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Forum: "Quali 10B im Schlussverkauf??!!"

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Quali 10B im Schlussverkauf??!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mante Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.08.2009 16:46:51

An meiner HS, Klasse 10 in NRW, wird sehr kontrovers über die Vorgehensweise in folgendem Fall diskutiert und gestritten:
1. Ein Schüler bekommt im letzten Schuljahr keine Qualifikation für den Besuch der 10B, es besteht jedoch die Möglichkeit einer Nachprüfung in einem der Fächer Sport, Kath. Religion, Hauswirtschaft oder Kunst.
2. In der Nachprüfung im Fach Sport bestätigt sich die bisherige Note Befriedigend, der Schüler muss also in die 10A. Prüfer sind der Schulleiter, der Konrektor (ebenfals Sportlehrer) und der Sportfachkollege.
Die Festlegung der Note erfolgt einstimmig.
3. Die Eltern wenden sich an das Schulamt. Für eine schon zugesagte Ausbildungsstelle sei der Besuch der 10B erforderlich, bitten um eine zweite Chance für ihr Kind.
4. Das Schulamt entspricht nach Rücksprache mit der Schulleitung diesem Wunsch, der Schüler soll jetzt (ohne Wahlmöglichkeit) am nächsten Freitag von mir mündlich im Fach Religion geprüft werden, wobei das Ergebnis entsprechend ausfallen kann - oder sogar ausfallen muss?

Ich bin noch unschlüssig, wie ich mich verhalten soll, möchte eigentlich die Prüfung verweigern, da ich weder eine Rechtsgrundlage für die zweite Prüfung erkennen kann noch einen Präzedenzfall schaffen möchte. Bin auf eure Stellungnahmen gespannt.
Gruß mante


Wenn mich nicht alles täuscht, gibt esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2009 12:17:20

doch den internen Lehrplan und das Klassenbuch, aus denen hervorgeht, was der Schüler wissen/können müsste.

Der Rest ist dein Bier.
Ob der Knabe seinen Traumjob bekommt oder nicht, hat er doch bereits lange vor deiner Prüfung durch seine eigenen Leistungen selbst bestimmt. Zeit genug hatte er dafür.

Wenn du ihn zu "wohlwollend" behandelst, erhält er die Information: "Ich kann machen was ich will, wenn Mama und Papa Terz machen, wird das schon glattgebügelt."
Kommt er in die 10A, hat er etwas entscheidendes gelernt.


Rechtsgrundlage?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2009 22:46:25

Eine Rechtsgrundlage wüsste ich hier auch nicht, aber Schulamt und Schulleitung sind dir gegenüber weisungsbefugt. Ich würde schon die Prüfung durchführen, aber ihm diese nicht zu einfach machen. Auf jeden Fall mit Fachkollegen zusammen vorher die Prüfungsthemen durchgehen.

Wenn auch schwierigere Themen, vielleicht vom Beginn des Halbjahres, dabei sind, kann der Junge damit beweisen, dass er für diese zweite Chance etwas getan hat - dann sei's ihm gegönnt, denn viel Zeit zum Lernen wird er ja nicht gehabt haben!


warumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2009 22:50:11

kriegt der junge nicht einfach ne faire prüfung?
themen die im schuljahr dran waren?
ich finds schlimm sich gedanken darum zu machen, dass er es eh nicht schaffen kann...
wenn er ne lehrstelle hat..toll! dann gib ihm doch ne chance und sieh es positiv! es geht nicht darum etwas zu verschenken... aber fair sein wär schon mal was, oder?
skole


Auf alle Fälleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sahara14 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.08.2009 08:03:57

und zu meiner Absicherung, würde ich noch einen zweiten Kollegen mit in die Prüfung nehmen- wenn die denn schon sein muss.


?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.08.2009 09:07:07

kann mir bitte wer erklären,was 10A und 10B ist??
ich versteh nämlich sonst das problem nicht: mensch muss prüfung machen (hat er das recht auf eine prüfung??), lehrer stellt sie zusammen -- logischerweise fair, was andres stell ich mir gar nicht vor -- dann gibts eine note, die irgendwas entscheidet, wo is das problem??


10A - 10Bneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mante Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.08.2009 10:11:14

Abschlüsse und Berechtigungen HS NRW
An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
der Hauptschulabschluss,
Hauptschulabschluss nach Klasse 10,
der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ A vergeben wird.
der mittlere Schulabschluss  (Fachoberschulreife) nach Klasse 10
Der Jahrgang 10
Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:
Typ A hat als Schwerpunkte die Naturwissenschaften und die Arbeitslehre.
Typ B hat als Schwerpunkte die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und führt zur Fachoberschulreife
Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Sind alle Leistungen mindestens befriedigend, beinhaltet dieser Abschluss die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen oder eines vollzeitschulischen Bildungsgangs des Berufskollegs, der zur allgemeinen Hochschulreife führt.

Um in die 10B zu kommen ist ein gewisser Notendurchschnitt zum Abschluss der Klasse 9 erforderlich. In diesem Fall fehlte eine gute Note in einem der bisher oben aufgeführten Fächern (alle Note 3). Deshalb besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung in nur einem dieser Fächer um die Note Gut zu erreichen. Bei erfolgreicher Prüfung nimmt der SS am Unterricht der Klasse 10B teil, sonst muss er in die 10A.

Danke für eure bisherigen Stellungnahmen, Gruß mante.


Wozu überhaupt noch Rechtsvorschriften?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.08.2009 20:06:16 geändert: 30.08.2009 22:04:53

Warum kriegt der junge nicht einfach ne faire prüfung?
themen die im schuljahr dran waren?


Weil er bereits eine mündliche Prüfung gemacht hat und er rechtlich für keine weitere zugelassen ist.

Genau das, was hier bereits gesagt wurde, wird das Resultat sein:

Mama und Papa müssen nur richtig Rabatz machen und auf die Tränendrüse drücken, dann werden sämliche Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt.

Wäre ich an der Stelle der prüfenden Lehrkraft, würde ich einen kleinen Bericht schreiben und mir die Anweisung der Schulbehörde und des Schulleiters schriftlich geben lassen. Auf das Wort des Schulleiters, dass die Behörde das so verfügt hat, würde ich mich nicht verlassen. Dazu würde meines Erachtens auch gehören, dass in dem Schreiben eindeutig klar wird, dass der Schulbehörde der gesamte Sachverhalt bekannt ist.

Wenn du das hast, dann kannst du dich doch ruhig zurücklehnen und die
Prüfung durchziehen. Vielleicht geht sie ja sogar gut aus.
Wichtig ist, dass du und die Schule sich nicht ins Unrecht setzen.



Ist dennneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.08.2009 23:07:13

an der HS auch in diesem Fall das Schulamt zuständig und nicht die Bezirksregierung? Oder, anders gefragt, gibt es nicht vllt. die Möglichkeit, die übergeordnete Institution einzuschalten, wenn man mit dem Schulamtsbeschluss nicht so glücklich ist?


Rechtswegneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2009 07:58:24

Im Grunde ganz einfach, Verantwortung übernimmt man zunächst selber und schiebt sie nicht auf andere ab. Auf der anderen Seite tut man nur das, was man mit seinem Gewissen und auf der Grundlage von Recht und Gesetz, in diesem Falle die gültige APO, verantworten kann und lässt sich nicht "reinqutschen".

Wenn die Leistungen des Prüflings nicht die Heraufstufung in die 10. Klasse Typ B zulassen, dann bleibt er in der 10A. Mit dem Bescheid über die bestandenen oder nicht bestandene Prüfung gibt es eine Belehrung (meinetwegen auch schriftlich) über die Rechtsmittel (Neudeutsch "Das sind Ihre Rechte"), in dem den Eltern mitgeteilt wird, dass sie das Recht haben die Entscheidung der Schule (Prüfungskommission, also ein Vorsitzender, ein Beisitzer, ein Protokollant) von der Dienstaufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.

All das ist nun einmal in einem rechtsstaat das gute recht der Eltern. Die Prüfungskommission für die nachprüfung muss lediglich eine Prüfung auf der Grundlage der APO und des gültigen Kernlehrplanes und des schulinternen Curriculums abhalten, wobei ein bischen Wohlwollen gegenüber dem Schüler nicht stört. Hat die Kommission den Eindruck, dass der Prüfling sich nicht ausreichend vorbereitet hat oder nicht im Stande ist die geforderten Leistungen zu erbringen, dann muss si die Konsequenzen ziehen. Die Anforderungen an den Prüfling sind zu messen an den Leistungen der schwächeren Schüler der existierenden 10B, denn die bilden den Vergleichsmaßstab.


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