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Forum: "gehört es zu den Aufgaben"

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gehört es zu den Aufgabenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2011 18:28:42

eines Lehrers, auf Elternwunsch einen Bericht/ eine Beurteilung zu verfassen?. Wer hat Recht (die Kollegin ( nein) oder ich ( ja, dafür)?


Wofür?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2011 19:21:10

Der Schüler geht an eine andere Schule - ja.
Der Bericht ist für Institutionen (Jugendamt, Arzt, Psychotherapie,..) - ja.

Die Eltern wollen nur mal zwischendurch einen Bericht haben - nein. Da genügt ein Gespräch.

So sehe ich es.

Viele Grüße
tanteerna


Ich würde das auch neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2011 19:26:25

von der Situation abhängig machen und so handhaben, wie das tantaeerna geschrieben hat. Aber vielleicht gibt es da in den einzelnen Bundesländern auch unterschiedliche schulrechtliche Grundlagen ?!


Soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2011 19:45:27

sehe ich das auch, es geht übrigens um eine Beurteilung des Sprachstandes in der Fremdsprache für ein Austauschjahr.


Dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2011 20:15:43

ist dann eine andere Situation. Sowas hatte ich auch schon öfter. Als Englisch-LehrerinK einen Bericht über den Sprachstand in Englisch zu schreiben. War weniger ein Bericht als ein Fragebogen, aber seeeehr lang und ausführlich. Da musst du ran.
Viel Spaß
klexel


Bekannte Situationneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2011 20:50:16

Das hatte ich auch schon. Ich glaube zwar nicht, dass man dazu rechtlich verpflichtet ist (schließlich geht der Schüler freiwillig), aber ich finde, man hat dazu die m o r a l i s c h e Pflicht. Schließlich will man seinen Schülern ja keine Chancen verbauen.


Selbstverständlichkeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2011 21:17:57 geändert: 23.02.2011 21:18:18

Unsere Kernaufgaben sind: Lehren, Beraten, Beurteilen.

Als Sprachlehrer eine Beurteilung zu verfassen ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit.
Mich wundert, dass das überhaupt die Kalorien wert ist, die es braucht, um eine solche Frage in ein Forum zu tippen.


wie gesagt, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2011 21:58:36 geändert: 23.02.2011 21:59:05

ich war auch der Meinung, dass es wohl rechtens und eine Selbstverständlichkeit ist, aber eine Kollegin will eine solche Beurteilung (2 Seiten, etwa 10 Fragen zum Leistungsstand) für meinen Sohn nicht ausfüllen, da es nicht zu ihren Aufgaben gehöre. Ärgert mich einfach und ich werde es auch einfordern.


Oh,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2011 23:12:22

nach dem Eingangsbeitrag hätte ich etwas anderes vermutet: Du solltest einen solchen Bericht schreiben und siehst das nicht ein!
Leider gibt es überall Leute, die "Dienst nach Vorschrift" betreiben und nicht bereit sind, irgendetwas darüber hinaus zu machen!


Leistungsstand schriftlich?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: galadriel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2011 07:26:37

Hi zusammen,

ich habe auch noch eine Frage zum Thema.

In einer Klasse (Jgst 8), in der ich Englisch unterrichte sitzt ein Schüler, der sehr häufig frech und unaufmerksam ist. Dementsprechend hat sich im letzten Halbjahr auch seine "Sonstige Mitarbeit" deutlich verschlechtert. Der Junge ist nicht dumm und kann auch recht viel, aber verbaut sich selbst immer wieder die Chance, vernünftig am Unterricht teilzunehmen.
Auch die erste Arbeit war eine 5+. Nach allem hin und her rechnen vor den Zeugniskonferenzen kam eindeutig eine 4+ dabei heraus. Bisher war er immer bei 3 oder 3+.
Er hatte wohl irgendwie zuhause verkündet, dass er mündlich 3 stände, was nicht stimmt. Aber sei's drum. Jedenfalls sind die Eltern wirklich von der nervtötenden Sorte und nehmen ihren "Kleinen zerstreuten Professor" vor allem und jedem in Schutz und wollten auch mit einer 4+ das Zeugnis so nicht unterschreiben.
Da liefen dann natürlich auch die Telefone heiß. Ich konnte meine Note natürlich begründen und es blieb auch letztendlich dabei, aber nun wollen sie zu jedem Quartal einen schriftlichen Bericht zu seinen Noten haben.

Ich bin ja gern bereit, darüber Auskunft zu geben, aber muss ich wirklich einen Bericht schreiben?

(Er hat wohl jetzt extra Nachhilfe bei einer pensionierten Englischlehrerin, damit sie meine Arbeiten prüfen kann.... tolle Zusammenarbeit sowas!)


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