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Forum: "inklusion"

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.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.12.2011 19:43:25

In Niedersachsen läuft es genauso.

Und die Erfahrungen mit allen anderen Neuerungen der letzten Jahre zeigen, dass sich keiner Gedanken machen wird.

Es wird über Klagen oder anderes so sein, dass immer mehr Kinder in den Regelschulen landen, die Förderbedarf haben.
Die Ministerien werden irgendwann ein Förder-Konzept für Inklusive Schule einfordern und jede Schule darf sich dann selbst Gedanken machen, wie das gehen kann.

Sinnvoll wäre,
- sich mit den Trägern an einen Tisch zu setzen
- gemeinsam zu überlegen, was gelingen kann und in welcher Zeit
- gemeinsam zu schauen, in welchen Schulen begonnen werden kann (weil LehrerInnen es tragen, weil die Kommunen es dann stützen etc. ... so wie es an den Schulen vor Jahren erfolgt ist, die bereits so arbeiten

Es bleibt auf der Initiative einzelner angewiesen.
Aber unter den derzeitigen Bedingungen und unter der derzeitigen Arbeitsbelastung will sich das keiner ans Bein binden.

(Den sehr persönlichen und sehr langen Beitrag über die Bedigungen in meiner Schule und meiner Klasse halte ich vorerst zurück.)

Interessieren würde mich von sopaed, die ja Einblick in das funktionierende System in NRW hat,
wie dort das Ministerium den Prozess unterstützt,
welche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden,
inwieweit Schulträger eingebunden sind und räumliche Bedingungen an Schulen verbessern,
wie sie die Arbeit erlegt, organisiert, einteilen kann,
wie viele SchülerInnen sie betreut und woran sie zeigen kann, dass Inklusion für diese Kinder erfolgreich verläuft.

Vielleicht gehst du beispielhaft voran, damit wir uns eher vorstellen können, welche Erfolgsgeschichten du erwartest.

Und Niedersachsen muss es dann nur noch genauso umsetzen.
(Auch bei diesem Thema denke ich, dass die Bundesländer am Ende gerne voneinander abschreiben und sie nur darauf warten, dass andere jetzt etwas veröffentlichen. Dass Niedersachsen es bis 2018 verschiebt und NRW auf 2020 passt dazu).

Palim


Zum Thema verheizenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ninniach Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.12.2011 20:09:40

In meiner Klasse sind zwei Kinder mit festgestelltem Förderbedarf Lernhilfe und Sprache, dazu kommen zwei Kinder mit Förderbedarf Erziehungshilfe, weil sie in der sozialen und emotionalen Entwicklung, dazu kommen noch Kinder mit einigen anderen Schwächen in Deutsch und Mathematik, die allerdings keinen offiziellen Förderbedarf haben, einmal weil es als Teilleistungsstörung festgestellt wurde und auch weil sie durch den Gemeinsamen Unterricht aufgefangen werden können. Dazu kommen auch noch einige weitere verhaltenskreative Kinder.

Ich weiß, wie es mir mit dieser Klasse im ersten Schuljahr ging, als ich alleine war, wenn man von den vier Stunden für das eine Kind mit dem bereits festgestellten Förderbedarf mal absieht. Das war zwar niemandes Absicht, aber ich fühlte mich wie verheizt, einfach weil in diese Klasse sehr viel Energie fließen musste, um überhaupt irgendwie arbeiten zu können.

Es war dann abzusehen, dass in einem Fall eine Schulbegleitung stattfinden würde, außerdem kamen mehr Stunden für den Gemeinsamen Unterricht dazu. Es ist mir ein Rätsel, wie diese Klasse mit weniger Stunden hätte laufen sollen, und darauf läuft es mit Sicherheit in Hessen hinaus (nicht alle arbeiten in NRW und möchten sich deshalb mit den Bedingungen in NRW auseinandersetzen), das wurde schon ganz klar vom Ministerium gesagt.

Wir als Schule können dann nur noch so agieren, dass wir die Schüler mit Förderbedarf bündeln und zeitweise aus den Klassen nehmen - mehr als das jetzt schon stattfindet.

Was ich persönlich an diesem ganzen Prozess als extrem hinderlich empfinde ist die Frage der Bewertung. Ich kann nur bedingt individualisiert mit den Kindern arbeiten, wenn am Ende gefordert wird, dass alle doch eine "objektive" Note nach dem gleichen Maßstab bekommen und am besten noch der ganze Jahrgang die gleichen Klassenarbeiten schreiben sollen. Um wirklich inklusive arbeiten zu können, müsste man als erstes weg von der herkömmlichen Leistungsbewertung. Da waren wir schon mal, es gab dann Verbalzeugnisse, aber das dürfen wir so auch nicht mehr.

Vielleicht bin ich auch deshalb so genervt vom Thema: Weil da nirgendwo ein roter Faden ist, sondern immer nur gestückelt wird. Hier soll alles schön vergleichbar sein, an der nächsten Stelle möglichst individuell und differenziert gearbeitet werden.





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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.12.2011 21:58:56

Das, was sopaed in den Raum stellt, ist wunschdenken und kein NRW-Standard. Ich habe in meiner 29 SuS umfassenden Klasse 3 Kinder mit sonderpädagogischem förderbedarf E&S gehabt, gleichzeitig. Jeder hatte Anspruch auf 2 WS Begleitung, nur der Sonderpädagoge war krankheitsbedingt länger ausgefallen. Seine stellvertreterin war kommisarisch im Amt und hatte genug zu tun die Förderschule zu führen. Von 5 bis 9 haben wir insgeamt 7 SuS mit Förderbedarf in der Klasse gehabt, zur 2besten" zeit zeitgleich 4 SuS - und das als Berufsanfänger ...

Wer mir noch einmal als Abteilungsleitung einen Schüler mit Förderbedarf auf's Auge drückt, wird etwas erleben


sinnvollneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.12.2011 22:51:59 geändert: 29.12.2011 10:19:32

"Sinnvoll wäre,
- sich mit den Trägern an einen Tisch zu setzen
- gemeinsam zu überlegen, was gelingen kann und in welcher Zeit
- gemeinsam zu schauen, in welchen Schulen begonnen werden kann (weil
LehrerInnen es tragen, weil die Kommunen es dann stützen etc. ... so wie es
an den Schulen vor Jahren erfolgt ist, die bereits so arbeiten "
schreibt palim.

darin besteht genau die aufgabenstellung der inklusionskoordinatorInnen.

ich habe jahrelang im gu sek I mit förderschülerInnen ES gearbeitet. unter
unterschiedlichen bedingungen. funktioniert hat es dann, wenn ich mit ganzer
stelle von meiner stammschule an die regelschule abgeordnet war. dann war
die feuerwehr im haus. und musste meist "andere brände" löschen, sprich
"inoffizielle" fälle versorgen. die gemeinsame beschulung klappte immer
dann, wenn ich mit kollegInnen zu tun hatte, die sich offen und mit freude der
schweren aufgabe stellten; die jugendlichen in ihrem so-sein erstmal
akzeptierten. erfolg bedeutet, dass diese von mir begleiteten jugendlichen
entweder an der schule verblieben oder im extremfall der förderbedarf
aufgehoben werden konnte.
die arbeit als "kofferpädagoge", vielleicht noch bei "desinteressierten"
kollegInnen, konnte ich auch nicht als erfolgreich beschreiben.

daraus folgere ich, dass zur erfolgreichen inklusion mindestens ein fester
förderschullehrer, am besten zusätzlich vernetzt mit der schulsozialarbeit, ins
system gehört.

übrigens standen/stehen in nrw jeder förderschülerin mit ES 3 stunden zu.

ps
das die abgeordneten förderschulkollegInnen manchmal gerne
krankheitsbedingt ausfallen kenne ich auch. oft habe ich erlebt, dass dies bei
unfreiwilliger abordnung auftrat. oder das von vorne herein "kränkliche"
kollegInnen vom stammsystem abgeordnet wurden, da dann die belastung
außer haus lag.

mfg
sopaed


KoKoGneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2011 07:19:24

Hier ein Link wie die teilweise Umsetzung der Inklusion auf kommunaler Ebene angegangenwerden kann
http://www.kokog.de/

Das Antragsverfahren, um für einen Schüler Unterstützung zu erlangen, ist 8 Seiten lang. Das ganze ist ein wahnsinnig bürokratischer Vorgang. Das Einschalten des KoKoG bedeutet allerdings auch, dass kein AOSF-Verfahren eingeleitet werden darf.

Derzeitige Praxis ist, dass die städtischen Grundschulen "ihre Schülerdaten" nicht an die aufnehmenden, ebenfalls städtischen weiterführenden Schulen weitergeben. Ein Schüler, der bereits im dritten und vierten Schuljahr betreut worden ist, kommt in der SekI an und gilt zunächst als "unbeschriebenes Blatt". Erfällt natürlich innerhalb kürzester Zeit auf, wird begutachtet und das KoKoG eingeschaltet. Erst jetzt kann das KoKoG auf "seine Unterlagen" zurückgreifen, auszugsweise erfährt die SekI-Schule die Vorgeschichte.

Das klappt aber nur innerhalb einer Gemeinde. Beliebter Trick vieler eltern, sie melden ihr Kind zur weiterführenden Schule in einer Nachbargemeinde an. Meist kommen dann die Kinder mit Förderbedarf aus den Nachbarkommunen an eine größere städtische Schule, die ich gut kenne. Diese GeS mit 1100 SuS in der SekI gehört zum Standorttyp 4. Somit müssten eigentlich 20% der Schülerschaft besondere Unterstützung bekommen.

Das KoKoG ist aber nur für Schüler des eigenen verwaltungs-/Zuständigkeitsbereiches zuständig, die anderen suS müssen durch die Betreuungslehrer und die Schulsozialarbeit aufgefangen werden.

Eine zusammenarbeit zwischen dem schulpsychologischen Dienst des Kreises und dem KoKoG findet nicht statt. Die Zusammenarbeit zwischen städtischem Jugendamt, privaten Dienstleistern, die vom JA mit "Fällen" beauftragt sind, dem KoKoG und dem schulpsychologischen Dienst findet nur statt, wenn die Klassenleitung des betroffenen Kindes die Koordination übernimmt und Maßnahmen beantragt. Selbstverständlich ist derjenige, der koordiniert, auch für die Dokumentation zuständig, die Stammakte des Schülers muss ja die bemühungen widerspiegeln. Die Bezirksregierung greift nämlich als vorgesetzte Behörde nur , ausschließlich bei Entscheidungen auf diese Datengrundlage zu. Erst durchBbeschluss eines Gerichtes müssen die schüler-/fallbezogenen Daten (Gutachten etc.)der anderen Stellen offengelegt werden soweit sie die Entscheidung, die strittig ist, betreffen.

Als betroffenem Klassenlehrer ist es mir lieber, die Schüler sind offiziell Förderschüler - also SuS einer FS - und werden als "Externe" in meiner Klasse unterrichtet. Der Vorteil ist, es gibt ein geregeltes AOSF-Verfahren, der Betroffene wird von einer FS versorgt und im regulären Unterricht an einer regelschule durch die Mitarbeiter des KoKoG betreut. Bei Krisen bin ich dann nämlich auch nicht gezwungen, mit der Abteilungsleitungüber einen Ausschluss vom Untericht zu verhandeln. Der Schüler wird dann nämlich nicht vom Unterricht ausgeschlossen, er geht nur für eine gewisse Zeit in den Unterricht seiner "Stammschule". In dieser Zeit wird er mit U-Materialien (D, M, E) von der Regelschule versorgt, damit er nach seiner Rückkehr wieder dem unterricht inhaltlich folgen kann.

Ich weiß sehr genau, warum ich die "Inklusion" ablehne. Ich betone, dass ich nicht die Förderschüler ablehne und diese nicht inkludieren möchte. Ich stelle mich gegen den Prozess "Inklusion", wie er derzeit von Politik und Schuladministration vollkommen konzeptlos und mittellos gefahren wird.

Damit Inklusion gelingen könnte, müssten ca. 10 bis 15% der Lehrkräfte einer Schule Sonderpädagogen sein, die zur Stammbelegschaft der Schule gehören und nicht nur abgeordnet sind. Dies wird der Poltik aber zu teuer. Für die Schule, die ich gut kenne, bedeutet das zusätzlich 10 bis 15 neue A13-Stellen für Sonderpädagogen. Diese Stellen gehen zu Lasten der A12er-Stellen, da dann an einer GeS der Anteil der Stellen des höheren Dienstes annähernd 65% erreichen wird. Die verbleibenden A12er, EG 11er und 12er sind dann die Deppen des Systems, weil irgendwer muss ja auch die Arbeit machen und Unterricht in den GKs sowie den Fächern, die nicht oberstufenrelevant sind, geben.


kommunale organisationneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2011 09:54:46 geändert: 29.12.2011 10:15:01

ist das stichwort. wie beim gütersloher beispiel von miss (übrigens bertelsmann
unabhängig).
und die handlungshoheit verbleibt natürlich bei der regelschule, wo sonst? das
macht ja den unterschied aus, zukünftig werden die schulen bis zum ende der
schullaufbahn für die bildung der einzelnen individuen die verantwortung
tragen. ein weiterreichen dieser verantwortung wird es nicht mehr geben. die
aktenführung (als arbeitsakt) wird in absprache zwischen den beteiligten helfern
erfolgen, muss also nicht zwingend persönlich bspw. von der/dem
klassenlehrerIn erledigt werden.
eine kommunale vernetzung zwischen jugendhilfe, schule, medizinisch-
therapeutischen komplex, aber auch nachschulischen systemen
(ausbildungsbetriebe und behörden) wird ebenso zeitnah erfolgen müssen.
übrigens im beispiel gütersloh auch schon initiiert.

mfg
sopaed


bewertungskomplexneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2011 10:10:34

ninniach sprach es an.
die veränderte schule muss auch in der frage der bewertung zwingend anders
aufgestellt werden. da lasse ich mich auch noch überraschen, inwieweit dem
im kommenden schulgesetz für nrw rechnung getragen wird.

logischerweise müsste eine umorientierung von der defizitärsichtweise zur
ressourcenorientierung in schule dazu führen, dass die fähigkeiten und
fortschritte der einzelnen schülerInnen dokumentiert werden müssten.
plakativ gesprochen müsste bald der rotstift als arbeitsmittel von lehrerInnen
ausgedient haben.
individualiseirung in diesem bereich müsste demnach bspw in form von
portfolios erfolgen, in denen die lernzuwächse der kinder dokumentiert
würden.

aber:
auch ich kann mir momentan beim besten willen nicht vorstellen, dass ein so
radikaler umbruch in schule zeitnah erfolgen wird. dazu sind mmn die
denkmuster zu tradiert. wie gesagt, ich bin gespannt auf den entwurf zum
schulgesetz, welches angeblich ende januar vorliegen soll.

mfg
sopaed


Stiftungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2011 10:31:24

Nun so ganz Mohn-frei ist in GT nichts. Die Bürgerstiftung agiert auch nicht im luftleeren Raum, LM ist omnipräsent.

Das thema Aktenführung ist der Dreh- und Angelpunkt. Um die individuellen Schullaufbahnen angemessen zu dokumentieren fehlt es an Ressourcen. Das ist nicht so mal eben nebenbei von KL-Teams zu stemmen. Die Abteilungsleitungen bzw. bei kleineren Einheiten die Schulleitungen sind dringend auf entsprechende Unterstützng bei dem immensen verwaltungstechnischen Aufwand angewiesen. Das ist mit den paar Sekretariatsstunden nicht zu stemmen.

Im Fachunterricht stören Inklusionsschüler nicht mehr als andere Schüler auch. Sollte ihr Verhalten einen ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf behindern, werden sie den selben Abläufen wie Regelschüler unterworfen (Trainingsraum, Beratungslehrergespräche, Anhörung usw.).


immenser verwaltungtechnischer aufwand?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2011 12:51:49

wie sieht der aus? könntest du den konkret beschreiben? hierzu habe ich nämlich
noch keine informationen vorliegen, fände diese neuen informationen deshalb
sehr spannend.

für die beratung wird an verschiedenen stellen mit DEIF gearbeitet, wobei da
auch von region zu region noch an der optimierung gearbeitet wird.

mfg
sopaed


SchILDneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2011 14:01:35

Mit SchILD lassen sich zwar Schüler bezogen die Individual-und die Leistungsdaten in einer Datenbank verwalten, es reicht aber nicht um Gutachten, Vereinbarungen, Aktennotizen, Gesprächsprotokolle etc. als Textdokumente ebenfalls mit verwalten zu können. Es gibt derzeit keine geeignete Software-Lösung. Folglich muss jeder Mist zu Papier gebracht und in der Stammakte abgelegt werden.

Trotz einer fast 50-seitigen Dokumentation über Fehlzeiten (Tabelle), Elternbenachrichtigungen, Notizen (getippt) über Elterngespräche und pädagogische Gespräche, Aktennotizen über JA-Kontakte etc. ist mir das Ding vor Gericht (Klage gegen den Ordnungswidrigkeitenbescheid)um die Ohren geflogen, da nach Ansicht des Amtsgerichtes nicht nachgewiesen werden konnte, ob die eltern die diversen Teloefonate, Anschreiben, Benachrichtigungen auch erreicht hatten. Ebenfalls waren die internen Aktennotizen den eltern nicht zur kenntnis gebracht worden und Gesprächsprotokolle von denen nicht abgezeichnet worden.

Das, was unter justiziabler Dokumentation verstanden wird, die den administrativen Anforderungen einer Landesverwaltung entspricht einschließlich Registratur und den ehernen Grundsätzen preußischer Aktenführung, ist von Schulen bzw. den aktenführenden klassenleitungen nicht nebenbei zu leisten.

Ich weiß wo von ich spreche, ich verfüge neben dem Lehramt noch über die Befähigung für den höheren Dienst in einem technischen Fachgebiet und weiß also wie eine Verfügung zu gefertigt wird. Ebenso kenne ich das VerwVerfG und die amtlichen Zustellungsformen. Nur wollen wir wirklich so mit den gesetzlich Vertretungsberechtigten unserer Schüler kommunizieren?


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