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Forum: "Schulleitung macht Sachen"

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@brieföffnerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 14:46:41

Weil mir manche gepflogenheiten des ÖD fürchterlich auf den Zeiger gehen.

Ein Zusatzstudium ist mit der normalen Arbeitsverpflichtung nicht vereinbar. Ob ein Zusatzstudium unter die Kategorie Weiterbildung im Sinne der Weiterbildungspflicht fällt, sei erst einmal dahin gestellt.

Wie bakunix schon schrieb, es gäbe die Möglichkeit Stunden zu reduzieren, um seinen Studienverpflichtungen nachkommen zu können, oder wie ich es schrieb, sich beurlauben zu lassen. Natürlich sind beide varianten mit Einkommensverzicht verbunden, aber eine Zusatzqualifikation wird ja erworben, um zukünftig ein höheres Entgelt zu erzielen. Wenn beides nicht vereinbar ist, muss man sich entscheiden und darf nicht nölend durch die gegend laufen und die rücksichtslose SL anprangern.

Mir stellt sich dieser Vorgang so dar, hier erkauft sich jemand Vorteile zulasten anderer KollegInnen. Die Aufsichten und zu vertretenden Stunden bei Überschneidungen und die referendasbetreuung entfallen ja nicht sondern müssen auf andere, die auf Weiterbildung verzichten, übernommen werden.

Boah ey, die Welt ist so ungerecht


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 18:10:13

ich habe ein vierjahriges Fernstudium mit voller Unterrichtsverpflichtung durchgezogen. Das geht schon. Allerdings kam mir die Schulleitung entgegen, in dem sie mir einen Stundenplan gebaut hat, dass ich nur 4 Tage unterrichten brauchte. So gut es ging habe ich auch andere schul. Aufgaben übernommen. Aber die Schule wird und hat in dem Fall auch von meinem Studium profitiert. Ich finde es legitim, dass man dann für eine bestimmte Zeit etwas kürzer tritt.

Was ich mich frage, ob eine Referendarin eine solche unzumutbare Belastung ist? Es kommt natürlich auch auf die Referendarin an.


joneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 18:58:08

caldeirao, du bringst es wieder mal auf den punkt: wir wissen zu wenig über den einzelfall des eingangsbeitrags.


Frage leider nicht beantwortet...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nugatkeks Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 19:05:06 geändert: 20.09.2022 19:00:14

Danke für die Diskussionsbeiträge...

Leider haben wir im Osten keinen Beamtenstatus und mehr Geld für die Ausübung bzw. das Studium gibt´s auch nicht. Ich beklage mich nicht, denn ich übe gern diese Funktion aus, von der alle (Schüler, Eltern, Kollegen, SL,etc.) etwas an der Schule haben...

Dennoch finde ich es enttäuschend, wenn man während des Studiums (mit Hausarbeiten, Abschlussprüfungen) zusätzlich eine Referendarin betreuen soll, die dann zur gleichen Zeit ihren Abschluss machen wird. Die Referendarin hat einen Anspruch bzw. ein Recht auf eine gute Ausbildung im 2.Staatsexamen. Klar betreue ich Rferendare als Mentor, aber der Zeitpunkt ist eben gerade etwas ungünstig...



gibt esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 19:36:09

für sachsen keine lehrerdienstordnung oder einen ausbildungsvertrag für referendare?


@nugatkeksneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2012 16:10:39

Ist für eine Referendarin mit Kind eine andere mögliche Schule in ca. 30-45km Entfernung zumutbar? Wer weiß, wo diese gesetzliche Regelung steht?

Dafür gibt es, ohne eure landesspezifische Gesetzeslage zu kennen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine gesetzliche Regelung. So konkret wird nie ein Gesetzestext gefasst, sonst müssten alle spezifischen Einzelfälle erfasst werden. Beispiel: Wir hatten eine Referendarin, die wohnte mehr als 120 km von unserer Schule entfernt und fuhr jedes Mal hin und zurück. Das war ein umgekehrtes Problem, weil deren Schulpräsenz (Elternabende etc.) begrenzt war. Wir hätten uns hier eine Vorschrift gewünscht, dass sie arbeitsortnäher zu wohnen hätte.


Zumutbarneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2012 16:32:13

ist relativ.

45 km Stadtverkehr am frühen Morgen finde ich schon schwierig. 45 km Autobahn, dafür braucht man nicht mal eine halbe Stunde.

Ich glaube, dass etwas soziales Gedankengut auch im Berufsleben wünschenswert ist. Und wenn man einer jungen Mutter solche Möglichkeiten einräumt, finde ich es begrüßenswert. Natürlich ist es schwierig, wenn das zu Lasten eines Anderen, in diesem Fall Bist Du das, geht.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Du ein Quereinsteiger oder etwas Vergleichbares bist, selbst keine abgeschlossene Ausbildung/ Studium hast und jetzt einen Abschluss machst? Und damit sollst Du eine Referendarin betreuen? fragt sich sehr verwundert Caldeirao und würde sich über eine Aufklärung freuen.


Ergänzung...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nugatkeks Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2012 18:06:44

Also: ich habe das zweite Staatsexamen in beiden Fächern, habe seit 3 Jahren die Tätigkeit als Beratunglehrerin übernommen. Als Beratungslehrein bin ich aber nicht ausgebildet, sondern habe mich durch verschiedene Fortbildungen (z.B. durch Schulpsychologen, Jugendamt etc.)reingekniet - ohne mehr Geld. Seit Jahren warte ich auf das Studium, welches nur vom Schulamt ausgeschrieben wird. Das Amt hat bisher verpasst neue Kollegen auszubilden und stellt nun plötzlich fest, dass viele Beratungslehrer in Rente gehen. Nun endlich darf und kann ich das Studium (Dauer 2 Jahre) machen.
Aber das Amt sagt sich: die ist flexibel, dynamisch und macht das schon - die kann noch eine Referendarin betreuen. Mein Pech ist, dass ich in dem einen Fach das zweite Staatsexamen habe und viele andere Kollegen nicht, daher bin ich die Wahl zur Mentorenbetreuung. Somit kommen nicht alle Schulen in der näheren Umgebung in Frage. Eine weitere mögliche Schule ist ca.44km vom Wohnort der Referedarin entfernt.
Momentan bin ich völlig fertig, weil ich nicht weiß wie ich das alles v.a. gut bewältigen soll...


Katze aus dem Sackneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2012 18:27:38

Nun ja, eigentlich ist ja gar nicht die SL das Problem sondern das Schulamt. Die SL steckt vermutlich in der gleichen Zwickmühle wie Du.


Ach so, Ausbildung zur Beratungslehrerinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klairchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.02.2012 10:41:16

Wie so oft kann ich nur sagen, wie die Ausbildung (-wir sprechen hier nicht von einem Studium-) zur Beratungslehrkraft in meinem Bundesland Niedersachsen geregelt ist:

Die Ausbildung findet in 40 Studienzirkelsitzungen über zwei Schuljahre an einem fixen Wochentag statt. Für diesen Wochentag sind Beratungslehrkräfte in der Ausbildung freizustellen. Weiterhin finden während der Ausbildungszeit fünf fünftägige Kompaktseminare statt, von denen zwei in den Sommerferien liegen, die anderern drei innerhalb der Schulzeit.

Während der Ausbildungszeit wird die Unterrichtsverpflichtung um fünf Wochenstunden reduziert, nach der zweijährigen Ausbildung um drei Unterrichtsstunden. Diese sind selbstverständlich für die Aufgaben als Beratungslehrkraft zu nutzen.

Ansonsten gibt es keine weitere Aufgabenreduzierung und weder während noch nach der Ausbildung gibt es mehr Geld. Im Gegenteil werden die Aufgaben der Beratungslehrkraft durch die Zusatzqualifizierung nur noch zahlreicher, aber das macht ja auch den Reiz aus.

Wenn du also meinst, du schaffst es nicht, die Referendarin zusätzlich zu betreuen, kannst du nur an das Verständnis deiner Schulleitung appellieren, mehr ist nicht drin. Rechtlich steht dir leider nicht mehr Entlastung zu. Nett finde ich es allerdings nicht.

cIch finde es nicht gut von deiner Schulleitung, dass du als Beratungslehrkraft ohne Ausbildung tätig warst. Selbstverständlich können wir Lehrkräfte alle beraten, aber die Ausbildung ist doch eine besondere Qualifizierung. Dann hätte es so lange an deiner Schule eben keine Beratungslehrerin geben dürfen.

Wenn du möchtest, schreib mir eine PN.


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