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Forum: "Beleidigung durch Schüler"

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Kann mirneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2009 17:18:33

bitte mal ein Bayer erklären, was bei euch ein Verweis ist, welche Gewichtung er hat, was für Konsequenzen etc??


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von: wolferinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2009 18:28:02

So, habe heute das Thema im Seminar angesprochen. Meine Seminarleitung ist mir einigen von euch konform gegangen und meinte, ein zweiwöchiger Fachunterrichtsausschluss sei angemessen nach dieser Aktion.

Wenn ich es richtig bedenke, stimme ich dem voll und ganz zu.

Das ist eine ungeheure Beleidigung, ich könnte ihn sogar (was ich nicht tun werde) anzeigen und mit einem Verweis ist diese Geschichte für mich eben auch nicht abgegolten! Man hat ja schließlich auch seinen Stolz!

Werde morgen mit dem Klasslehrer sprechen, hoffe er unterstützt mich bei der Sache (denke schon) und mich dann auch noch an meinen Schulleiter wenden.

Naja, im Prinzip ist ein Verweis nix anderes als eine Abmahnung. Kommt in den Schülerakt und kann natürlich dazu beitragen, dass bei mehreren Verweisen der Schüler tatsächlich auch vom gesamten Unterricht ausgeschlossen werden kann...

Mit dem Schüler selbst zu sprechen ist für mich keine Option. Denke auch nicht, dass es bei ihm "fruchten" würde. Er steht so schon als der große Hero da und dies würde seinen Status nur noch mehr anheben!

Mir wäre es wie gesagt am Liebsten, wenn er einfach mal nicht meinen Unterricht besucht. Nicht weil ich unsicher bin, sondern weil er einfach spüren muss, dass er die Konsequenzen selbst tragen muss. Es soll ruhig ein wenig wehtun, oder?



@wolferinchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2009 18:37:03

glaubst du ernsthaft, es tut dem "hero" auch nur ein bisschen weh, wenn er einige male nicht an deinem unterricht teilnehmen darf?!?

damit signalisierst du ihm doch eher, dass du seine gegenwart nicht erträgst oder evtl. in seinen augen auch nich gewachsen bist, da du ihn "frei" stellen musst...

versteh auch nicht, warum du ihn in seiner heldenrolle unterstützt, wenn du das gespräch suchst? lass den held lieber seine tat (un-)rechtfertigen mit gezielten fragen vor seinem publikum - evtl. mit unterstützung der klassenleitung.


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von: wolferinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2009 18:45:56

Ich möchte ihm diese Bühne nicht geben!

Könnte ihm natürlich auch "Sozialstunden" aufbrummen, dies würde unser Trainigsraumprogramm hergeben.

Außerdem finde ich, dass es gerade gut wäre ihm vom Unterricht auszuschließen, ich gebe ihm nicht frei, er muss im Trainigsraum selbst Aufgaben bearbeiten.


Nein!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wolferinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2009 18:50:40

Ich möchte ihm diese Bühne nicht geben!

Könnte ihm natürlich auch "Sozialstunden" aufbrummen, dies würde unser Trainigsraumprogramm hergeben.

Außerdem finde ich, dass es gerade gut wäre ihm vom Unterricht auszuschließen, ich gebe ihm nicht frei, er muss im Trainigsraum selbst Aufgaben bearbeiten.


dieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wolferinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2009 18:55:42 geändert: 10.11.2009 19:12:20

Sozialstunden wären fast noch effektiver. Evtl. Schulgelände pflegen, etc.

Das Problem, welches ich sehe, wenn er sich "rechtfertigen" muss, ist folgendes: man gibt ihm eine Bühne und er kann sich schon wieder aufspielen. Außerdem finde ich, gibt es da nichts zu rechtfertigen! Solche Unverschämtheiten gehören sich einfach nicht! Glaube nicht, dass er auch nur ein wenig Einsicht zeigen würde.

Auch bringt mir das überhaupt nichts!
Wäre gut gemeint, und dieses Wohlwollen habe ich zur Zeit einfach nicht für diesen Schüler.


Meines Wissensneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mardy2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2009 19:08:33 geändert: 10.11.2009 19:10:46

kann über einen VERWEIS als unterste Ordnungsmaßnahme nur die KLASSENKONFERENZ beschließen, was in diesem recht gravierenden Fall dringend geboten ist. Alle diesen Schüler unterrichtenden Lehrkräfte müssen mit ins Boot, um Aussagen über Verhaltensdefizite zu treffen.
Vielleicht ergibt sich dann, dass der beklagte Vorfall ins Bild passt. Das würde weitere Maßnahmen erleichtern, und zwar in breiter Front. In Berlin jedenfalls erteilt NUR die Schulleitung auf Beschluss der Klassenkonferenz einen SCHRIFTLICHEN VERWEIS, d.h. eine Missbilligung von Fehlverhalten. Die sich daran anschließende Ordnungsmaßnahme bei Erziehungsresistenten wäre dann schon die Androhung der Umsetzung in eine Parallelklasse.
Liebe Grüße
vom alten Hauptschullehrer mardy2


Wie gesagt,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wolferinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2009 19:13:53

bei uns in Bayern kann ich immer einen Verweis für Verstöße (massive natürlich) erteilen. Das ist nicht an Konferenzen gekoppelt!


Wir müssenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mardy2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2009 19:22:51 geändert: 10.11.2009 19:24:01

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen unterscheiden. Offenbar entspricht Euer bayrischer Verweis unserem Tadel als oberste Erziehungsmaßnahme. Verstehe ich Dich richtig? Übrigens hätte eine derartige unflätige Bemerkung bei uns mit größter Wahrscheinlichkeit eine Ordnungsmaßnahme zur Folge gehabt.
Liebe Grüße
mardy2


das großeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wolferinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2009 19:24:51

Problem bei diesem Fall war, dass ich in der Situation so perplex war, dass ich eben jetzt im Nachhinein reagieren muss/werde.

Ja, das mit dem Verweis stimmt so.


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