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Forum: "Schiebe Frust: Wieder mal das liebe Handy"

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Lange Diskussion,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jinges Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2012 16:33:08

zu der ich sage: Nichts tun bzw. nur mit dem Schüler reden in der Situation bringt gar nichts. Es muss ja keine immense Strafe sein, aber wenn man es auf sich beruhen lässt oder nur einen kleinen Hinweis auf die Schulordnung gibt (wie Hugo vorschlägt), verbreitet es sich unter den Schülern sehr schnell, dass man nichts unternimmt. Dann steht man das nächste Mal in einer ähnlichen Situation noch hilfloser da. Also lieber ein (kleines) Fass aufmachen, wenn die Schüler wieder greifbar sind. Zu der Reaktion des SL äußere ich mich mal lieber nicht.
Du machst das schon, Mitzekatze!


Kopfschüttel...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2012 16:38:00 geändert: 28.11.2012 17:11:46

als sie die Schüler zwischen Tür und Angel ansprach?

Ja wo denn sonst??

Der S. hat sich im Flur falsch verhalten, also wird er direkt im Flur angesprochen. Das ist die einzige Chance.

Kennt man den Schüler nicht, gibt er freche Antworten und haut dann ab, ist die Chance vertan, weil man noch nicht mal weiß, in welcher Klasse er ist und welchen Klassenlehrer man ansprechen müsste.


Was glaubst du eigentlich, wie oft am Tag wir uns mit solchen "Nichtigkeiten" abgeben müssen, die uns Zeit, Nerven und Energie kosten.

Sagen wir nichts, haben wir mal wieder weggesehen.

Sagen wir was, machen wir aus ner Mücke nen Elefanten, nur weil wir auf das Einhalten der Schulordnung bestehen.

Bestrafen wir, übertreiben wir und kochen die Angelegenheit hoch.

Bestrafen wir nicht, sind wir zu lasch und nehmen die Erziehung nicht ernst.

Kriegen wir auf den bloßen Hinweis auf ein unerlaubtes Handeln ne unverschämte Antwort des Schülers, haben wir im falschen Ton gefragt.

Haut auf solche Bemerkung hin ein Schüler einfach ab, sind wir einfach nicht schnell genug.

Such dir was aus, es ist eh alles falsch, was wir tun.

Und vor allem: Solche Vorfälle passieren bei fast jedem Gang durch ein volles Schulhaus, während der Pausenaufsicht etc.. Da muss oft in Sekundenbruchteilen entschieden werden, ob und wie ich handele, wobei ich dann auch immer noch den Rest des Flures im Blick haben muss, es könnte ja gleich wieder jemand eine Tür aushebeln oder nen anderen Schüler schlagen.. Da ist keine Zeit für einen schriftlichen Antrag in vierfacher Ausfertigung.

@ hugo:
Komm doch einfach mal in eine Schule mit verhaltensoriginellen Schülern der SEK I und mach 14 Tage lang alleine Pausenaufsicht. Viel Spaß!!!






@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2012 16:47:32

Danke für diesen Beitrag. Genauso ist es.


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2012 16:51:19

Das kannst Du machen, wenn Du die Schüler auch unterrichtest. In jedem anderen Fall musst Du den Schüler erst einmal aufwendig suchen oder Du lässt es auf den Zufall ankommen, ihm noch einmal zu begegnen.
Die Alternative ist den zuständigen Klassenlehrer zu informieren, mit der Aufforderung, er solle die Angelegenheit weiterverfolgen ...


Wenn ich den Klassenleiter des unbekannten Schülers kenne, kann es nicht so schwer sein den Schüler selbst zu finden. Ich muss dem Klassenlehrer ja auch klarmachen können um welchen seiner Schüler es sich handelt. Meine Güte!


Wieso weitere Strafe? mitzekatze hatte den schüler doch nur auf seinen verstoß aufmerksam gemacht. Sie hat ja - und das wird ihr von der SL auch vorgeworfen - nicht einmal den versuch unternommen, dass Handy einzukassieren. Von einer Strafe wegen der Handy-Nutzung ist hier an keiner Stelle gesprochen worden.

Wenn es um die Ahndung des Vorfalles geht, dann doch nur im Zusammenhang mit dem respektlosen Verhalten des Schülers gegenüber mitzekatze.
Und meine Frage war, ob die TO der Meinung ist mit ihrer Art der Ahndung sich mehr Respekt verschafft zu haben. Die Antwort auf diese Frage steht, glaube ich, noch aus.

btw, was glaubst Du eigentlich wie viele fruchtlose Gespräche täglich wegen der unerlaubten Handy-Nutzung an einer Schule geführt werden.

Und dann macht es Sinn noch mehr dieser fruchtlosen Gespräche zu führen?

dein Sprachgebrauch verrät dich übrigens "...dass es nicht in Ordnung ist im Schulhaus das Handy zu nutzen." Nee, es ist schlichterdings verboten. Dein Versuch den verstoß zu relativieren, macht die Sache unerträglich und zeigt nur wie wenig Ahnung Du von der Materie hast.

Ich halte ein Handyverbot im Unterricht für richtig und sinnvoll. Ich empfinde es aber nicht als Kapitalverbrechen, wenn ein Schüler zu Unterrichtsende sein Handy eine Minute vor Verlassen des Schulgabäudes aus der Tasche zieht. Ich meine zwar, er kann auch das sein lassen, aber wollen wir uns wirklich darüber aufreiben?


Ja!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jinges Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2012 16:58:56

Die Schüler wissen, dass das Handy im Schulgebäude NICHT benutzt werden darf, also müssen sie sich dran halten. Diese Regel gibt es ja nicht grundlos. Es geht also schlichtweg darum, dass man als Lehrer auf die Einhaltung der Regeln achten muss, auch wenn man dazu nicht immer Lust hat. Ansonsten kann man ja bei jeder anderen Regel, die nicht eingehalten wird, auch mal eben NICHT reagieren. Kann mir ja auch egal sein, ob Schüler sich beleidigen, sich "aus Spaß" schlagen oder im Unterricht ständig dazwischen reden ohne vorheriges Melden.


:-(neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2012 17:06:21 geändert: 28.11.2012 17:07:10

Ich empfinde es aber nicht als Kapitalverbrechen, wenn ein Schüler zu Unterrichtsende sein Handy eine Minute vor Verlassen des Schulgabäudes aus der Tasche zieht


Kapitalverbrechen - hat nie jemand behauptet

eine Minute vor Verlassen des Schulgebäudes - stimmt auch nicht

Strick du dir nur deine Wahrheiten so wie du sie gerne hättest.


Schwachsinnneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2012 17:19:13

Und woher weiß ich zu Beginn der 5. Stunde, ob der Schüler lediglich den raum wechselt oder bereits Schulschluss hat, wenn ich ihn mit dem handy in der hand auf dem Flur antreffe?

Nach hugos Dafürhalten mache ich aus 'ner Mücke 'nen elefanten, wenn ich nicht weiß, dass der schüler Schluss hat.

Nach eben der selben Quelle verhalte ich mich inkonsequent, wenn ich den Raumwechsler unbesehen davon kommen lasse

So, und nun 'nen Hugo, noch mehr Stuss tu ich mir nicht an.
Hugo = Sekt mit Holundersirup und Minze.


Sehr lustig!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2012 17:29:49

Es geht also schlichtweg darum, dass man als Lehrer auf die Einhaltung der Regeln achten muss, auch wenn man dazu nicht immer Lust hat. Ansonsten kann man ja bei jeder anderen Regel, die nicht eingehalten wird, auch mal eben NICHT reagieren. Kann mir ja auch egal sein, ob Schüler sich beleidigen, sich "aus Spaß" schlagen oder im Unterricht ständig dazwischen reden ohne vorheriges Melden.


Na dann viel Spaß bei der Überprüfung, ob auch ja jede einzelne Regel jeden Tag von jedem Schüler eingehalten wird! Kommt ihr überhaupt noch zum Unterrichten?


Ach ja,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2012 17:37:06

wenn euch mein Lösungsansatz nicht gefällt, wie hättet ihr reagiert und den Regelverstoß geahndet? Handy abgenommen, Verweis,....?


Definiereneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2012 18:03:12

Definiere mir doch erst einmal, was Du unter Verweis verstehst.

Sonst können wir uns ja nicht angemessen austauschen.

PS ich weiß, wie das NRW Schulgesetz den verweis definiert, Du kannst aber 'mal googeln. Und für nicht NRWler in der Diskussion solltest Du dich eben auch entsprechend vorbereiten.


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