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Forum: "Was sagen die Lehrer zu diesen Urteilen?"

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ganztagsschulen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: burzline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2009 19:24:43

Eine alleinerziehende Kollegin mit einer 60 Prozent Stelle hat regelmäßig 9. Stunde Unterricht, also bis 16:30 .... Da wird bei der Stundenplanung keine Rücksicht genommen.


*wunder*neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2009 19:56:29

vielleicht sollten die richterInnen mal als lehrerin / lehrer mit familie arbeiten! irgendwie schweben da einige damen und herren in höheren sphären!

miro07


Luxusproblem!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2009 22:06:17

Ich halte diese ganze Entscheidung mit der Vollzeitstelle für vorgeschoben! Wenn wir uns mal die nackten Fakten ansehen:
1. die Frau ist Studierätin (!!!) mit 70% Stelle
2. ihr Ex zahlt über 800 € Betreuungsunterhalt - zuzüglich zum Kindesunterhalt und ihrem Verdienst
3. sie hat den Kurzen in einem Hort untergebracht - glücklich, wer eine solche Stelle bekommt!

4. Wer hat es gemerkt? Der Ex hat ordentlich Kohle in der Tasche und Madame möchte nicht so ohne weiteres auf selbiges verzichten!

Nur zum Vergleich: Auch ich habe mal als alleinerziehende Lehrerin gelebt. Vollzeitstelle Grundschule, Kind vormittags in der KiTa und - ich habe Unterhalt an meinen Ex GEZAHLT! Es ist da niemand auf die Idee gekommen, mal zu fragen, ob es mir zugemutet werden darf, dass ich meine Vor- und Nachbereitung dann mache, wenn mein Kind schläft.

Das hat für mich alles nichts mit Ungleichbehandlungen von Berufgruppen oder Gerechtigkeit in welchem Sinne auch immer zu tun. Hier geht es einfach nur um Geld, der Rest wird gechickt gepusht!


@jannekeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2009 22:28:22

ich verstehe deine vielen ausrufungszeichen hinter der amtsbezeichnung "studienrätin" nicht.
falls diese auf die annahme eines höheren gehaltes abzielen sollten - in hamburg ist dem NICHT so!

pseudogerechtigkeit, sonst nix.


alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2009 23:13:50

mein Göttergatte (GY) verdient fast doppelt so viel wie ich (GS), obwohl er 18 Unterrichsstunden hat und ich 16... jaja, ich versteh das schon ein bisschen mit den Ausrufezeichen.

Nichtsdestotrotz finde ich es ignorantisch, Unterrichtszeit mit Arbeitszeit gleichzusetzen, genau das passiert hier nämlich. Und die Richter müssten doch wissen, worum es geht. Denn ein Richter muss sich in seine Fälle doch auch einarbeiten und kann nicht nur von der Arbeitszeit ausgehen, die er im Gericht verbringt, oder?

grübeljoqui


Ungerecht oder nicht?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2009 23:19:31

@ janneke
Bist du der Ansicht, dass die Lehrerin Vollzeit arbeiten soll und keinen Unterhalt mehr bekommt, dafür abends und nachts arbeiten muss, während anderen Müttern, deren Arbeitszeit nicht flexibel einteilbar ist, nur eine Teilzeitarbeit zugemutet werden kann und Betreuungsunterhalt zugestanden wird? Vielleicht verstehe ich auch die Urteile falsch. Ich kann mir die unterschiedliche Auslegung des Gesetzes durch die BGH-Richter des gleichen Senats nur mit der Tätigkeit als Lehrerin an sich erklären. Und das finde ich schon sonderbar.

Deshalb interessiert es mich, wie die Lehrer selber über das Thema denken. Ist das in Ordnung für euch oder empfindet ihr es als ungerecht?


@hugoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rwx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2009 10:36:14

Habe ich dich so richtig verstanden?

Ja, hast du.


Nicht so ungerechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2009 23:12:51

Ich finde das Urteil gar nicht so ungerecht. Wir Lehrer sind nicht die einzige Berufsgruppe, die Arbeit mit nach Hause nimmt. Denkt an Anwälte, aber auch leitende Angestellte, die mitunter unbewältigten Bürokram mit nach Hause nehmen, Selbständige, die die Buchhaltung "nebenbei" machen usw. Auch dort gilt als Arbeitszeit die Zeit, die außerhalb der Wohnung verbracht wird. Die andere Zeit ist man ja zu Hause, also in puncto Kinderbetreuung flexibler.


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von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.03.2009 08:24:42

@ unverzagte: Hast du richtig verstanden, meinte ich so. Mir war bis dahin nicht bekannt, dass in irgendeinem Bundesland die GY-Lehrer nicht besser verdienen als die anderen. Sollte das in HH wirklich so sein? Gibt es da am Gy auch "nur" A12?

@ hugo: Vielleicht sollte man einfach mal nicht so sehr auf dem Vollzeit-Arbeitengehen beharren. Die gute Frau hat drei Jahre lang eine nicht unerhebliche Summe zusätzlichen Unterhalt bekommen. So sieht es der Gesetzgeber vor. Die Frist ist jetzt ausgelaufen und sie hat keinen Anspruch mehr auf das Geld, müsste also wieder Vollzeit arbeiten gehen. Ich garantiere dir eines: Niemand wird sie zwingen, auf 100% zu gehen. Sie wird auch weiterhin reduziert arbeiten können, muss aber eben auf das zusätzliche Geld verzichten. Und wenn wir am Gy über Vollzeit sprechen, reden wir von 23 Unterrichtsstunden. Auch mit Nachmittagsunterricht wird sie nicht jeden Tag bis 16 Uhr beschäftigt sein. Da ist mit guter Organisation vieles an Vorbereitung zu erledigen, so dass die Arbeit, die zu Hause noch anfällt, überschaubar bleibt.
Die Vollzeitregelung ist doch an sich gedacht für die "normale" Arbeitnehmerin, deren Zeiten anders geregelt sind. Die muss sich dann auch andere Gedanken über Unterbringung der Kinder machen. Wer weiß, vielleicht mag diese "normal" arbeitende Frau es ja auch als ungerecht empfinden, dass sie NICHT am Abend zu Hause einen Teil ihrer Arbeit erledigen kann, wie es bei der Lehrerin ohne Probleme möglich ist?
Ich bleibe dabei, in diesem speziellen Fall geht es nicht um generelle Ungleichbehandlung von Berufsgruppen, sondern schlicht um Geld.


@ jannekeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.03.2009 11:38:46

Klar geht es ums Geld. Es stellt sich nur die Frage, ob es einen Unterschied macht, ob man als Lehrer Kinder hat oder nicht. Wenn es von den Arbeitszeiten und von der Belastung keinen Unterschied macht, ob man Kinder hat oder nicht, geht auch für mich das Urteil in Ordnung. Wenn man als Lehrer Beruf und Kinder ohne Probleme unter einen Hut bringt, ist das natürlich toll, auch wenn es micht etwas verwundert. Deshalb hat mich die Sichtweise der Lehrer interessiert.


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