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Forum: "Krank bei der Klassenarbeit"

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Doch,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2011 12:48:40 geändert: 23.10.2011 12:49:34

darum geht es schon.
Du schreibst:
Jetzt hat eine schwache Englischschülerin (Zeugnisnote ganz knapp eine Vier), die vorher - und nachher - gefehlt hat, eine 6 in der Arbeit geschrieben.

Das heißt doch, dass die Schülerin nicht nur mit nem Fieberkopf? o.ä. zur Arbeit erschienen ist, sondern gar keine Chance hatte, die Arbeit ordentlich zu schreiben, weil sie auch vorher gefehlt hat.
In diesem Fall hättest du ihr vielleicht vorher sagen sollen, dass sie eigentlich keine Chance hat, weil sie Teile versäumt hat und ihr evtl. ein Alternativangebot machen.
Sind die Fehlzeiten entschuldigt? Dann solltest du ihr vielleicht noch eine Chance geben.
Aber generell gilt schon, dass so etwas vorher geklärt werden sollte.


@christeli: Das darf ich bei uns (Gesamtschule NRW) nicht.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2011 13:16:37

Die Klassenarbeiten und die sonstigen Leistungen gehen zu je 50% in die (Mathematik-)note ein. Ich darf die mündliche Note nicht überwiegen lassen.


@lupineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2011 13:20:22 geändert: 23.10.2011 13:20:45

Die Gewichtung ist Sache der FK und des Kerncurriculums. In den Fremdsprachen überwiegen die mündlichen Leistungen, bei uns (Nds) z.B. 60 / 40%. In Mathe sind es 50/50%


Nachschreibenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2011 16:32:50

ist bei uns ein Beschluss, an den ich mich zu halten habe. Gerade in den höheren Klassen macht das natürlich auch Sinn, denn die Schüler schreiben nur zwei Klassenarbeiten pro Fach und Halbjahr. Und die Hälfte der Note setzt sich eben aus den Klassenarbeiten zusammen. Diese würde im Falle eines Fehlens bei einer Klassenarbeit dann nur von einer Arbeit ausgehend gebildet.

Ersatzweise geht aber auch eine mündliche Nachprüfung, es muss nicht immer eine schriftliche Überprüfung sein.



Nein,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2011 23:44:38

eine mündliche Nachprüfung ginge nur, wenn es einen
entsprechenden Fach- oder gar Schulkonferenzbeschluss gäbe.
Den gibt es aber nicht, nur die 50/50 Vorgabe.

@klexel: Die Schülerin hat nur einen oder zwei Tage vorher
gefehlt und höchstens eine Englischstunde verpasst. Ich habe
das vorherige und spätere Fehlen so betont, um zu zeigen, dass
sie wirklich krank erschienen ist. Und, ja, sie war
entschuldigt (sie und ihre Eltern sind in der Hinsicht sehr
zuverlässig).


um so besserneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2011 09:01:18

Wenn es keinen FaKo-Beschluss gibt, dann ist es auch nicht verboten so vorzugehen, wie ich es vorgeschlagen habe. Die mündlich abgenommene Prüfung geht dann als Ersatzprüfung in die schriftliche Note mit ein. Am Verhältnis 50/50 ändert sich doch nichts.

SuS haben (siehe Abschlussprüfungen) ein Anrecht auf eine mündliche Überprüfung. Schriftliche arbeiten werden nur aus Gründen der Arbeitsökonomie durchgeführt.


Stimmtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2011 11:02:04 geändert: 24.10.2011 11:30:29

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI.pdf
§6, Absatz 5 + 8

Und das Schulrecht steht ja wohl über euren GK- und FK-Beschlüssen...


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2011 14:53:58

Wer lesen kann, ist glatt im Vorteil.

Das ist doch das Schöne an der Lernbürokratie, das meiste ist irgendwo geregelt - man muss nur wissen wo.


abgesehen von den dienstrechtlichenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2011 15:02:46

Bestimmungen halte ich es für problematisch, SuS nicht zur Selbstverantwortung zu bringen, indem man ihnen auch die "Quittung" für falsche Entscheidungen überreichen muss. M.E. müssen wir sogar bei den Eltern darauf achten, dass sie in ihren Kindern auch die künftigen Erwachsenen schrittweise sehen. Das klingt hart - aber Diskutieren hilft hier nicht weiter.

schwingrid



Bisherige Regelung modifizierenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2011 18:46:19

Nach dem Lesen der Beiträge scheint mir klar geworden zu sein, dass dieser Automatismus, wer fehlt muss nachschreiben, nicht sehr sinnvoll ist, weil Eltern bzw. Schüler sich gezwungen sehen, trotz Krankheit die Klassenarbeit mitzuschreiben. Vor einem Nachtermin besteht doch offensichtlich ein Horror.

Wenn, wie im Gesetz zu lesen ist, eine schriftliche Leistungsüberprüfung auch mündlich vorgenommen werden kann, wäre das Wissen darum für die Eltern/Schüler evtl. hilfreich.

Auszug aus dem Gesetz (wie oben schon verlinkt) von NRW:

Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.


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