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Forum: "Der Lehrer und der Wulff"

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Der Lehrer und der Wulffneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2012 17:31:52 geändert: 04.02.2012 17:45:45

Ich weiß man kann sie nicht mehr hören, die Geschichten von Wulff und der ersten Lady, die seine zweite ist. Die Flugreisen, die Urlaube bei reichen Freunden, die günstigen Kredite, das Audi-Testmodell für die Gattin, die kostenfrei zur Verfügung gestellte Garderobe, die preiswerten Übernachtungen in Luxushotels usw. All diese Vergünstigungen für den nunmehr ersten Mann im Staat sind Legende.

Gegenüberstellen möchte ich das MERKBLATT ZUR ANNAHME VON BELOHNUNGEN UND GESCHENKEN, herausgegeben von der Landesregierung Baden-Württembergs. Explizit ist dort auch der Stand des Lehrers angesprochen, der exakte Verhaltensregeln einzuhalten hat. Einem Lehrer ist erlaubt, von einer Einzelperson ein Geschenk anzunehmen. Es dürfe, und der Betrag steht so da, die Grenze von 5 Euro nicht überschreiten. Der Lehrer weiß also bis auf den Cent genau, wann die Grenze zum Unmoralischen, zur Vorteilsnahme, zur Bestechlichkeit erreicht wird.

Nun sind Minister- und Bundespräsidenten im eigentlichen Sinne Beamte, denn sie werden aus der Staatskasse entlohnt. Bedauerlich, dass sie sich nicht auf solche Vorschriften berufen können, die ihnen die Amtsführung deutlich erleichtern würden.

http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/show/1221787/Annahme%20von%20Belohnungen%20und%20Geschenken.pdf


Nun,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2012 17:38:42

WIR LEHRER/INNEN kenne das ja zur Genüge und mussten das auch schon öfter mal unterschreiben. Sieht ja wohl in allen Bundesländern ähnlich aus.

Ob Wulff auch mal son Zettel in der Hand hatte???


in welcherneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2012 12:20:35

seiner rechten oder linken hände? geseke etc?


Rücknahme gefordertneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2012 14:02:52

Eigentlich müsste die noch neue baden-württembergische Landesregierung das "Merkblatt zur Annahme von Belohnungen und Geschenken" zurücknehmen und die Spendengrenzen auf das Wulff'sche Niveau anheben. Für jeden Lehrer gesponserte Übernachtungen in Luxushotels sowie Vorab-Modelle von Audi für Testzwecke. Unser Gehalt sollte in einen Ehrensold umgewandelt und bis zum Ende unserer Tage fortgezahlt werden, egal wie kurz wir im Dienst waren.


ach, bakunix,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2012 17:30:31

wo blieb dein pädagogisches abstinenzgelübde gegenüber den sünden des mammon und des müßigganges?


Ihr macht da einen Fehlerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2012 20:28:11

Vergleicht doch mal das Gehalt eines Lehrers mit dem eines Bundespräsidenten. DA sind doch 5 € vergleichsweise viel weniger. Und außerdem was die Bedeutung für die Gesellschaft betrifft, hat sich ein Bundespräsident aber auch ein bisschen mehr verdient als so ein popliger Lehrer. Diese Undankbarkeit wieder. Gönnt ihr das dem Mann nicht?

Und weiterhin außerdem wenn ihr mit der Mutter eines Schülers befreundet seid, könnt ihr doch auch mit dieser Mutter in den Urlaub fahren oder euch was schenken lassen. Seid mal nicht so kleinlich.


Vergleich Lehrer/Wulffneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2012 08:50:38

Wulff erhält neben dem Ehrensold von 199.000 Euro eine jährliche Aufwandsentschädigung von 78.000 Euro. Er hat also Aufwand für den er entschädigt werden muss. Genauer: Wer entschädigt werden muss, hat zuvor einen Schaden erlitten. Daran erkennt man, dass Wulff im Grunde seiner Seele das Berufsleben eines Altruisten führt.

Das unterscheidet ihn vom Lehrer. Denn dieser braucht für seine Amtsführung nicht entschädigt zu werden. Wenn ein Lehrer anderer Auffassung ist, muss er Beweise erbringen, übers Jahr Belege sammeln und diese bei einer Behörde einreichen. Diese überprüft den angeblichen Schaden, der durch dessen Amtsführung entstanden ist, erkennt das Meiste nicht an, gewährt aber oft einen kleinen symbolischen Obolus, mit dem ein Lehrer dann zwei oder drei Biere in einer Kneipe bezahlen kann.


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2012 17:27:59

siehste, du kannst gar nicht für 78.000€ entschädigt werden, weil Du gar nicht so viel verdienst. Und warum verdienst Du nicht so viel? Na ...., weil Du nicht so viel leistest. Dir reicht die Hälfte seiner Entschädigung- wenn überhaupt!?

Also halte Dich zurück und übe Dich in Demut

Na und das Bierchen, was Du bekommst, könntest Du eigentlich mit mir teilen.

denn: in welchem Bundesland lebst Du denn, dass bei Euch bei solchen Abrechnungen noch ein Obolus rausspringt. Bei uns hat man gefälligst alles zu unterlassen, wofür man entschädigt werden könnte und falls man so blöd ist und doch etwas investiert z.B. Klassenfahrt, dann darf man dafür selbst gerade stehen. Das darfst Du gleich auf Deinem Dienstreiseantrag ankreuzen, ansonsten wird die Fahrt nicht genehmigt.


Ein paarneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2012 10:35:44

Formulierungshilfen für Wulffs Rücktrittsrede

http://www.4teachers.de/url/4727

Viel Spaß


Ich fürchteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 18:19:41

der klebt so fest an seinem Stuhl, dass er selbst, wenn er wöllte, nicht zurück treten könnte.

Der ist aalglatt, der lässt alles an sich abprallen. Der sitzt das bis zum bitteren Ende aus. Mich würde es nicht wundern, wenn er für eine zweite Amtszeit kandidiert.


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