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Forum: "schwanger in der probezeit"

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schwanger in der probezeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: norah27 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.01.2010 14:38:44

hallo hab mal eine frage an euch. hab erfahren dass ich im september ein baby bekommen werde, was zunächst ja mal was schönes ist aber da kommen jetzt jede menge frage auf mich zu. ich muss das jetzt ja meinem rektor mitteilen und würde gerne gleich nach dem mutterschutz wieder arbeiten, da ich noch in der probezeit bin. allerdings würde ich gerne das deputat von 27 stunden auf 18-21 reduzieren. ist das auch jetzt (also will es nach fastnacht öffentlich machen)noch möglich oder ist da´der zeitpunkt für änderungen schon agelaufen?
weiß jemand wie das mit dem elterngeld ist? wo kann man sich denn da informieren?
ich möchte auf jedenfalls arbeiten, da meine klasse ins abschlussjahr kommt .
hat die reduzierung der stundne irgendeinen einfluss auf die probezeit? muss ich da was beachten?
wäre echt toll wenn schon jemand damit erfahrungen aht und mir helfen kann.
danke schon mal
grüßle norah


Kannst du mit der Veröffentlichung deines privaten Glücksneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2010 01:20:55

nicht warten, bis die Probezeit um ist?


zeitfrageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: norah27 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2010 14:53:15

leider nicht, da die probezeit noch min. bis dez dauert. hab erst seit sept ne feste stelle. und irgendwann sieht man es alt. war halt nicht so das timing...


Das Mutterschutzgesetzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: coschutzer2812 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2010 17:07:50

gilt für jede werdende Mutter in einem Arbeitsverhältnis. Völlig egal, ob teil- o. vollzeit, befristet oder nicht oder ob noch in der Probezeit oder nicht. Für Beamte gibt es glaube ich eine analoge Regelung.

Ehrlich gesagt, würde ich mir überlegen, ob ich direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen würde. Dein Kind ist dann gerade mal 8 Wochen alt! Die Zeit mit deinem Kind kann dir niemand wiederbringen, auch eine Abschlussklasse nicht...

Anspruch auf Teilzeitarbeit hast du dann übrigens, aber nicht auf konkrete Arbeitszeiten.

Gruß und alles Gute für dich!
coschutzer


Schwanger im Referendariatneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lia-sophie-an Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.08.2010 16:09:48

Hallo,
weiß jemand, wo man für das Referendariat BW Bestimmungen findet, die etwas darüber sagen, wie es gehandhabt wird, wenn man im Referendariat schwanger wird?Wenn man z.B. 4 Monate da ist und dann in Mutterschutz geht, kann man den Rest anschließend absolvieren oder muss man auch die 4 geleisteten Monate nochmal machen?Über Antworten wäre ich dankbar.


NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: galadriel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.08.2010 18:20:31

In NRW setzt du danach einfach fort.
Eine Bekannte bekam auch ihr Baby während unserer Refzeit. Bei ihr war das kein Problem.


Schwanger in der Refzeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lia-sophie-an Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.08.2010 11:14:03

Ok vielleicht ist es ja in BW auch so. Dennoch muss es dafür auch gesetzliche Bestimmungen geben, aber auf der offiziellen Seite BW finde ich es einfach nicht und auch sonst nicht. Die meisten Stimmen in solchen Foren raten ja ab so etwas fürs ref zu planen, aber ich denke das muss jeder selbst wissen. Ob man nach dem Ref wegen eines Kindes unterbricht oder im Ref kommt doch auf dasselbe raus.
Wenn Ihr noch was wisst, dann lasst es mich wissen.
Vielen Dank


§ 8 könnte dir helfenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: essen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.08.2010 12:01:27 geändert: 17.08.2010 12:02:22



Danke, aber das ist auch nicht konkretneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lia-sophie-an Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.08.2010 14:01:08

Vielen Dank für den Link.
Aber was in § 8 steht, ist nicht wirklich konkret. ....ist um die entsprechende Zeit zu verlängern"..
was heißt das genau?
Ich glaube man kann das vorher gar nicht rausbekommen, denn ich habe auch schon gehört, dass der Schulleiter selbst entscheidet, was die Zeit anbelangt, die dann noch abzuleisten ist.
Es ist halt nur so, wenn man die geleisteten Monate sowieso aufgrund einer dann eintretenden Schwangerschaft später auch nochmal machen muss, kann man es auch gleich lassen - und erst das Kind bekommen und dann ins Ref gehen. Aber im Ref zu sein, ist eine bessere Position als nicht.
Wenn Ihr noch etwas wisst bzw. von anderen hört, lasst es mich wissen.


doch konkretneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: eiszauberin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.08.2010 17:58:54

es ist die erforderliche Zeit, die dir für die drei Halbjahre fehlen.

eis


PS: In S-H ist es auch möglich für Schwangerschaft zu unterbrechen. Kennen nun selbst zwei Beispiele und unterbreche grad Probzeit im Beamtenstatus für mein Kind. wird dann eben hinterher nachgeholt.


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