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Forum: "Müssen Lehrer bei Eltern anrufen, wenn das Kind fehlt?"

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zuürck zur Ausgangsfrage!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 20:07:26

MIr ist so, als hätte es schon Foren dazu gegeben (aber ich bin heute zu faul zum Suchen )

Wir haben an unserer Schule eine Regelung getroffen, dass die Eltern NICHT morgens anrufen sollen. Das ist kaum zu leisten, sämtliche Telefonate morgens anzunehmen, Zettel zu schreiben und zu verteilen.
Stattdessen sollen die Eltern Nachbarkindern Bescheid geben, wenn die Kinder krank sind.
Morgens frage ich dann, ob jemand von xy weiß, warum er/sie fehlt.
Dann gibt es noch Kinder die häufiger später kommen - gerade bei schlechter Witterung sind es die, die nicht bis vor die Schule getragen werden.

Ich verstehe, dass es gut wäre, für jedes Kind sicher zu gehen, falls etwas auf dem Schulweg passiert,
andererseits könnte ich es als Lehrerin nicht leisten, morgens bei mehreren Familien mit unterschiedlichen Aufenthaltsregelungen anzurufen und zu fragen, wo welches Kind bleibt. Meine Aufgabe als Lehrerin sehe ich an anderer Stelle und meine Aufmerksamkeit ist morgens beim Unterricht und den Kindern, die da sind.

Palim


bger schreibt:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 20:08:28

Wenn ein Kind mit mega-zuverlässigen Eltern
fehlt, sollte man sich vll. eher Sorgen machen als wenn ein
vernachlässigtes Kind fehlt, um mal zwei Extreme zu nennen.


So eine Haltung ist natürlich nicht gerichtsfest. Wo willst du da die Grenzen ziehen. Das scheint mir als Regel nicht zu funktionieren.


palim schreibt:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 20:13:21

Ich verstehe, dass es gut wäre, für jedes Kind sicher zu gehen, falls etwas auf dem Schulweg passiert,
andererseits könnte ich es als Lehrerin nicht leisten, morgens bei mehreren Familien mit unterschiedlichen Aufenthaltsregelungen anzurufen und zu fragen, wo welches Kind bleibt.


Diese Haltung kann ich gut nachvollziehen. Aber in diesem Zwiespalt stecken wir, manche Kollegen stärker, manche weniger. Egal, wie der Lehrer sich verhält, er scheint nur die Arschkarte zu ziehen. Deshalb würde ich eine rechtliche Regelung bevorzugen. Denn diese könnte entlastend wirken.


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 20:19:54

allgemeine rechtliche Regelung dürfte an den äußeren unterschiedlichen Gegebenheiten scheitern

Da gibt es Schulen

>mit Sekretärin
>ohne Sekretärin
>mit großem Einzugsbereich und Schulbussen, also nicht zwingend Nachbarskindern
>mit kleinem Einzugsbereich, fußläufig und oft mit Nachbarskindern
>Grundschulen, wo man sich eher Sorgen machen muss
>weiterführende Schulen, wo man es vielleicht eher lockerer halten kann
>mit Telefon in jedem Raum
>ohne Telefon in jedem Raum
>mit Diensthandy
>ohne Diensthandy

Da finde mal eine passende Vorschrift...






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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 20:24:07

Wie wäre es, wenn ihr gemeinsam mit Elternvertretern eine Regelung findet, mit der möglichst viele gut fahren?

Ich denke, es ist nicht die originäre Aufgabe einer Lehrkraft, die Anwesenheit der SchülerInnen zurück zu verfolgen.
Demnächst holen wir die Kinder noch zu Hause aus dem Bett?

Man kann ja zum Ausdruck bringen, dass man die Sorgen versteht.
Es gibt auch Initiativen, wie den Fußgänger-Bus, dass Kinder gemeinsam in Kleingruppen zur Schule gebracht (laufend) werden. Ebenso können Kinder miteinander Fahrgemeinschaften (per Fahrrad) bilden.
Wenn man dies alles auf den Weg bringt, ist man ein gutes Stück weiter, da die Kinder voneinander wissen, aufeinander achten und miteinander zur Schule fahren.
Das ist ohnehin der beste Schutz vor evtl. Zwischenfällen... und auch unsere Empfehlung nach zwei Berichten von Schülern, sie seien auf dem Schulweg von Älteren angehalten worden, die sich hinterher als Erfindung entpuppten, aber durchaus ernst genommen wurden.

Rechtlich könnte man auch darauf verweisen, dass man zwar sichere Schulwege und Verhalten empfehlen kann, die Aufsicht über den Schulweg aber nicht leiten kann.
Ebenso kann man nach außen kommunizieren, dass man nicht in der Lage (und Schuld) ist, Kindern, die morgens nicht in der Klasse sitzen, hinterherzutelefonieren.

Palim


Ich findeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 20:25:54 geändert: 29.02.2012 20:27:02

bakunix' Anliegen berechtigt und habe auch nach längerem Nachdenken keine rechtsverbindliche Regelung gefunden außer vielleicht das hier: So steht es in der Allgemeinen Schulordnung unter "Haftung der Schule"
(2) Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der der Schüler durch Unterricht oder Schulveranstaltungen in Anspruch genommen wird, einschließlich einer angemessenen Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder der Schulveranstaltungen entsprechend den jeweiligen Erfordernissen.

Das lässt sich ja nun so interpretieren, dass eine angemessene Zeit vorher die Viertelstunde ist, in der die Frühaufsicht das Betreten des Schulhauses überwacht. Der Schulweg (ob er angetreten wird, ob dort was passiert) obliegt dann wohl den Eltern.
Für den Schulschluss ist es klar: Nach Ende der letzten Stunde endet die Aufsichtspflicht der Schule. Was also auf dem Heimweg passiert, ist wiederum Elternsache.

Daraus könnte man ableiten, dass wir nicht verpflichtet sind, dem Kind nachzuspüren. Schulen, die das doch tun, meinen es dann halt besonders gut.

Letztendlich rechtliche Absicherung müsste doch über irgendeine Stelle zu erfragen sein (Gewerkschaft vielleicht?)


Vielleicht eine Lösungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 20:26:08

egal, welche Schule:
In der GSmeiner Frau spüonsort der Elternbeirat/ die Klassenelternsprecher der Klasse ein Kartenhandy ( ein älteres Modell, das schon ein paar Jahre in Gebrauch ist) genau für solche Zwecke.
rfalio


Schulwegneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 20:27:05

Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.
Ab dem Beginn der Frühaufsicht beginnt die Aufsichtspflicht der Schule.

Wenn ein Kind auf dem weg zur Schule "abhanden kommt", kann das vielerlei Gründe haben, für die ich aber nicht zuständig bin.

Das Mutter-Theresa-Syndrom macher KollegInnen geht mir auf den Senkel. Ich bin außerhalb der Unterrichtszeit nicht zuständig für die Mühseligen und Beladenen.

Selbst wenn ein Kind auf dem weg zur Schule durch einen Unfall zu Schaden kommt oder einem Kapitalverbrechen zum Opfer fällt ist das außerhalb meines Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches. Für die Übermittlung der Schadensmeldung oder schlimmstenfalls Todesmeldung gibt es geschultes Personal beim Trachtenverein der zuständigen Polizeidienststelle. die haben auch die Nummer des KIT bzw. der Notfallseelsorge.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 20:27:15

stimmt klexel,

aber die Sekretärin geht doch auch nicht 5 Min nach Unterrichtsbeginn durch alle Klassen und überprüft, wer fehlt UND nicht auf ihrer Liste steht

Ich würde mich generell gegen eine verbindliche Regel, alle fehlenden unentschuldigten SchülerInnen anzurufen aussprechen, weil ich die konsequente Handhabung nicht realisierbar finde.
1. Was macht die Lehrkraft denn dann, wenn zu Hause niemand zu erreichen ist? Die Polizei anrufen?
2. Wenn dann etwas passiert, ist man wirklich in der Pflicht.

Palim


Fehlzeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 20:37:16

Nun, wenn der Schüler nicht auftaucht, dann fehlt er eben. Bekomme ich im Nachhinnein eine Entschuldigung, dann hat er entschuldigt gefehlt, bekomme ich keine, dann hat er unentschuldigt gefehlt. Fehlt ein Schüler mehrere Tage ohne Information seitens der Eltern gibt es einen Anruf, der sie auf ihre Mirwirkungspflich hinweist. Wirken die Eltern nicht mit, dann gibt es Attestpflicht und eine Kontrollmitteilung an das zuständige Jugendamt.

Im Kommunikationszeitalter ist es den Eltern durchaus möglich eine Email an die Schule zuschicken oder es wird ein AB aufgeschaltet, auf den die Eltern die Fehlmeldung sprechen können. Im Laufe des Tages kann der von der Sekretärin abgehört werden und eine entsprechende Notiz ins Postfach des KL geworfen werden. Der telefonanruf gehört zur Informationspflicht der Elter und entbindet sie nicht von einer schriftlichen Entschuldigung.


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