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Forum: "Umzugskosten - Übernahme auch bei Abordnung?"

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Umzugskosten - Übernahme auch bei Abordnung?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cyhyryiys Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.02.2012 07:05:25

Hallo,

ich bin derzeit an einer baden-württembergischen Werkrealschule im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Nach den Sommerferien trete ich eine Festanstellung an einer anderen Schule in Ba-Wü an. Mein Wechsel von meiner derzeitigen Schule zu meiner Schule mit Festanstellung hätte bereits Februar erfolgen sollen. Es wurde sich seitens des RP darauf geeinigt, dass ich nun quasi bis Schuljahresende an meiner bisherigen Schule verbleibe, zu Februar verbeamtet werde und dann nach den Sommerferien per Abordnung an meine neue Schule wechsele.

Da hier ein Umzug vonnöten ist, ist meine Frage: Übernimmt das Land hier die Kosten für meinen berufsbedingten Umzug?

Dies habe ich bisher gefunden:

http://www.besoldung-baden-wuerttemberg.de/baden_wuerttemberg_landesbeamtengesetz_paragraf_37

http://www.besoldung-baden-wuerttemberg.de/baden_wuerttemberg_landesbeamtengesetz_paragraf_111

http://www.landesbeamte.de/umzugskosten_uebersicht


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schaefchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.02.2012 10:53:40

Hast du den Wechsel beantragt - z.B. per Versetzungsantrag? Dann erhälst du auf keinen Fall Umzugskosten.

Ich war nach dem Ref ein halbes Jahr Krankheitsvertretung und habe danach eine Stelle weiter weg (aber innerhalb Ba-Wü's) als Angestellte bekommen, damals bekam ich keinerlei Umzugskosten erstattet. Das stand auch so im Vertrag.

Als ich später einen Versetzungsantrag gestellt hatte und daraufhin in meine alte Heimat versetzt wurde, bekam ich wieder nichts, da ich selbst den Antrag gestellt hatte.

Ich kenne auch niemanden, der Umzugskosten erstattet bekommen hätte.


Aber...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wencke_g Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.02.2012 12:10:16

man kann den Umzug bei der Steuer geltend machen...


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von: cyhyryiys Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.02.2012 15:34:54

schon mal vielen herzlichen Dank für eure Antworten. Die Sache mit der Steuererklärung dachte ich mir.

Mein Wechsel ergibt sich folgendermaßen: Ich habe zum Schuljahresbeginn eine befristete Stelle als Krankenvertretung angetreten. Die Befristung läuft nun bis 25.7.12. Weihnachten erhielt ich via Liste ein Stellenangebot in einem anderen Regierungsbezirk (Beamtenstelle), welches zum 01.02.12 beginnt.

Nun bestand aber mein jetziges Schulamt darauf, dass ich an meiner jetzigen KV-Schule bis Ende des Jahres bleibe. Nach einigem Hin und Her verständigten sich die übergeordneten Regierungspräsidien darauf, dass ich an meiner jetzigen KV-Schule für das restliche Schuljahr verbleibe, ich aber zugleich zum 01.02.12 verbeamtet werde (Vereidigung erfolgt demnächst). Über eine Abordnung von meiner neuen Schule verbleibe ich somit bei meiner alten Schule. Nach den Sommerferien erfolgt eine erneute Abordnung an meine neue Schule. Damit verbunden ist folglich ein berufsbedingter Wohnortwechsel.

Nun gibt es im Beamtenrecht ja Passagen, welche die Kostenübernahme beim Umzug regeln. Hierauf bezieht sich meine Fragestellung: Ich als verbeamtete Lehrkraft werde abgeortnet und muss deshalb meinen Wohnort wechseln. Ergeben sich hieraus auch Ansprüche für die Kostenübernahme?

Ich freue mich über jede Antwort.



janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.02.2012 15:48:55

Ich bin der Meinung, dass die Abordnung den Antragsgrund rechtfertigt. Frage auf jeden Fall einmal ein Personalratsmitglied.

Du kannst nämlich folgendermaßen argumentieren:

Da Dein befristetes Arbeitsverhältnis auslief, hast Du Dich fristgemäß um eine unbefristete Anstellung beworben und bist auch ab dem 01.02.2012 (Haupttermin) auf dieser Stelle angenommen worden.

nachträglich hat Dein oberster Dienstherr Dich aber von der unbefristeten Stelle an Deine "alte Schule", wo Du eine Vertretung gemacht hast abgeordnet.

Du hattest Dir also an der neuen Schule eine Wohnung besorgt und musstest wegen der rückwirkenden Abordnung an Deine "alte Schule" erst einmal zurückziehen. dadurch ist die Umzugskostenhilfe gerechtfertigt.

Ersatzweise kannst Du ja noch einen reisekostenantrag wegen der halbjährigen Abordnung an Deine "alte Schule" stellen. Du hast ja auch doppelte Lebenshaltungskosten, die Whg. am neuen Dienstort und die weitergenutzte Whg. am alten Dienstort, an den Du ja per Abordnung zurückgekommen bist. - Aber das ist sehrtrickreich ...


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.02.2012 16:32:12

Deine Argumentation funktioniert aber nur, wenn tatsächlich auch eine doppelte Haushaltsführung besteht. Wenn es diese zweite Wohnung am neuen Einsatzort noch nicht gibt, wirds schwierig.

Ich würde direkt beim zuständigen Schulamt nachfragen, die müssen es wissen.


Adresseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.02.2012 16:51:20

Es muss eine Meldeadresse bestehen.

Während meines ersten referendariates bei einer landesbehörde sind wir ständig an andere Behörden abgeordnet worden.

Lag die Stelle, an die abgeordnet worden ist, näher am Wohnsitz, wurden die Reisekosten ab dort berechnet.

Lag sie näher bei der Stammdienststelle wurde ab da gerechnet.

Tatsache ist, dass die Foristin an ihre "alte Schule" abgeordnet worden ist. Die Stammdienststelle ist ab dem 01.02., die Dienststelle (Schule) an der sie in das Beamtenverhältnis berufen worden ist.

Die Eingangsfrage würde ich von der zuständigen Reisekostenstelle und vom Hauptpersonalrat klären lassen. Aus meiner Sicht besteht ein Anspruch.


dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cyhyryiys Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.02.2012 16:51:35

für die Antworten.

Nein ,derzeit besteht keine doppelte Haushaltsführung, da ich an meinem jetzigen Wohnort ja noch bis zu den Sommerferien verbleiben kann. Werde mich die Tage mal an das zuständige Schulamt wenden.


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von: cyhyryiys Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2012 17:05:38

generell hierzu gefragt:

Würde ich regulär ein Stellenangebot zum September hin erhalten (Ersteinstellung als Beamter), würde ich in solch einem Falle auch Umzugsvergütung erhalten oder bleibt hier nur, dies in der Steuererklärung geltend zu machen?


was warst du vorherneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2012 01:23:36

beamter zur probe oder angestellt- befristet oder unbefristet - oder springer oder ... das ist eine hakelige angelegenheit. reden mit personalrat bringt oft gleich klärung.


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