transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 3 Mitglieder online 24.04.2024 04:05:40
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Unverständliche "Zeugnisänderung""

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 3 >    >>
Gehe zu Seite:
Unverständliche "Zeugnisänderung"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2012 13:21:57

Hallo zusammen!
Heute hab ich mal kein eigenes Problem sondern das einer Bekannten. Sie ist Mutter einer Viertklässlerin (in Sachsen). Sie hat mir folgende email geschrieben, die ich nun mit ihrer Frage an euch weitergebe, da ich ratlos bin:

"Habe mal eine Frage an dich. Zum Elterngespräch vor der Zeugnisausgabe stehen die Noten ja bereits fest und unsere Lehrerin gab Julia eine 2 in Mathematik und eine 3 in Englisch.
Beides soweit nachvollziehbar, weil eine 3 (Anm.: in einer schriftlichen "großen" Arbeit) und zwei 2en in Mathe, eine 1, eine 3 und eine 4 in Englisch da standen. Vor den Ferien und quasi nach dem Elterngespräch hat Julia in einer dritten kleineren Arbeit in Mathe noch eine 2 geschrieben.
So nun hat die Lehrerin genau diese beiden Noten auf dem Zeugnis vertauscht (Anm.: aus Versehen, Neuausstellung erfolgte auf tel. Nachfrage der Mutter und mit dem Versprechen, den Fehler zu verbessern und NUR die Noten zu tauschen) und ein neues wurde gestern nach den Ferien ausgestellt. Die Englischnote hat sie auf 3 verändert, die Mathe 3 ist aber stehengeblieben.
Heute rief sie mich an, dass es in Mathe doch eher eine 3 ist, weil die drei der große Test war.
Nun zu meiner Frage:
Kann sie einfach so im Nachhinein die Zeugnisnote noch verändern und ist es gerechtfertig nur diesen großen Test zu werten. Im Prinzip haben die drei 2en ja jetzt bei dieser Notenvergabe gar keinen Einfluß gehabt.
"


zeugnisnoteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2012 13:48:07

... wenn die lehrerin die eine 3 als klassenarbeit wertet und die anderen 2-en als "normale tests", dann kann sie die tests und die klassenarbeit(en) extra rechnen und dann aus beiden ergebnissen eine zeugnisnote ermitteln. in diesem falle wäre das eine 2,5 und dann kann sie nach tendenz oder entwicklung oder schulinterne absprache eine 2 oder eine 3 geben.

generell finde ich das gefeilsche um zensuren aber sehr unangenehm, ehrlich gesagt. vor allem bei solchen zensuren, die nie wieder wichtig sind - im leben. (deshalb würde ich aber aus motivationsgründen immer zur besseren note tendieren.)

sofawolf


Zeitangabenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2012 14:28:40 geändert: 02.03.2012 14:30:29

Mich würden die Zeitangaben interessieren. Wann wurde welche Arbeit in Bezug zum Zeugnis geschrieben. Das Zeugnis wurde erst nach den Ferien verändert? Welche Rolle spielte die Schulleitung, die das Zeugnis ebenfalls zu unterschreiben hat. Was mündlich unter vier Augen verabredet wurde, hat keine Beweiskraft. Der eine sagt so, die andere so. In RLP ist die Zeugnisnote in der GS nicht nach einem Notendurchschnitt zu erteilen. Da gibt es päd. Spielraum.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2012 17:23:17 geändert: 02.03.2012 17:23:40

Die Frage ist, wie wichtig diese Note auch ist.
Es gibt ja Bundesländer, in denen der Notenschnitt der Hauptfächer den Übergang in die weiterführenden Schule regelt.

Sollte dies aber nicht betroffen sein, finde ich die Note nicht sooo wichtig.
Merkwürdig ist aber schon, dass die Lehrkraft ihre Meinung wechselt und die Noten tauscht. Eigentlich müsste eine Zeugnisnote feststehen und kann im Nachhinein nicht geändert werden, wohl aber berichtigt, wenn es sich um einen Tippfehler handelt.
Ich würde an Stelle der Mutter noch einmal um ein klärendes Gespräch (ggf. bei der Schulleiterin) bitten.

Palim


Egalneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2012 17:56:04

Es gilt Verwaltungsrecht. Steht auf einem Zeugnis eine schlechtere Note, als dem Schüler zusteht, dann muss diese geändert werden (Falscher Rechtsakt zu ungunsten des Betroffenen).

Steht dort eine bessere Note als er eigentlich haben dürfte, muss die bessere Note stehen gelassen werden (falscher Rechtsakt zu gunsten des Betroffenen).

Was würdet Ihr sagen, wenn es ein Steuerbescheid wäre, auf dem Ihr eine Steuerschuld vermerkt ist, im Nachhinein aber diese sich als unbegründet herausstellt und Ihr sogar noch Anspruch auf eine Rückzahlung hättet.

Anders herum, gegen Euch ergeht ein fehlerhafter Bescheid, der Euch begünstigt und dann kommt der Mahnbescheid.


kirche (im dorf)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2012 17:59:04

... wenn es dazu verwaltungsvorschriften gibt, muss man sie einhalten. ist halt so.

ansonsten finde ich aber, dass man einen steuerbescheid nicht mit einem grundschulzeugnis vergleichen kann. wie gesagt, diese noten sind nie wieder wichtig. (natürlich meine ich nicht die zeugnisse für weiterführende schulen.)

lg '-)


Dankeschönneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2012 22:14:18 geändert: 02.03.2012 22:15:25

für eure Antworten.

Folgende Wendung gab es heute Mittag:

"Zum Glück hat sie es nun doch geändert. Heute haben wir endlich das Zeugnis erhalten, wie es eigentlich hätte aussehen müssen."

"Mich würden die Zeitangaben interessieren. Wann wurde welche Arbeit in Bezug zum Zeugnis geschrieben. Das Zeugnis wurde erst nach den Ferien verändert? Welche Rolle spielte die Schulleitung, die das Zeugnis ebenfalls zu unterschreiben hat. Was mündlich unter vier Augen verabredet wurde, hat keine Beweiskraft. Der eine sagt so, die andere so. In RLP ist die Zeugnisnote in der GS nicht nach einem Notendurchschnitt zu erteilen. Da gibt es päd. Spielraum."

Die Schulleitung hat halt unterschrieben... offiziell ohne "Rolle", wies inoffiziell aussieht, wissen wir natürlich nicht. Zeitangaben über die Arbeiten kann ich dir leider auch keine geben, außer, dass die letzte Kurzprobe nach dem Elterngespräch stattgefunden hat. Das Zeugnis selbst wurde nach den Ferien geändert, weil die Mutter bezüglich der Noten nachgefragt hatte, die ihr ja im Gespräch umgekehrt gesagt worden waren und so auch Sinn ergaben.


@sofawolfneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2012 06:37:29

Grundschulzeugnis und Steuerbescheid sind Verwaltungsakte. Zur Notenfestsetzung bedarf es der zeugniskonferenz. Um eine Note nach dem "Feststellungsbeschluss" der Zeugniskonferenz abändern zu können, bedarf es eines neuen Beschlusses.

Zwar stellt die einzelne Fachnote selbst keinen (eigenständigen) Verwaltungsakt dar, aber gegen das Zeugnis als Ganzes inclusive Versetzungsvermerk kann (siehe Ihre rechte/Rechtsbehelf) formal Widerspruch bei der Schulleitung eingelegt werden. Über den formalen Widerspruch hat die SL die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren.

Dem Widerspruch kann stattgegeben werden, dann wird das zeugnis geändert, oder er wird niedergeschlagen. In diesem fall können die Betroffenen (die Eltern/Erzehungsberechtigten) Klage gegen den Widerspruchsbescheid einreichen.

Es ist immer wieder erschreckend wie gering die Kenntnisse von KollegInnen über rechtliche Grundlagen ihres Berufsalltages sind. GuT gemeint und gut gemacht ..., da zwischen liegen Welten.


Warum noch Noten?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2012 08:24:27

Einfach die Noten abschaffen. Für die GS wird diese Forderung schon länger erhoben. In RLP gibt es in den ersten zwei Jahren sowieso keine. Für das 3. Schuljahr gibt es eine Kann-Bestimmung. Ab dem 4. Schuljahr sind die Noten bis jetzt noch Pflicht. Da zum Halbjahr die GS-Empfehlungen stehen müssen, bleiben sowieso nur wenige Monate mit Noten. Und diese GS-Empfehlungen sind nicht bindend. Das Zeugnis am Ende des 4. Schuljahres spielt keine Geige mehr, da mit dem Halbjahreszeugnis zur weiterführenden Schule angemeldet wurde.


@ missmarpleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2012 09:42:05 geändert: 03.03.2012 09:54:19

hallo,

du hast mich wahrscheinlich falsch verstanden. ich akzeptiere doch die verwaltungsvorschriften. (ich wundere mich aber, dass eine notenkonferenz die einzelnen fachnoten für das zeugnis festlegt??? bei uns legt sie jeder fachlehrer selbst fest.) als rückkehrer in den lehrerberuf weiß ich natürlich noch nicht alles. schließe daher bitte nicht von mir auf andere. da muss ich unsere kollegen in schutz nehmen! (aber das konntest du ja nicht wissen)

ansonsten finde ich trotzdem, dass ein fehler in einem steuerbescheid eine andere dimension hat als eine "falsche note" in einem grundschulzeugnis. (jene ausgenommen, mit denen man sich für weiterführende schulen "bewirbt".)

gruß.


 Seite: 1 von 3 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs