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Forum: "Gleiche Bezahlung für alle LehrerInnen!!!"

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unterschiedliche Studienzeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pausenaufsicht Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2011 22:43:56

werden am Gy in Ba-Wü x-fach durch die geringere Wochenstundenzahl (25 am Gy, 28 an GS !!!) "honoriert". Und warum verdient dann ein Gymnasiallehrer, der keine 4-stündigen Kurse unterrichtet, noch dazu mehr als ein HS/RS -Lehrer??


Studienzeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 07:28:34 geändert: 28.02.2011 07:44:09

Die studienzeiten sind bei der Eingruppierung im sonstigen Bereichen des ÖD vollkommen uninteressant. Es wird nur unterschieden nach der Art des Abschlusses, also dem akademischen Grad.

gehobener Dienst (A9 bis A12)
==> Bachelor, vormals FH-Diplom + Anwärterzeit

höherer Dienst (A13 bis A16)
==> Master, vormals Uni- oder Hochschulabschluss + Referendariat

Der Lehrer (A12) entspricht besoldungsrechtlich dem Amtsrat, dem Polizeihauptkommissar oder dem Hauptmann.

Spannend ist eben auch, dass es den "Oberlehrer" nicht mehr gibt. Der müsste nämlich als Verzahnungsamt (Oberamtsrat/Erster Polizeihauptkommissar/ Stabshauptmann) ebenfalls A13 bekommen. Die besoldungstechnische Unterscheidung zwischen Grund-, Haupt- und Realschullehrer gibt es in NRW bereits nicht mehr. Alles Lehramt GHR.

http://www.beamtenbesoldung.org/besoldungsgruppe.html

Es gibt einen haufen Hauptleute beim Bund, die keinen Meter studiert haben sondern über die Feldwebellaufbahn aufgestiegen sind.


Ironie des Schicksals?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: casu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 23:43:06

Dürfen sich "Ossis" hier auch einmischen? Nach Hochschulstudium und 25 Dienstjahren erfolgte in der SekI eine Eigruppierung in E11, nach 30 Jahren eine Höhergruppierung nach E13. Es gibt KollegInnen, die sind immer noch in der E11, andere dagegen, mit denselben Abschlüssen (ohne 2. Staatsexamen) bekommen eine höhere Entlohnung, doch mit welcher Begründung? Die Verhandlungen dazu wurden in Thüringen abgebrochen....


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2011 22:45:39

Die besoldungstechnische Unterscheidung zwischen Grund-, Haupt- und Realschullehrer gibt es in NRW bereits nicht mehr. Alles Lehramt GHR.
Nicht bei den älteren Kollegen!


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2011 08:37:36

Das ist das leidige Thema Erfüller bzw. Nichterfüller. Ich bezog mich auf die Erfüller, also alle diejenigen, die ein Hochschulstudium mit Erstem Staatsexamen oder anerkanntem Diplom oder Magister abgeschlossen und ein Zweites Staatsexamen absolviert haben.

Das es daneben noch vormalige PH-Absolventen gibt, Fachlehrer für Sport, Hauswirtschaft, textiles Gestalten, Werken, Musik, Kunst etc., die ebenfalls keine A12 erhalten ist mir durchaus bewusst. Diese Altfälle würden aber die aktuelle Diskussion deutlich schwieriger machen.

Die Forderung "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" ist plakativ aber nicht durchsetzbar, weil eine Vergleichbarkeit schwierig ist. (Ich bin kein Freund des Mindener Modells.) Für die Eingruppierung im ÖD ist im Regelfall der formale Abschluss das ausschließliche Kriterium. Für den Höheren Dienst wird der Master-Abschluss (Hochschul/Uni-Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen) sowie das bestandene Zweite Staatsexamen voraus gesetzt. Diese Voraussetzungen erfüllen mittlerweile alle LehrInnen.

Um in den Höheren technischen Dienst bei der Bauverwaltung zu gelangen, ist es vollkommen eagl, ob der Kandidat ein FH-Studium oder ein TH-Studium mit dem Master beendet hat. Anders sah es vormals aus, da konnte der Dipl.-Ing. (FH) nur in den Gehobenen Dienst eintreten. Aber formales Einstiegskriterium in den Gehobenen Dienst ist heute der Bachelor und den gibt es als berufsqualifizierenden Abschluss für Lehrer nicht. Aus diesem grund ist ein eigenständiger TV für Lehrer so drindend notwendig.

Den sehe ich auch via Klage kommen, nur was dann passiert, wird allen auch nicht schmecken. Ich orakele nämlich Einstiegsbesoldungsgruppe A12 für alle LehrerInnen (Erfüller), egal welches Lehramt. Die am Gym werden dann wahrscheinlich als Rat z.A. immer noch Zulage erhalten. Die Studienrat-Zulage wird sich als unkaputtbar erweisen.


Altfälleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2011 21:05:58

Ich meinte eigentlich nicht das Thema Erfüller/Nichterfüller. Es gibt noch die alten Realschullehrer mit A 13, Uni-Abschluss bis etwa 1980. Das ist für mich ein besonderes Ärgernis. Ich habe Ende 1977 mein Erstes Staatsexamen abgelegt, damals als eine der ersten Absolventen des neuen Studienganges für die Sekundarstufe I an der PH. Nach dem Referendariat kam ich 1980 an meine erste Schule, zusammen mit ein paar anderen Neulingen. Die waren in meinem Alter, hatten lediglich auf der Uni Lehramt nach der auslaufenden APO für Realschule studiert. Allerdings bekamen wir eine unterschiedliche Besoldung - die A 13, ich A 12 mit nicht-ruhegehaltsfähiger Zulage. Solange ich im Dienst bin, kommt das in etwa auf dasselbe heraus, aber im Ruhestand ist das weniger.


PH vs Unineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2011 21:28:36

Ich war ganz erstaunt, als ich nach dem Ref das Bundesland wechselte und als Angestellte in NRW anfing und dann feststellte, dass alle meine Kollegen incl. Schulleitung an der PH studiert haben. Ich kannte eine PH gar nicht und habe mein Examen an einer Technischen Universität gemacht.
Noch mehr irritiert war ich als ich dann feststellte, welche Gehaltsunterschiede zwischen mir und den Kollegen liegen.....

Jetzt bin ich nachverbeamtet werde und will mich mal nicht beschwerden, aber wundern darf ich mich weiterhin


Eingruppierungsordnungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2011 08:31:15

Der Schwachsinn sind doch die vielen unterschiedlichen Lehrämter bundesweit. Allein in NRw gibt es derzeit um die 15-20 Lehrämter. Hinzu kommt dass es alles zweimal gibt, einmal im Beamten- und einmal im Angestelltenverhältnis (wobei heute Angestellte tariflich Beschäftigte heißen). Selbst die 17 Polizeibehörden des Bundes und der Länder kommen mit weniger Ämtern aus als die Schulministerien. Die Bürokratie bei gegenseitigen, länderübergreifenden Anerkennung von Abschlüssen kostet wahrscheinlich schon mehr als eine einheitliche Bezahlung.

Die Absolventen der PHs hätten Ende der 70er vermutlich genauso viel Wirbel veranstalten sollen, wie die absolventen der ehemaligen Graduierten Kollegs (Ing.-grad.), die auch alle nachdiplomiert worden sind für um die 40 DEM.


Irrwitzig finde ich auch,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2011 23:47:47

dass eine Schulfreundin mit mir in mehreren Pädagogik- Vorlesungen und Seminaren an der PH saß. Ich studierte, wie bereits erwähnt, Lehramt für die Sek I nach damals neuer APO, sie nach alter APO Lehramt fürs Gymnasium an der Uni. Nur dass die Uni (auf dem gleichen Gelände) eben Pädagogik und Psychologie nicht anbot, die Studenten mussten dann zu uns an die PH. Insgesamt hatten die zwar ein etwas längeres Fachstudium, der Pädagogik-Anteil war aber geringer als bei uns PH-Studenten. Nach dem Studium konnten dann beide Gruppen ans Gymnasium kommen - nur in unterschiedlichen Gehaltsstufen (na ja, und die "richtigen" Gymnasiallehrer durften halt auch in die Oberstufe).

Kurz gesagt: In großen Zügen das gleiche Studium, zum Teil noch in denselben Seminaren, anschließend häufig die gleiche Tätigkeit - aber nicht die gleiche Besoldung. Ist doch ein Witz!


Keine Sorge!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nurmie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2011 09:42:39

Nach der neuen Lehrerausbildung studieren alle gleich lange; dann verkürzen wir das Referendariat noch auf 12 Monate und gruppieren alle Lehrer ein in A12. Wunderbar!

Nur an einer Stelle hakt die Sache noch: Es gibt ja immer noch eine Vielfalt an Lehrämtern:
Lehramt an Grundschulen; Lehramt an Haupt-, Real-und Gesamtschulen; Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen; Lehramt an Berufskollegs; Lehramt für sonderpädagogische Förderung.

Wie passt das zusammen? Irgendwie immer noch nicht gut, denn schließlich machen wir ja immer noch nicht die gleiche Arbeit. Also bastele ich mir noch die Gemeinschaftsschule, in der ich sicher gehen kann, dass wir alle – zumindest auf dem Papier – zukünftig die gleiche Arbeit bei gleicher Besoldung machen. Einheitsschule – Einheitslehrer! Hurra!!


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