transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 60 Mitglieder online 26.04.2024 16:56:38
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Dringend Hilfe!! Legasthenie Grundschule 4.Klasse"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Dringend Hilfe!! Legasthenie Grundschule 4.Klasseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tiggi68 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2011 08:38:53

Ein schönes Hallo an alle. Bin neu hier und unheimlich froh diese Seite gefunden zu haben.
mein Sohn 9 Jahre geht in die 4. Klasse Baden Württemberg und hat eine festgestellte Legasthenie. Nun haben wir aufgrund eines Umzugs in eine andere Stadt (innerhlab des selben Landkreises) die Schule nach dem Halbsjahreszeugnis wechseln müssen. Nach langem hin und her mit der neuen Lehrerin wurde nun seine Legasthenie anerkannt. Die Lehrerin gab mit einen Zettel wie sie meinem Sohn seine Noten gewichten würde. Nun kenne ich mich damit gar nicht aus und kann auch mit der Lehrerin nicht persönlich mit ihr reden da jegliche Kommunikation nur per Schriftverkehr geht.Leider.
Sie schrieb mir die Gewichtung der Noten: Sprechen:1-fach, Lesen(vorlesen):1-fach, Umgang mit Texten und Medien(Referat,lesevertsändnistest): 3-fach, Texte Schreiben(Aufsatz):3-fach, Rechtschreibung: 1 Fach, Sprachbewusstsein 2-fach.ist diese gewichtung für meinen Sohn so okay?
ich hatte nämlich am anfang das gespräch mit der lehrerin als mein sohn gerade mal 4 tage in der neuen schule war das sie der meinung war er solle doch lieber die 4 klasse nochmal wiederholen und sie würde ihn dann gerne sitzen lassen ohne überhaupt zu wissen wie er ist.
Es ist auch von anfang an klar das er erstmal auf die Werkrealschule (hauptschule)gehen wird aber das ist für uns kein problem.
in der anderen schule hatten wir keine probleme doch leider konnte er dort nicht bleiben da der weg zu weit gewesen wäre und er über eine stunde brauchen würde mit s-bahn und bus um in die schule zu kommen.
auch ist es so das in der ersten woche als er dort war ein diktat geschrieben wude und mein sohn dies nicht bekam wäre ja eh alles falsch! auch ein englischtest wird nicht gewertet denn er hätte den ja ungeübt geschrieben (da er ja neu in der klasse ist) und somit würde sie ihn für die noten nicht bewerten obwohl er eine 3 geschrieben hat(ungeübt!!)arbeiten und test bekommt man auch nie mit sondern die lehrerin gibt jedem kind ein zettel wo die note draufsteht und darauf müssen die eltern dann unterschreiben.aber wie soll ich dann sehen wo seine schwachpunkte liegen um mit ihm daran üben zu können? mittlerweile bereu ich schon das wir mit dem umzug nicht gewartet haben bis zum sommer aber es ging leider nicht anderst.weiß jemand einen rat vor allem was die gewichtung der noten betrifft??LG


unmöglichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2011 08:49:38

Sprechen:1-fach, Lesen(vorlesen):1-fach, Umgang mit Texten und Medien(Referat,lesevertsändnistest): 3-fach, Texte Schreiben(Aufsatz):3-fach, Rechtschreibung: 1 Fach, Sprachbewusstsein 2-fach.ist diese gewichtung für meinen Sohn so okay?

Diese Gewichtung ist meines Erachtens so nicht möglich. Alles, was mit Lese- und Rechtschreibschwäche (Vorlesen, Rechtschreibung, beim Aufsatz: ohne Rechtschreibung)zu tun hat, darf nicht gewertet werden. Natürlich dürfen positive Leistungen gewertet werden - sie müssen sogar gewertet werden. Wie will man sonst das Kind motivieren, an sich zu arbeiten? Außerdem sollten Legastheniker an ihrem Lernfortschritt gemessen werden, dafür müssen die korrigierten Arbeiten mit nach Hause gegeben werden. Wie sonst sollen Eltern und Legasthenielehrer helfen? Es ist außerdem ein Unding, dass die Lehrerin nicht zu einem Gespräch bereit ist. Ich würde das vehement einfordern, notfalls über die Schulleitung. Mich wundert, dass die Eltern sich das gefallen lassen.


Dringend Hilfe!! Legasthenie Grundschule 4.Klasseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tiggi68 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2011 08:59:40

Hallo. Danke für die schnelle antwort. es ist auch ein unding keine arbeiten oder test mit zu bekommen.ich habe 3 kinder(die 2 großen sind schon mit er schule fertig und studieren) und bei keinen meiner anderen 2 habe ich sowas je erlebt.das mit der gewichtung hört sich schon mal gut an. ich vergaß sie schrieb noch drauf sie müsse die noten nur zurückhaltend gewichten!


Sorry??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2011 10:55:59

und test bekommt man auch nie mit sondern die lehrerin gibt jedem kind ein zettel wo die note draufsteht und darauf müssen die eltern dann unterschreiben.

Das spricht ja wohl gegen alle Regeln des guten Geschmacks. Sowas hab ich noch nie gehört. "Transparenz der Noten" wäre hier das Zauberwort. Sowohl bei meinen Schulkindern achte ich darauf, dass jede Note gut begründet ist (und erwarte auch Rückfragen, falls das einmal nicht so sein sollte, da hast du auch ein Recht drauf), als auch bei meinen eigenen Kindern möchte ich wissen, wie eine Note zustande kommt.
Bei Legasthenie wird außerdem anders gewichtet bis hin dazu, dass z.B. die RS-Note komplett ausgesetzt wird. Das kann aber je nach Bundesland verschieden sein.
Und was meinst du mit: Es gibt nur schriftlichen Kontakt? Der Lehrer ist verpflichtet (!) zu beraten!
Ich würde unbedingt an die Schulleitung gehen mit dieser Sache (so ätzend ich das finde, aber ich persönlich halte es auch andersrum: Ich bin immer froh, wenn die Eltern erstmal zu MIR kommen).


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2011 15:59:38 geändert: 26.02.2011 16:16:12

http://www.legasthenie-lvl-bw.de/Fs4foe.htm

Vielleicht hilft dir das - ich hatte erst hier stehen, wie es in Bayern gehandhabt wird, doch es scheint unterschiedlich nach Bundesländern zu sein.


Terminneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2011 17:50:32 geändert: 26.02.2011 18:10:01

Hast du versucht einen Termin bei der Lehrerin zu bekommen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie einen Terminwunsch abschlägt? Bekommen andere Eltern auch keinen Termin?

Da scheinen mir Missverständnisse entstanden zu sein.

Wenn dein Sohn an der vorigen Schule als LRS-Kind behandelt wurde, genügt doch eine Nachfrage an der alten Schule bzw. müsste es ja schon in Kl. 3 im Zeugnis vermerkt worden sein, dass eine Lese-Rechtschweibschwäche festgestellt wurde. Ich verstehe nicht, wieso das dann ein "langes Hin und Her" gab.

Kannst du nähere Informationen dazu schreiben?

tanteerna


Gewichtungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2011 18:06:39 geändert: 26.02.2011 18:09:01

Ich bin Lehrerin in BW.

Dass die Lehrerin deines Sohnes die Rechtschreibleistung lediglich "zurückhaltend" gewichten muss, ist richtig. Es gibt keinen Anspruch auf Nichtgewichtung der Rechtschreibleistung. Entscheidend ist, was an der Schule beschlossen wurde. An unserer Schule werden bei LRS-Kindern Rechtschreibung und Lesen je 1-fach gezählt (im Gegensatz zur normalen 3-fachen Gewichtung), alle anderen Bereiche normal.

Und die Rechtschreibung in Aufsätzen darf in der GS sowieso bei allen Kindern nicht gewertet werden.

Viele Grüße
tanteerna


@yanne60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tiggi68 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2011 21:17:33

Hallo. Ja das spricht gegen einige Regeln. Ich kann es auch nicht verstehen. Und das mit dem Verpflichtet sehe ich auch so aber die Lehererin wohl nicht so da ichmich gegen das Sitzenbleiben gewehrt habezumal es dafür keinen anlass gibt. Wäre all seine Noten grottenschlecht könnte ich es ja auch noch nahvollziehen. Ich werde den gang zur Schulleitung machen anders geht es wohl nicht.


@tanteernaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tiggi68 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2011 21:24:52

Hallo. Da gibt es keine Missverständnisse. Es ist definitv so wie ich es geschrieben hatte.Leider! Habe ich sogar schriftlich von Ihr das ich bei weiteren Fragen das Hausiheft doch bitte benutzen soll!Zumal ich finde das sowas in einem persönlichen Gespräch doch viel besser geklärt werden könnte.Ich höre immer nur wie gut und stark die restlichen Kinder in der Klasse sind. Die jetzige Schule hat auch von der vorherigen Schule aus dem Zeugnis den Nachweis das seine Noten gewichtet wurden usw sowie ein Schreiben der vorherigen Schulleitung das ich abgegeben habe und die Empfehlung für die Hauptschule. Doch irgendwie kommt das bei der Lehrerin nicht an. Wie es bei anderen Eltern ist kann ich nicht sagen da ich in der kurzen Zeit noch keine kenne und ich keine Liste bekomme aufgrund von Datenschutz.


@ysnpneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tiggi68 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2011 21:33:16

Dankeschön


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs