Ich weiß man kann sie nicht mehr hören, die Geschichten von Wulff und der ersten Lady, die seine zweite ist. Die Flugreisen, die Urlaube bei reichen Freunden, die günstigen Kredite, das Audi-Testmodell für die Gattin, die kostenfrei zur Verfügung gestellte Garderobe, die preiswerten Übernachtungen in Luxushotels usw. All diese Vergünstigungen für den nunmehr ersten Mann im Staat sind Legende.
Gegenüberstellen möchte ich das MERKBLATT ZUR ANNAHME VON BELOHNUNGEN UND GESCHENKEN, herausgegeben von der Landesregierung Baden-Württembergs. Explizit ist dort auch der Stand des Lehrers angesprochen, der exakte Verhaltensregeln einzuhalten hat. Einem Lehrer ist erlaubt, von einer Einzelperson ein Geschenk anzunehmen. Es dürfe, und der Betrag steht so da, die Grenze von 5 Euro nicht überschreiten. Der Lehrer weiß also bis auf den Cent genau, wann die Grenze zum Unmoralischen, zur Vorteilsnahme, zur Bestechlichkeit erreicht wird.
Nun sind Minister- und Bundespräsidenten im eigentlichen Sinne Beamte, denn sie werden aus der Staatskasse entlohnt. Bedauerlich, dass sie sich nicht auf solche Vorschriften berufen können, die ihnen die Amtsführung deutlich erleichtern würden.
http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/show/1221787/Annahme%20von%20Belohnungen%20und%20Geschenken.pdf