Vollzeitkräfte müssen in der Regel nicht vertreten, weil sie gar keine Kapazitäten für Vertretungen haben. Es wird so bleiben wie immer, dass Teilzeitkräfte früher kommen, länger bleiben oder ihre Hohlstunden für Vertretungen verwendet werden. Man ist dazu angehalten, die Stunden durch Freizeitausgleich abzubauen. Aber: Selbst wenn die Stunden bezahlt wurden, so hat man sie früher als Teilzeitkraft nur anteilmäßig bezahlt bekommen. Ich habe inzwischen den Differenzbetrag vom letzten Jahr nacherstattet bekommen. Da sagt man natürlich nicht nein!