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Forum: "aufgaben einer lehrkraft"

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aufgaben einer lehrkraftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2009 19:00:48 geändert: 26.06.2009 19:01:22

folgende frage beschäftigt mich aus aktuellem anlass:

gehört die vollständige durchführung einer projektwoche für jede lehrkraft,also auch teilzeitkräften, zu den verpflichtenden aufgaben?

bin mit meiner schulleitung uneins, da ich einen schriftl.antrag auf mehrarbeitsausgleich gestellt hab, der mündlich abgelehnt wurde mit der begründung, dass ich damit zu spät kommen würde.
ich habe daraufhin versichert, dass ich mein projekt nächste woche auch allein bzw. zu 100 % durchziehe, aber dafür einen stundenausgleich erwarte.
dies wurde abgelehnt, da es angeblich zu kompliziert und nicht machbar sei.

wie seht ihr das und wie würdet ihr darauf reagieren?

unverzagte grüßt.


bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: xenia66 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2009 19:09:53

wird das auch immer erwartet. Als Teilzeitkraft buttert man kräftig dazu.. und selbst die Korrekturbelastung wird nicht auf die Beschäftigungszeiten umgerechnet.. Ich finde das ungerecht und bin gespannt, ob andere hier mehr wissen...
Leidensgenossin


unteilbare Aufgabenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2009 19:17:42

So weit ich weiß, gehört das zu den unteilbaren Aufgaben. Was bei uns gemacht wird, ist eine Zurordnung zu einem Projekt, das man dann zu zweit macht und das spart durchaus Arbeit. Korrekturen werden niemandem extra angerechnet - als Teilzeitkraft hat man doch auch entsprechend weniger Klassen und so auch weniger Korrekturen, oder?


@xenianeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2009 19:23:58 geändert: 26.06.2009 19:28:13

und selbst die Korrekturbelastung wird nicht auf die Beschäftigungszeiten umgerechnet.. Ich finde das ungerecht.

Hä?? Was soll denn da umgerechnet werden? 1/2 Stundenzahl = 1/2 Menge Korrekturen - wo ist das Problem?

Ansonsten hat unser PR eine Vereinbarung mit der SL getroffen, die die anteilige Berechnung von Präsenzzeiten, Aufsichten, Konferenzen, Elternsprechtagen, Hausaufgabenhilfestunden, Protokollschreiben etc. regelt. Bei Tagesausflügen wird entsprechend aufgestockt, d.h. bei 3 Stunden Unterrichtsverpflichtung werden max. 3 zusätzliche Stunden als Plusstunden angerechnet. Allerdings ist der Bereich "sonstige Schulveranstaltungen" noch ausgeklammert, weil er noch bearbeitet werden muss. Also kann ich zu Projekten noch nichts sagen, sorry.


.. dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2009 19:26:00

ist wahrscheinlich auch wieder in jedem Bundesland anders.
Oft hilft bei solchen Dingen ein Blick in die LDO (=Lehrerdienstordnung)

In Bayern steht da:
Außerunterrichtliche Dienstpflichten
1 Zur Wahrnehmung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule hat die Lehrkraft über den planmäßigen Unterricht und die damit in Zusammenhang stehenden dienstlichen erpflichtungen
hinaus in angemessenem Umfang ußerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen.
2 Die außerunterrichtlichen Aufgaben richten sich auch nach dem Profil der Schule; dazu zählen aber neben
den Verpflichtungen aus § 4 Abs. 1 insbesondere die nachfolgenden Aufgaben:
− die Vorbereitung des neuen Schuljahres,
− die Erledigung von Verwaltungsgeschäften,
− die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen,
− die Mitwirkung an der Aus- und Fortbildung der staatlichen Lehrkräfte und an staatlichen
Prüfungen,
− die Weiterentwicklung und Sicherung der fachlichen und pädagogischen Qualität der Schule,
− die Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen im Rahmen der inneren
Schulentwicklung,
− die ständige Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Eltern sowie des Kontakts zu
den Ausbildenden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern der Beschäftigungsbetriebe,
− die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern,
− die Gestaltung des Schullebens.
3 Der Schulleiter hat darauf zu achten, dass die außerunterrichtlichen Aufgaben unter Berücksichtigung
der individuellen dienstlichen Belastung möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt werden.“

Das sind natürlich immer sehr dehnbare auslegbare Bestimmungen.

elefant1


....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2009 19:28:08 geändert: 26.06.2009 19:29:17

mir fällt dazu auch noch ein, dass du als beamtin eh mehrarbeit zu leisten hast, wenn es "die umstände erfordern", allerdings meine ich mich, an eine klausel zu erinnern, die dieses einschränkt, wenn die mehrarbeit im vorwege abzusehen ist, was bei einer projektwoche der fall sein dürfte.

hab heute zudem erfahren, dass es zu den aufgaben einer schulleitung gehöre, mehrarbeit bzw. ausgleichsstunden für die lehrkräfte zu erkennen bzw. auf die betroffenen zuzugehen und eben nicht andersrum....stimmt das?

unverzagte grüßt grübelnd.



@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: xenia66 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2009 21:35:04

Bei uns gibt es Entlastungsstunden für viele Korrekturen. Die werden aber nicht umgerechnet auf die Beschäftigungszeit,dh korrigiere ich mit 15 Pflichtstunden 3 Klassen, ein Vollzeitlehrer aber 4 Klassen, so bekommt er mehr Punkte, weil er mehr Korrekturen hat (obwohl er ja auch mehr Pflichtstunden hat). Ich finde, das sollte bei der Berechnung miteinbezogen werden .. und das werde ich bei einer der nächsten Konferenzen auch mal ansprechen. Ich glaube, das regelt jede Schule unterschiedlich.


@unverzagte neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mondundsonne Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2009 21:46:08 geändert: 26.06.2009 21:46:30

Projektwoche bedeutet für alle eine Unmenge zusätzlicher Arbeit. Ohne das geht´s einfach nicht.

Gab´s bei euch an der Schule nicht im Vorfeld einen Lehrerkollegiums-Beschluss, ob und in welcher Form diese Projektwoche stattfindet?

mond


Ohneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2009 22:07:53 geändert: 26.06.2009 22:18:11

Bei uns gibt es Entlastungsstunden für viele Korrekturen

Wohl dem, der solchen Luxus hat. Ich habe 6 Korrekturklassen, Vollzeit - und bei uns gibt es nicht eine einzige Entlastung. Selbst, als ich jetzt gerade zwei 10. Klassen-Abschlussarbeiten korrigieren musste, hat das niemanden interessiert.Die wenigen Topfstunden werden für wichtigere Dinge verteilt. Schließlich hat man sich ja seine Fächer auch selber ausgesucht.

@ unverzagte:
hab heute zudem erfahren, dass es zu den aufgaben einer schulleitung gehöre, mehrarbeit bzw. ausgleichsstunden für die lehrkräfte zu erkennen bzw. auf die betroffenen zuzugehen und eben nicht andersrum....stimmt das?

Das klingt einfach nur logisch und konsequent - und für mich selbstverständlich. Aber ich bezweifele, dass das irgendwo geregelt oder in einem Paragraphen manifestiert wurde. Deswegen hat sich bei uns ja der PR zusammengesetzt, um Richtlinien zu erarbeiten, nach denen in unserer Schule verfahren werden soll.(Siehe weiter oben) Nur die Projektwochen u.ä Großaktionen sind halt noch nicht in diesen Katalog aufgenommen, weil sie nicht so einfach zu regeln sind. Kommt wohl noch...


Für so etwasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2009 22:39:58

gibt es in NRW an den Schulen die so genannte "Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen", deren Aufgabe es ist, sich um Regelungen für Teilzeitkräfte zu kümmern. Aus Gesprächen mit anderen Ansprechpartnerinnen weiß ich, dass es an den Schulen unterschiedliche Entlastungsmodelle gibt. Bei uns teilen sich Teilzeitkräfte in der Regel ein Projekt.

In NRW gelten Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf übrigens nur für Teilzeitkräfte nach § 85a, nicht § 78, also nur für familienbedingte Teilzeit. In der Praxis macht da aber kaum jemand einen Unterschied.


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