transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 159 Mitglieder online 25.04.2024 17:35:25
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Hausaufgabennote"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Hausaufgabennoteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sabo182 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 17:07:55

Bei mir fließen die Hausaufgaben in den mündlichen Bereich mit ein. Im Zeitraum von ungefähr 8 Schulwochen schreibe ich mir in jedem Fach auf, wer wann die Hausaufgaben vergessen hat.

Ich würde nun gerne mal die Meinung anderer hören, wie streng sie da sind. Was ist für euch noch eine gute Leistung, was inakzeptabel?


NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 17:20:42

Hausaufgaben dürfen laut Hausaufgabenerlass nicht benotet werden. Deine Regelung ist in NRW alos nicht rechtswirksam.

Trick: Die Hausaufgaben z.B. Vokabeln lernen können durch einen Test überprüft werden. Also einmal in der woche einen Vokabeltest und schin ist die Hausaufgabenüberprüfung rechtens.

In Mathe kann man durchaus eine auf die Hausaufgaben aufbauende weiterführende Aufgabenstellung bearbeiten lassen und die Mappen/Hefte einsammeln und das Ergebnis bewerten.

In NW einen Test schreiben lassen und die Mappe als Hilfsmittel erlauben. Nach Möglichkeit eine Aufgabe, die als hausaufgabe zu lösen war, mit leicht veränderten Zahlenwerten im test bearbeiten lassen. Möglichkeiten, die rechtskonform sind, gibt es viele.


SHneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 17:30:11

Bei uns gibt es einen solchen Hausaufgabenerlass nicht. Ich schreibe mir auch auf, wer die HA nicht gemacht hat und gebe nach 3x eine Benachrichtigung nach Hause mit. Die Eltern sind für die Info sehr dankbar. Außerdem nehme ich jede Stunde eine HA zur Korrektur und benote sie auch. Auf die Qualität und Quantität der HAs hat das Wirkung.


Rheinland-Pfalzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sabo182 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 17:31:32 geändert: 27.03.2011 17:41:56

Ich arbeite in Rheinland-Pfalz. An meiner Schule ist es Gang und Gäbe eine Hausaufgabennote zu machen, die sich daraus herleitet wie ordentlich und regelmäßig ein Schüler seine Hausaufgaben gemacht hat und diese in die mündlichen Leistungen einzurechnen. Da spricht auch vom Schulgesetzt nichts dagegen.

Ich würde nur gerne mal wissen, was ihr über einen Zeitraum von 8 Wochen noch 'toleriert' und bei welcher Anzahl von nichtgemachten Hausaufgaben ihr sagt, dass das keine gute Leistung mehr ist. Was ist noch eine 2, was ungenügend? Da würde ich gerne einfach mal Erfahrungen hören.


Na ja, wenn man´s genau nimmt:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 18:33:27 geändert: 27.03.2011 18:34:21

Was sagt es einem, wenn der Schüler seine Hausaufgaben nicht gemacht hat?
- Hat er sie nicht verstanden? Das kann ich in der Stunde mündlich überprüfen und ihm helfen. Warum hat er sich nicht gerührt? Hat er sich nicht getraut?
- Ist er eine faule Socke?
Dann kannst du ihn testen, ob er seinen Stoff versteht. Kann er´s, war´s das. Kann er´s nicht, war´s das auch. Keine Hausaufgaben = mangelnder Fleiß. Der gehörte in die Kategorie "Kopfnoten". Die gibt es in NRW nicht mehr.
Fachlich ist da nix zu machen..


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sabo182 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 19:01:34

Ich arbeite aber wie gesagt in Rheinland-Pfalz und dort kann eben das Erledigen oder Nichterledigen von Hausaufgaben in die mündlichen Leistungen eingerechnet werden.

Ich achte natürlich darauf zu unterscheiden, ob Hausaufgaben nicht gekonnt wurden oder einfach nicht gemacht.
1/3 der Klasse ist z.B. auch in der Ganztagsschule angemeldet und hat Montags bis Donnerstags eine Hausaufgabenbetreuung nach der 6. Stunde, die bei Verständnisschwierigkeiten helfen kann. Trotzdem fehlen die Hausaufgaben bei einem hohen Anteil der Klasse extrem häufig. Andere machen sie regelmäßig und ordentlich. Und das möchte (und darf!) ich zu den mündlichen Leistungen zählen.

Gibt es jemanden, der in R-P oder anderen Bundesländern arbeitet, in denen das rechtlich möglich ist und mir mal seine Bewertungsmaßstäbe zum Vergleich beschreiben würde?


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sabo182 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 19:04:25

Ich arbeite aber wie gesagt in Rheinland-Pfalz und dort kann eben das Erledigen oder Nichterledigen von Hausaufgaben in die mündlichen Leistungen eingerechnet werden.

Ich achte natürlich darauf zu unterscheiden, ob Hausaufgaben nicht gekonnt wurden oder einfach nicht gemacht.
1/3 der Klasse ist z.B. auch in der Ganztagsschule angemeldet und hat Montags bis Donnerstags eine Hausaufgabenbetreuung nach der 6. Stunde, die bei Verständnisschwierigkeiten helfen kann. Trotzdem fehlen die Hausaufgaben bei einem hohen Anteil der Klasse extrem häufig. Andere machen sie regelmäßig und ordentlich. Und das möchte (und darf!) ich zu den mündlichen Leistungen zählen.

Gibt es jemanden, der in R-P oder anderen Bundesländern arbeitet, in denen das rechtlich möglich ist und mir mal seine Bewertungsmaßstäbe zum Vergleich beschreiben würde?


In Deutsch, Englisch und Matheneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 19:12:31

gibt es bei jeder vergessenen Hausaufgabe einen Strich, bei drei vergessenen HA im Fach eine mündliche Teilnote 6 und eine Benachrichtigung an die Eltern. In den anderen Fächern wird es ähnlich gehandhabt. Wenn ich Plakate, Präsentationen oder ähnliches erarbeiten lasse, gibt es max einen Nachtermin.
Meiner Einstellung nach sind HA nur dann sinnvoll, wenn sie auch in den folgenden Unterricht einfließen. die meisten Schüler kapieren es dann auch, aber es sind leider nicht alle.
Hausaufgaben zu benoten ist in RLP nicht verboten, unter einer Hausaufgabenüberprüfung = HÜ verstehen wir aber eine kurze schriftliche Abfrage des Lernstoffs der max letzten drei Stunden (Grundlagen dürfen dabei immer mit abgefragt werden!)


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sabo182 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 19:51:58

Ich arbeite aber wie gesagt in Rheinland-Pfalz und dort kann eben das Erledigen oder Nichterledigen von Hausaufgaben in die mündlichen Leistungen eingerechnet werden.

Ich achte natürlich darauf zu unterscheiden, ob Hausaufgaben nicht gekonnt wurden oder einfach nicht gemacht.
1/3 der Klasse ist z.B. auch in der Ganztagsschule angemeldet und hat Montags bis Donnerstags eine Hausaufgabenbetreuung nach der 6. Stunde, die bei Verständnisschwierigkeiten helfen kann. Trotzdem fehlen die Hausaufgaben bei einem hohen Anteil der Klasse extrem häufig. Andere machen sie regelmäßig und ordentlich. Und das möchte (und darf!) ich zu den mündlichen Leistungen zählen.

Gibt es jemanden, der in R-P oder anderen Bundesländern arbeitet, in denen das rechtlich möglich ist und mir mal seine Bewertungsmaßstäbe zum Vergleich beschreiben würde?


Hausaufgaben NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: raskolnikow Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 20:31:54

Natürlich darf ich Hausaufgaben als solche nicht bewerten in dem Sinne: Schüler x hat die Hausaufgaben fehlerfrei gemacht, also 1, bei Schüler y wimmelt es von Fehlern, also 5.

Aber das Nichterledigen von Hausaufgaben kann ich doch über die Beurteilung des Arbeitsverhaltens in die Note mit einfließen lassen, oder verstoße ich hier seit Jahren gegen geltendes Schulrecht?

*ras


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs