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Forum: "Schülerin geht an meine Unterlagen"

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@miezekatzeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.08.2012 22:03:00

du kannst doch konsequenzen für nichtgemachte hausis ziehen.

dein engagement hinsichtlich der fehlzeiten von schülerin x als fachlehrerin in allen ehren, aber nachvollziehen kann ich das nicht wirklich.

mir reicht es vollkommen, wenn ich fehlzeiten an die verantwortlichen klassenleitungen weitergeben darf und meine notenkommentare entsprechend ausrichte. wenn die klassenleitung meint, sie muss fehlzeiten unter den tisch fallen lassen - bitteschön - ihre entscheidung bzw definitiv nicht meine baustelle.

lass dir diese entscheidung doch mal begründen, wenn es dich so nervt.





@miezekatzeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.08.2012 22:36:12

ich würde auch versuchen, die Sache gelassener zu sehen.

Es ist eine Situation, die Du nicht ändern kannst. Allen ist das egal und das Verhalten der S hat keine Konsequenzen, weder den SL noch den KL interessiert es. Willst Du Dich weiter aufräufeln????? Willst Du Deine Arbeitskraft und Deine Nerven für so einen Sch... verschwenden????

Ich würde konsequent, wenn diese S da ist, eine Minikontrolle schreiben und bewerten. Sie ist einfach verpflichtet, den Stoff nachzuholen, zumal, wenn sie nur eine Stunde fehlt. Da brauchst Du keine Rücksicht nehmen und dann lass alles auf Dich zukommen. Es gibt m.E. auch Regelungen, wenn sie zu viele Stunden fehlt, dass sie nicht bewertbar ist. Das sieht gut auf einem 10. Klasse-Zeugnis aus. Du kannst auch immer nur 5 Arbeiten mitnehmen und da sie so selten da ist und Du Zensuren brauchst, ihre immer einsammeln. Dann bestrafst Du nicht die, die wirklich mal eine Stunde gefehlt haben und etwas langsam im Nachholen waren.

Natürlich jede Stunde protokollieren, was sie gemacht hat, Arbeiten kopieren, Fehlzeiten aufschreiben, weil garantiert eine Beschwerde kommen wird.

Einfach cool bleiben, dich nicht ärgern und konsequent sein.

Viel Erfolg und ein gutes Nervenkostüm


Eine unentschuldigte Fehlstundeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.08.2012 00:04:53

ist doch eigentlich mit 6 zu bewerten, oder?
Zur Bewertbarkeit insgesamt: In NRW gibt es die Regelung, dass ich einen Schüler benoten muss, wenn ich ihn 6 Wochen lang im Unterricht hatte. Das heißt umgekehrt, keine 6 Wochen, keine Note. Habe ich schon so gemacht, wenn ein Schüler in einem einstündigen Fach in einer Randstunde (sehr sinnig so etwas...) nur 4 Stunden anwesend war, obwohl die Fehlstunden alle entschuldigt waren.


alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.08.2012 09:39:13 geändert: 15.08.2012 09:44:55

mietzekatze, du siehst, es gibt genug legale Gemeinheiten, wenn wir wollen -halte es mit Kästner:
Ja, die Dummen und Beschränkten
sind die Mehrern und die Stärkern.
Daurm spiel nicht den Gekränkten,
Bleib am Leben sie zu ärgern


@ schwingridneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.08.2012 10:16:10

Schöner Spruch; der gefällt mir. Dafür lohnte es sich dann doch Deutschlehrer zu sein (was ich - dennoch Gott sei Dank - nicht bin!).


LG

Hesse


Danke erstmalneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.08.2012 10:19:48

Wahrschenlich reibe ich mich wirklich zu sehr auf. Die Schülerin hat mich im letzten Schuljahr extrem genervt. Vorallem mit ihrer Uneinsichtigkeit, Pampigkeit,Gegeneinander ausspielen von Kl und mir, ...
Ich werde mir nun ein paar Dinge einfallen lassen (und eure Anregungen einbauen) und die Sache wohl entspannter sehen müssen.
Um die Stunde mit 6 zu bewerten war es schon zu spät. Die Notenkonferenz war gelaufen. Ich wollte die Schülerin ja stattdessen nacharbeiten lassen, was ja vereitelt wurde.
Ich denke nur an den Abschluss. So viel Widersprüche gegen Noten (auch bei Nebenfächern) hatten wir noch nie.
Daher werde ich den oben genannten Vorschlag aufgreifen und protokollieren, kopieren, ...



@schwingridneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.08.2012 10:36:01

Danke für den Spruch - hat Kästner ihn eigentlich für Lehrer verfasst?


"Das haben Sie nie gesagt..."neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.08.2012 11:13:13

Das ist ein so beliebter Spruch. Ich sage dann immer:"Habe ich jemals gesagt, dass ihr euch eure korrigierten Arbeiten selbst holen dürft?" (angepasst an deinen Fall)

Die Konsequenz mit der Nullnummer für "ordnungsgemäß" bearbeitete ABs kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Eher hätte ich gesagt, dass sie heute keine Punkte sammeln kann, da ich einen Täuschungsversuch nicht mehr ausschließen könne. Auch dies selbstverständlich mit Rückmeldung an die Eltern.

Außerdem verteile ich bei sowas dann gerne Arrest, zwei Stunden, in denen meine Schüler dann einen zweiseitigen Aufsatz schreiben dürfen, der thematisch zum Vergehen passt, in diesem Fall: "Wie gehe ich mit den Unterlagen/Materialien um, die der Lehrer auf seinem Tisch liegen hat?" Diesen zweiseitigen Aufsatz - alles, was deutlich weniger ist, wird mit 6 bewertet, wird von mir korrigiert, wobei ich wie ein Deutschlehrer (im bilingualen Unterricht auch wie ein Englischlehrer) auf Form, Rechtschreibung und Zeichensetzung achte.
Haben die Schüler den Aufsatz fertig geschrieben, kriegen sie einen von mir verfassten, zweiseitigen Aufsatz (Schriftgröße 10!) zum gleichen Thema, damit sie quasi eine Musterlösung vor Augen haben - die sie aber erst bekommen, wenn sie ihre zwei Seiten abgegeben haben. Diesen müssen sie dann lesen und die 10 wichtigsten Punkte unterstreichen. Auch das geht in die Bewertung ein.

Für ihr Fehlverhalten im Unterricht gibt es eine mündliche 6, für die Arrestaufgabe könnten sie theoretisch eine 1 bekommen, der Schnitt aus beidem gibt also maximal eine 3/4.

LG der Pralltriller


Ergänzend...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.08.2012 11:25:05

... mus ich hinzufügen, dass ich seit dem Ref gar keine Unterlagen mehr irgendwo rumliegen lasse, denn damals haben nicht etwa Schüler, sonder KOLLEGEN (!!!) in meiner Tasche gekramt und AB-Vorlagen entwendet.

Obwohl ich das von meinen jetzigen Kollegen nicht erwarte, ist meine Tasche jetzt immer zu, d. verschlossen, und Unterrichtsmaterialien, die ich in die Klasse mitnehme, habe ich in einer Jurismappe, die ich immer mit mir herumtrage, wenn ich bei Einzel- oder Gruppenarbeiten herumlaufe.

Die korrigierten Blätter wären wohl gar nicht im Fachraum gewesen, sondern verschlossen in meine Tasche in der Vorbereitung oder im Lehrerzimmer.


???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.08.2012 11:36:02

Um diesen Fall ging es jetzt gar nicht mehr.

Außerdem habe ich keine Unterlagen irgendwo herumliegen lassen, sondern in einer geschlossenen Mappe auf dem Lehrertisch (stand aber auch im Eigangsbeitrag). Da fühle ich mich jetzt schon ein wenig angegriffen.
Ich habe aus dieser Geschichte bereits meine Konsequenzen für mich gezogen (habe ich auch weiter oben geschrieben).

Mir ging es nun um ein anderes Verhalten dieser Schülerin.


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