transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 101 Mitglieder online 18.04.2024 18:55:35
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Auszahlung von Rentenbeiträgen"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Auszahlung von Rentenbeiträgenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: agct Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2011 20:03:39

Hallo zusammen,
kürzlich habe ich zufällig von Kollegen etwas erfahren, dass vielleicht auch manche von euch noch nicht wissen. Es betrifft in meinem Fall NRW, aber vielleicht gilt es ja auch für andere Bundesländer. Man kann sich als Beamter die Rentenbeiträge, die man z.B. als angestellter Vertretungslehrer (Geld statt Stellen etc.) eingezahlt hat (also bevor man eine Festanstellung hatte und verbeamtet wurde), wieder auszahlen lassen. Voraussetzung ist, dass nicht mehr als 59 Monate lang für die Rente eingezahlt wurde. Leider zählt auch die Zeit des Referendariats mit hinein (da der Staat einen nachversichert, wenn man nicht direkt verbeamtet wird). Aber wenn man nach dem Referendariat auch nur z.B. ein oder zwei Jahre selber Rente eingezahlt hat, kann man einen Antrag auf Auszahlung stellen. Hintergrund ist der, dass man für die Zeit der Renteneinzahlung (einschließlich Nachversicherungszeit im Ref.)nur dann später im Alter eine geringfügige Rente bekommt, wenn man 60 und mehr Monate zusammen hat. Sind es weniger, bekommt man für diese Zeit keinerlei Rente und hat sein Geld quasi verschenkt.
Vielleicht hat der ein oder andere Glück und kann sich ein wenig Geld zurückholen. Ich werde es auf jeden Fall versuchen.
Liebe Grüße, agct



Interessantneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: piramia Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2011 20:58:39

Witzig, erst vorgestern habe ich mir die Nummer der Rentenberatungsstelle herausgeschrieben um mich danach zu erkundigen, ob ich meine geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung zurück bekomme.
Ich habe nach dem Referendariat ein paar Jahre als Angestellte gearbeitet. Bei meinem Glück gehe ich mal davon aus, dass ich 61 Monate Beiträge bezahlt habe!!!
Ich werde mich trotzdem mal danach erkundigen.


60 Monateneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2011 22:07:41

Eine Rentenanwartschaft wird durch 60 Monate Beitragszahlung begründet. Wer weniger Beitragsmonate hat erhält folglich auch keine Rente aus der GKV. Entweder die eingezahlten Beiträge bleibenim Topf oder der Beitragszahler bekommt sie auf Antrag zurückerstattet. Gilt übrigens fü alle Bundesländer, da Rentenrecht Bundesrecht (Sozialgesetzbuch) ist.


und...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2011 22:19:19

... wer lang genug eingezahlt hat bekommt deswegen noch nicht unbedingt eine Rente, weil die Pensionsbezüge eine gewisse Grenze möglicherweise übersteigen, über der keine zusätzlichen Renten ausbezahlt werden.

Wer kann, sollte sich die Beiträge unbedingt auszahlen lassen, da können gleich ein paar Tausender zusammen kommen.


Hm, kann manneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2011 23:56:02

das denn auch nach vielen vielen Jahren noch? Ich habe mehr als die genannten Jahre eingezahlt und eine Rente von ca. 200€ anvisiert bekommen. Meine Pension wird natürlich nicht so gigantisch ausfallen, da ich dementsprechend spät Beamtin wurde.


Vorsicht Falleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 06:07:58

auch Bundeswehrzeit/ Zivildienst/ freiwilliges soziales Jahr zählen bei den 60 Monaten mit (da man für diese Zeit nachträglich ersichert wurde), da man da aber keine eigenen Beiträge einzahlte, wird dafür auch nichts erstattet. Die Beiträge des Arbeitgebers bleiben aber auf jeden Fall im System
rfalio


Lasst euch beraten,...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sahara14 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 07:32:09

bevor ihr euch das einfach so auszahlen lasst.
Bei mir zählen Kindererziehungszeiten dazu und was weiß ich noch alles. Ist eine sehr komplizierte Zusammenstellung von schlappen 4 Seiten.
Wie bei Ishaa kommen auch bei mir so ca 200€ zusammen und die tun meiner späteren Rente sicher gut, da ich nicht immer voll gearbeitet habe.


not on topneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 08:00:08

Diejenigen, die pensionsberechtigt sind, erhalten nach Beendigung ihres aktiven Dienstes Ruhestandsbezüge. Auf diese Pensionszahlungen werden die Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse angerechnet. Das Geld der Deutschen rentenversicherung gibt es also nicht zusätzlich zur Pensionszahlung.

1600 Euro Pensionsanspruch und 200 Euro Rentenleistung führen zu 1600 Euro Ruhestandsbezügen.

Übrigens weiter oben wurden die Nachversicherungszeiten genannt wie Zivil- oder Grundwehrdienst. Dasselbe gilt für das Referendariat, auch hier wird nur der AG-Anteil nachbezahlt. Auszahlen lassen kann man sich aber nur den eingezahlten AN-Anteil. Gleiches gilt für Ersatzleistungen (Erziehungszeiten etc.), auch hier zahlt nur der Steuerzahler anstelle des AG ein, diese "Gelder" werden ebenfalls nicht erstattet sondern verbleiben im System.

Auszahlungsfähig ist folglich immer nur der Anteil, der vom Lohn des AN abgezogen und vom AG an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen worden ist. Der AG hat für seinen Anteil keinen Erstattungsanspruch, dieser Teil bleibt ebenfalls im System.

Für Zeiträume, die die Rentenversicherung als verbindlich festgestellt hat, gibt es keine Rückerstattung mehr. Mit einem Trick kann man diese Zeiträume aber wieder öffnen, hierzu bedarf es eines Antrages auf Klärung des (Versicherungs-)Kontos ==> Kontenklärung.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 15:28:38

Ich habe letztes Jahr einen Antrag auf Beitragsrückerstattung gestellt.
Bin seit 2003 auf Lebenszeit verbeamtet, die zwei Jahre, die man nach der letzten Versicherungszeit mit diesem Antrag warten muss, hab ich längst voll und kam gerade auf etwa 20 Monate Rentenzeiten. Dachte: Kein Problem! Weit gefehlt. Man muss da noch beachten: Während der Elternzeit, in der ich mich damals befand, hätte ich ja rentenversicherungspflichtig einen Nebenjob annehmen können, und deswegen haben sie meinen Antrag abgelehnt, auch wenn ich gar nicht gearbeitet habe. Nun muss ich also nach der Elternzeit wieder 2 Jahre warten, bis ich den nächsten Antrag stellen kann, also versuche ich es im August 2012 wieder.
Da man natürlich die eingezahlten Beiträge nicht verzinst bekommt, geht einem dadurch wieder einmal Geld "verloren". Also gibt man dem Staat damit wieder einmal quasi ein zinsloses Darlehen...



@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 17:36:01

Gilt das grundsätzlich genau so und immer? Meine Pensionsbezüge fallen ja relativ gering aus, da ich erst spät als Beamtin angefangen habe und einige Jahre nur in Teilzeit gearbeitet habe. Die Zahlungen beziehen sich doch auf ganz unterschiedliche Zeiten. Nun ja, nur weil das dem gesunden Menschenverstand widersinnig erscheint, heißt das ja leider noch lange nicht, dass es nicht so läuft....


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs