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Forum: "Schullaufbahnempfehlung in Rheinland-Pfalz"

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@leahaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2011 21:33:33 geändert: 17.01.2011 17:53:08

Du schreibst:

"Als alleinerziehende Mutter ist sie aber auf einen Schulstandort in der Nähe ihres Arbeitsplatzes angewiesen, für den der Sohn eigentlich nicht im Einzugsgebiet ist. So ist es sowieso schon schwer, einen Platz an einem Gymnasium zu bekommen und erst recht, wenn keine entsprechende Empfehlung vorliegt.
Jetzt ist die Frage, ob ich den Sohn für das Gymnasium empfehlen sollte, damit die Mutter tatsächlich die Wahl hat und die Entscheidung fällen kann und nicht wegen ihrer persönlichen Situation in ihrer Entscheidung schon so eingschränkt ist."


Da hat Dir die Mutter wohl einen Bären aufgebunden, damit Du dem Kind eine Gy-Empfehlung schreibst. Die Empfehlung in RLP ist eine private Angelegenheit, die die weiterführende Schule nix angeht. Ebenso dürfen die weiterführenden Schulen nicht nach Leistung aufnehmen oder beschränken, wenn die Schulkapazität überschritten werden sollte. Die Klassenstufen 5 und 6 werden sozusagen als Orientierungsstufe betrachtet. Und dort soll sich jeder bewähren können, auch der Hauptschüler, dessen Eltern ihn auf das Gy schicken.

Frage: Kreuzt Ihr an Eurer Schule auf dem Empfehlungsschreiben mehrere Schularten an oder nur eine?


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von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2011 18:03:05

kreuzt man alle Schularten an, die ein Schüler aufgrund der Empfehlung besuchen könnte, bald werden das nur noch RS +, Gymnasium und IGS sein.(es sei denn nach der Landtagswahl sähe alles anders aus.)
Es gibt auch ein Regelung, wann man in die "nächst niedrige" Schulart wechseln muss.


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von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2011 18:45:40

muss sich der empfehlende Lehrer (in der Regel der KL) für eine Schulform entscheiden. Das finde ich auch nur logisch; denn wenn ich schon eine Empfehlung geben soll (auch wenn sie weder für Eltern noch für die weiterführenden Schulen bindend ist), nützt es niemandem, wenn ich ein "sowohl - als auch" ausspreche. Bei uns hier im ländlichen Raum sind die Empfehlungen der Grundschulen schon noch recht ausschlaggebend, die Eltern richten sich in hohem Maße nach unseren Einschätzungen.
Ich sitze gerade auch an den Trendempfehlungen, wie sie hier bei uns heißen...
angel


@ silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2011 17:50:59 geändert: 17.01.2011 17:52:56

Du schreibst:

In RLP kreuzt man alle Schularten an, die ein Schüler aufgrund der Empfehlung besuchen könnte, bald werden das nur noch RS +, Gymnasium und IGS sein.

Das ist die Frage, ob das eine Empfehlung ist oder nicht einfach nur eine Auflistung der Schularten. Empfehlung heißt ja, dass ich nicht sage, Du kannst an diese oder jene Schule gehen, sondern Empfehlung ist: Genau diese Schulart ist nach Meinung der Klassenkonferenz die richtige für Dich.

Siehe dazu auch, was angel19 für Niedersachsen schreibt.


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von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2011 09:10:55

Ich habe einen Schüler, den ich eigentlich für die IGS oder Realschule empfehlen würde. Er hat zwar schriftlich fast alle Leistungen im Grunde gut, zeigt jedoch im mündlichen Bereich kaum Mitarbeit oder Interesse.


Darf ein Kind nicht auf das Gymnasium gehen, weil es ruhiger ist? Die schriftlichen Leistungen sind gut. Warum sollte er nicht auf das Gymnasium? Es gibt ruhigere Schüler. Die gab es schon immer. Haben die keine Berechtigung auf einen Platz am Gymnasium?


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2011 11:18:37

die mündliche Leistung halt auch bewertet werden muss. Wenn schriftlich viele Fächer gut sind, können sie im Zeugnis aber nicht als gut erscheinen, weil die mündliche Leistung schlechter ist. Je nach BL und Vorgaben muss die mündliche Leistung zu 50 bzw. 60% bewertet werden.
Wenn ich da z.B. an Englisch denke, wo die mündliche Mitarbeit und Leistung einen wesentlichen Teil der Note ausmacht, dann wird dieser Schüler am Gym sicher große Probleme haben.
Leider ist es so. dass diese ruhigen Schüler immer ein schlechteres Zeugnis haben als ihre schriftlichen Leistungen allein zeigen.
So einen Schüler zu bewerten ist unendlich schwer, und keine L. wird leichtfertig mit der Bewertung umgehen.


@ klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2011 11:29:01

Aus der Erfahrung mit unseren eigenen Kindern, die alle keine Mitarbeitshelden sind, kann ich sagen, dass ich es sehr schade fände, wenn diesen der Zutritt zum Gymnasium aufgrund dieser Begründung verwehrt wäre. Unser Kind am Gymnasium hat dort überhaupt keine Probleme. Es ist schon so, dass es gelegentlich eine schlechte Mitarbeitsnote gibt. Aufgrund der guten schriftlichen Leistungen, stellt das aber kein Problem dar.

Außerdem werden an den anderen Schularten ebenfalls Fremdsprachen unterrichtet und Mitarbeitsnoten verteilt. Diese würden auch dort die Jahresnote negativ beeinflussen.


na dannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2011 12:59:08

isses doch gut, dass die Empfehlungen nicht mehr verbindlich sind, und dass Eltern frei entscheiden können.
Es ging ja auch eher darum, dass es doch einem Lehrer erlaubt sein muss, eine Empfehlung auszusprechen, die sich NICHT mit den Ansichten der Eltern deckt.


@ janne60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2011 13:13:00 geändert: 18.01.2011 13:28:00

Es ging ja auch eher darum, dass es doch einem Lehrer erlaubt sein muss, eine Empfehlung auszusprechen, die sich NICHT mit den Ansichten der Eltern deckt.


Darum ging es eigentlich nicht. Natürlich sollen Lehrer das beurteilen, was sie für richtig halten. Allerdings gibt es Zweifelsfälle. Die entsprechende Stelle habe ich oben zitiert. Die Themenstarterin möchte aufgrund von schlechter Mitarbeit des Schülers die Empfehlung für das Gymnasium verweigern. Die anderen Noten sind gut und würden eine Empfehlung fürs Gymnasium rechtfertigen. Es muss erlaubt sein, dass man dazu Fragen stellt und Anmerkungen macht.

Vielleicht muss man auch mal darüber nachdenken, was diese Beurteilung für eine Wirkung auf den Schüler hat. Die ruhigeren Kinder sind nicht ruhig, weil sie das wollen. Es ist doch eher so, dass sie schüchtern sind und in der Regel ohnehin unter dieser Schüchternheit leiden. Soll eine solche Eigenschaft eines Menschen entscheidend sein für die Schullaufbahnempfehlung?



Naja...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leaha Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2011 17:39:24 geändert: 18.01.2011 17:41:43

Die Themenstarterin möchte aufgrund von schlechter Mitarbeit des Schülers die Empfehlung für das Gymnasium verweigern.

Nein, nein, nein. Ich möchte niemandem etwas verweigern. Ich soll aber das Kind entsprechend seiner schriftlichen UND mündlichen Leistungen für eine Schulart empfehlen und da bin ich eben der Meinung, dass er an einer Realschule oder Gesamtschule besser aufgehoben wäre. Es geht da nicht um erlauben oder verweigern sondern um das Aussuchen der meiner Meinung nach am besten geeigneten Schulart. Die Zeugnisnoten entsprechen ja auch einer (guten) Realschulempfehlung.

Meine Frage bezog sich ja auch eher darauf, ob man bzw. ich aus nicht-schulischen Gründen die Empfehlung anders aussprechen sollte.


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