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Forum: "Hilfe! Wer hat Recht?"

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Esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2010 20:06:15 geändert: 18.06.2010 20:08:27

heißt doch: Fremdsprachenunterricht - und nicht muttersprachlicher Unterricht. Er ist doch nicht dafür da, dass die türkischen SuS in ihrer Muttersprache unterrichtet werden sollen. Deswegen muss auch kein Spanier im Spanischunterricht oder kein Brite im Englischunterricht sitzen.
Im Gegenteil, wenn nur Muttersprachler in dem Kurs wären, hätten deutsche Schüler mit Türkisch als Fremdsprache gar keine Chance. Der Denkansatz ist falsch - jedenfalls noch - und in Niedersachsen.


Aktenvermerk und Hausverbot?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2010 20:25:05

Da muss aber doch mehr passiert sein als nur eine Unterschriftensammlung AUSSERHALB der Schule!!
Schlage es als AG vor und für die Durchsetzung können sich die vielen anderen Eltern einsetzen.
Oder sammelt unter den Eltern für einen Muttersprachler-Lehrer, der das privat macht.
Seltsam finde ich allerdings, dass die Tasche des Jungen von der Schulleitung???? durchsucht worden sein soll. Was war da denn vorher passiert? Ich meine, die Schulleitung hat doch sicher anderes zu tun, als Schulranzen zu checken oder?


Der Fall ist genaso passiert, wie ich es geschildert habeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mutti2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2010 20:49:14

Der Fall ist genaso passiert, wie ich es geschildert habe. Sowohl in der Schule als auch ausserhalb der Schule. Wie ich es schon geschrieben habe, hat mein Mann sich auch bei der Schulleitung entschuldigt, falls er einen Fehler gemacht hat.


Erlass in NRW- Türkisch als Fremdspracheneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mutti2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2010 20:52:03

Türkisch als Fremdsprache an Schulen in NRW
In Nordrhein-Westfalen ist zum Jahresbeginn eine Neufassung des Erlasses zum „Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ in Kraft getreten. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilte mit, dass nach intensiver Abstimmung mit den Elternverbänden der Zuwanderer der Unterricht in den Herkunftssprachen gestärkt wurde.

Der herkunftssprachliche (muttersprachliche) Unterricht soll in Nordrhein-Westfalen schrittweise in den weiterführenden Schulen in einen Fremdsprachenunterricht überführt werden. Dadurch wird die Herkunftssprache als zweite oder dritte schulische Fremdsprache anerkannt und damit entsprechend aufgewertet. An Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien war dies bereits möglich, an der Hauptschule nunmehr ebenfalls als Modellversuch seit diesem Schuljahr 2009/2010.

Künftig soll für den Herkunftssprachenunterricht nur noch Lehrkräfte eingestellt werden, die eine deutsche Lehrbefähigung haben. Nur noch in Ausnahmefällen können auch Lehrkräfte eingestellt werden, die ihr Lehrerexamen im Herkunftsland absolviert haben. Sie müssen aber die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen. Derzeit werden nach Ministeriumsangaben 886 Lehrerstellen dafür eingesetzt.

„Wenn die Herkunftssprache nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich beherrscht wird, eröffnen sich schulische wie auch spätere berufliche Chancen. Sprachenvielfalt ist ein kultureller Reichtum und reflektiert die Globalisierung in einem wachsenden Europa“, betonte Schulministerin Barbara Sommer. Für die Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte seien die mitgebrachten Herkunftssprachen und die Kultur der Herkunftsländer Teil ihrer Identität; „Sie sind für ihre Persönlichkeitsentwicklung von besonderer Bedeutung“, heißt es in dem Erlass. Überdies sei Mehrsprachigkeit ein kultureller Reichtum in einer immer stärker zusammenwachsenden Welt. (sa)


Das ist der Artikel, den skoleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2010 21:05:42

verlinkt hat, einfach hier reinkopiert...

Reden wir denn hier auch von NRW, oder einem anderen Bundesland? Was in NRW gilt, muss noch lange nicht in den anderen Bundesländern gelten.

petty1412


Noch was zum Nachlesenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2010 21:18:20

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Faecher/Fremdsprachen/FAQMU/Fremdsprachenersatz.html

Da steht unter anderem:

" * Kann die Muttersprache als Unterrichtsfach an die Stelle einer Fremdsprache treten?


Die Muttersprache kann in der Sekundarstufe I als ordentliches Fach anstelle der zweiten oder dritten Fremdsprache unterrichtet werden. In diesem Fall ist sie dem Unterricht in einer Fremdsprache in jeder Weise gleichgestellt. Hierbei können auch gemeinsame Lerngruppen für mehrere Schulen aller Schulformen der Sekundarstufe I gebildet werden. Diese können jeweils zwei Jahrgangsstufen (7/8 und 9/10) umfassen. Darüber hinaus kann im Gymnasium die Muttersprache an die Stelle der ersten Fremdsprache treten. Der Unterricht in der Muttersprache anstelle einer Fremdsprache kann in der gymnasialen Oberstufe bis zum Abitur fortgeführt werden."

Also ist es eine "KANN" Bestimmung in NRW. Das heißt, dass der Fremdsprachen-Unterricht nur eingerichtet werden kann, nicht muss. Und eingerichtet wird so ein Unterricht mit Sicherheit nur, wenn nicht nur der Bedarf vorhanden ist, sondern vor allem auch die passenden Lehrkräfte. Und dabei gelten dann von der Qualifikation her andere Regeln als beim "normalen" muttersprachlichen Unterricht. Damit wird die Auswahl an Lehrkräften massiv geringer und die einzelnen Schulen haben kaum Chancen, diesen neuen Fremdspachenunterricht einzurichten.

Zu den Vorgängen an der Schule direkt, wage ich nicht, mich zu äußern, ich war ja nicht dabei.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2010 21:20:10

Die Schüler sprechen doch sowieso zu Hause nur Türkisch.
Wieso soll muttersprachlicher Fremsprachenunterricht mit dem Erlernen einer 2. Fremdsprache gleichgestellt werden? Warum auf Steuerzahlerkosten.
Und warum wieder nur die Türken?
Ich finde das falsch.

Dass deine Eltern hier in Deutschland 40 Jahre arbeiten durften, freut mich für dich.
Auch meine sind hier seit über 40 Jahren besteuert worden.
Trotzdem stelle ich keine Extraforderungen für mein Kind.
Ich finde deine Denkweise mehr als unverschämt.

Sucht euch doch selber einen Türkischlehrer und fordert das nicht vom Steuerzahler.


Wir leben in NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mutti2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2010 21:30:09

Der Fall ist in NRW passiert. Deswegen habe ich die Seite reinkopiert. Ich habe auch oben erwähnt, dass wir in NRW leben und dass Türkisch in NRW als 2. Fremdsprache anerkannt wird. Wenn die Schüler nach dem Realschulabschluss Vollabi machen wollen, müssen sie eine zweite Fremdsprache nachweisen. Türkische Kinder haben sowieso 3 Sprachen. Deutsch, Türkisch und Englisch. Französisch oder Spanisch ist für sie eine 4. Sprache. Das ist für sie zu viel. Deswegen ist es logischer, wenn sie türkisch als 2. Fremdsprache haben. Der Unterricht muss nicht nur für türkische Kinder angeboten werden. Die anderen haben auch Recht, den Unterricht zu besuchen. Sie haben sogar hier in NRW Recht dazu. Es ist aber nicht das Problem. Wenn die Schulleitung sagt, dass sie das als AG anbieten. Die Eltern sind bestimmt auch damit einverstanden. Sie können dann nach Realschulabschluss außerhalb der Schule eine Prüfung in Türkisch ablegen. Das wird auch als 2. Fremdsprache anerkannt. Nicht vergessen: Ich rede von NRW. Aber die Schulleitung ist nicht Gesprächbereit und schreibt sofort einen Drohbrief. Sogar eine Entschuldigung hat nichts gebracht.


mal ein anderes beispielneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2010 21:32:48

meine tochter ist als deutsches kind an einer dänischen schule... die meisten ihrer mitschüler haben ein dänischsprachiges elternhaus... sie nicht...
die unterrichtssprache in allen fächern ist dänisch... also NICHT ihre muttersprache...
deutsch wird als fremdsprache angeboten und kann selbstverständlich auch als abiturfach gewählt werden...
dazu kommt dann später noch englisch oder latein oder französisch, soweit ich weiß....

also wo ist das problem, das ANGEBOT von türkisch als 2.fremdsprache zu machen?

skole


Schulleitung völlig durchgedreht?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2010 21:39:51 geändert: 18.06.2010 21:46:27

Es geht hier nicht um eine Diskussion über Türkisch als Fremdsprache oder nicht. Solch eine Regelung lehne ich auch aus verschiedenen Gründen ab.

Wenn die Sache allerdings so gelaufen ist, wie die Foristin es hier schildert, da kriege ich nässenden Ausschlag.

1. Die Schulleitung kann überhaupt nichts ablehnen. Das muss die Gesamtkonferenz bzw. der Schulvorstand tun nach ordnungsgemäßem Antrag der Elternvertretung.

2. Die Initiatoren müssten fairerweise ordnungsgemäßg über diese Verfahrensweise aufgeklärt werden.

3. Schultaschendurchsuchungen sind ungesetzlich und dürfen nur von der Polizei durchgeführt werden.

4. Schultaschendurchsuchungen wegen eines Haufen Unterschriftenlisten durchzuführen ist abgesehen von rechtswidrig auch noch paranoid.

5. Die Unterschriftenlisten einzuziehen und dann verschwinden zu lassen, ist ein weiterer Straftatsbestand. Weder gefährden sie die Gesundheit oder Sicherheit der Schüler, noch verhindern sie die ordnungsgemäße Durchführung von Unterricht.
Wenn sie als Störfaktor gesehen werden, dann sind sie den Besitzern wieder auszuhändigen, nicht einzubehalten. Das erfüllt ansonsten den Tatbestand des Diebstahls.

6. Einen Tadel zu schreiben in eine Schülerakte wegen der Aktionen der Eltern ist völlig abstrus: rechtlich ist die Sache nicht haltbar und zusätzlich pädagogische Tieffliegerei, weil es den Schüler in einen Interessenskonflikt Eltern/Schule bringt.

Im Ganzen hat sich die Schulleitung unprofessionell und hysterisch verhalten.
Wenn man bestimmte Dinge nicht möchte, lässt man die ganz ordentlich über die richtigen Wege totlaufen. Fair ist auch, den Eltern vorher ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen.

Welches Demokratieverständnis und Rechtsverständnis steht eigentich hinter solchen Aktionen?


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