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Forum: "Bayern: Anspruch der Entlassschüler auf Ferien? (Lehrstelle beginnt am 2.8)"

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Bayern: Anspruch der Entlassschüler auf Ferien? (Lehrstelle beginnt am 2.8)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steve63 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2010 21:41:20

Ein Entlassschüler der 9. Klasse muss bereits am 2.8 die Lehrstelle antreten.
Er hätte also gerade mal 9 Tage Ferien.

Steht einem Entlassschüler eine gewisse Anzahl an Ferientagen zu,
bevor er die Lehrstelle antritt?

Gibt es da eine offizielle Regelung?



Hierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2010 21:46:04 geändert: 25.06.2010 21:58:53

steht: 23.7. - aber das kann doch nicht sein??

In Nds.müssen die SuS immer 3 Wochen bis zum Ausbildungsbeginn frei haben.

http://www.realschule.bayern.de/uf/aktuell/aktuelle%20Daten/


Ferienneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2010 22:31:01

Ferien hat der Azubi ja - 6 Wochen bis zum Beginn der Berufsschule.
Ohne die "Ferien" hat er eher sein erstes Einkommen und ihm steht auch eher das volle Einkommen am Ende seiner Ausbildung zu.

Th


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steve63 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2010 23:03:49

Normalerweise ist das auch kein Problem,
da die Schüler erst im September ihre Lehrstelle antreten.

Aber es gibt eben immer Ausnahmen.


das Große und Ganzeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2010 08:11:05

Viele werden keine Lehrstelle bekommen und weit aus mehr frei Tage haben, als ihnen lieb ist.

Das Leben ist halt ungerecht, um es ertragen zu können, muss der eine oder andere in seinem Leben Prioritäten setzen. Übrigens, wenn ein Schüler entlassen ist, unterliegt er nicht mehr schulischen Bedingungen. Des Weiteren kann sich Bayern ja auch von seinem festen ferientermin am Ende des Bandes verabschieden und wie andere Länder routieren. Es soll nämlich bei Umzügen von einem Bundesland ins nächste hin und wieder auch schon einmal die Ungerechtigkeit geben, dass wer Pech hat, nur 14 Tage Ferien bekommt. Beispiel die Kinder der Familie Rau, die von NRW nach Berlin zogen als der inzwischen verstorbene Vater Bundespräsident wurde.


Ich denke auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2010 12:46:35

dass man aus Freude über eine Lehrstelle den Gedanken an Ferien (und sogar "Anspruch" - wie ich dieses Anspruchsdenken verabscheue!) vernachlässigen kann.
Eine mir bekannte Referendarin hat jetzt gerade in BaWü ihr Ref abgeschlossen und sich in 3 Bundesländern auf Stellen beworben. BaWü ist dieses Jahr spät dran mit Sommerferien und es kann ihr passieren, je nachdem wo sie hinkommt, dass sie früh wieder beginnen muss und evtl. nur 1-2 Wochen frei hat.
Manchmal muss man einfach Dinge in Kauf nehmen können (auch so eine der Eigenschaften, die man immer seltener antrifft).


In RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2010 12:52:21

gibt es ein gesetzliche Regelung, die die Abschlussfeier auf den letzten Unterrichtsfreitag im Juni terminiert. Damit ist immer genügend Ferienzeit bis zum Ausbildungsbeginn gegeben.
Der Termin bringt eher Probleme mit sich, wenn der letzte Unterrichtsfreitag gleichzeitig der letzte Schultag vor den Sommerferien ist oder wie im nächsten Jahr auch noch gleichzeitig der Brückentag nach Fronleichnam.
Die Argumentation, dass die meisten Ausbildungen erst zum 1.9. beginnen, die Berufsschule erst später beginnt (bis dahin muss der Lehrling ja im Betrieb arbeiten) oder viele Schülerinnen und Schüler keine Lehrstelle antreten, halte ich für nicht relevant.
Wenn ich aber vergleiche, wie viel Jahresurlaub einem Arbeitnehmer zusteht, dann hat ein Entlassschüler sicherlich nicht zu wenig Urlaubstage, auch wenn er bereits am 1.8. beginnen muss, da er ja bereits Ferien hatte.


Mirneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2010 13:01:11

ging es in meinem Beitrag ganz oben auch nicht ums Anspruchsdenken, sondern steve hatte nach einer offiziellen Regelung gefragt.

Für Bayern hatte ich nichts gefunden, deswegen hab ich als Beispiel Niedersachsen angegeben.

Natürlich sollte ein Schüler, der in der glücklichen Lage ist, einen Ausbildungsplatz ergattert zu haben, sich darüber freuen und nicht auf längeren Ferien beharren. Das steht ganz außer Frage. Aber es beantwortet nicht, ob es eine offizielle Regelung dafür in Bayern gibt. Ob der S. dann darauf bestehen sollte, ist natürlich dann seine Angelegenheit


in NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2010 13:33:19

werden die Abschlussschüler zwei Wochen vor Ferienbeginn entlassen um eben noch eine Gewisse Zeit zu haben zwischen Schule und Ausbildung.
Auch die Schüler, die nicht nach der Zehnten entlassen werden, sondern nach der Neunten oder Achten.
Wenn es in Bayern einen Schulserver gibt, dann stehen solche Regelungen sicherlich dort geschrieben, vermute ich, hast du schon mal da nachgesehen?


Versuchen wir es mal logisch:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2010 15:50:07 geändert: 26.06.2010 15:50:37

Der Schüler ist kein volles Jahr mehr Schüler, sondern nur etwas über ein halbes Jahr.
Er hat aber in Zukunft anteilig Anspruch auf Jahresurlaub, oder nicht?
Irgendwann ist die Kindheit eben vorbei - nur Lehrer profitieren etwas länger davon, dass sie etwas länger zur Schule gehen


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