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Forum: "Gemeinsamer Schulweg-Schüler mitnehmen?"

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Gemeinsamer Schulweg-Schüler mitnehmen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2013 21:33:38 geändert: 23.04.2013 21:34:29

Meine Schule ist 20 km entfernt. Eine Schülerin der 9. Klasse, die in meiner Nähe wohnt, bittet mich, sie einige Male in der Woche mitzunehmen.

Die Mutter möchte auch, dass ich sie mitnehme, wenn es zeitlich geht. Das betrifft in der Woche drei Fahrten.

Im Winter bei Schnee und Glatteis werde ich das keinesfalls machen.

Wir sind 500 m Luftlinie Nachbarn und haben den gleichen Weg.

Wie sieht es rechtlich aus?
Darf ich sie mitnehmen oder nicht?


egal,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2013 21:35:52

wie die rechtliche lage ist... ich würds nicht machen...
skole


Soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2013 21:56:08

sehe ich das auch. Das kann jede Menge Ärger geben und wenn es nur durch dumme Gerüchte ist.


Ich unterrichte die Schülerinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2013 22:03:57

nicht in diesem Schuljahr. Und bei zwei Frauen kann es doch dazu dann keine Gerüchte geben, oder?


ist richtig...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2013 22:17:07

über zwei frauen wird mit sicherheit nicht gesprochen werden, da kann ja schließlich gar nichts passieren...


darum geht es gar nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2013 22:45:34

dreh es einfach um: Dein Kind fährt mit Genehmigung aller Beteiligten mit einem Bekannten mit. Dieser hat unterwegs einen Unfall, dein Kind wird dabei schwer verletzt.
Auch wenn es rechtlich noch so abgesichert wäre, würde ich mich nie in die Rolle dieses Bekannten begeben wollen.
Aus diesem Grund würde ich keine Kinder mitnehmen, und ich habe auch immer abgelehnt, dass meine bei irgendwem mitfahren.
(ich rede hier wohlgemerkt von "Dienstfahrten")


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von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2013 22:45:34

angenommen, dieses mädchen würde nicht dieselbe schule besuchen, sondern dort in der nähe ihren arbeitsplatz haben.
würdet ihr sie dann mitnehmen???
(natürlich, oder?? wo ist das problem?? ich seh da keins..............)


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von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2013 22:52:56

wenn das hier am land nicht gemacht würde, käme kein kind in die musikschule oder auf den fussballplatz oder zum bahnhof. bei uns ist das gang und gäbe.................


mitnehmenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.04.2013 06:27:23 geändert: 24.04.2013 07:38:35

Selbst wenn ein Unfall passiert, dann greift der Versicherungsschutz.

Daneben ist zu unterscheiden, wer den Unfall verursacht hat. Selbst in dem Fall, in dem der Mitnehmende grobfahrlässig handelt, weil er besoffen fährt und dabei eine z.B. Schülerin mitnimmt, ist die versicherungsrechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Seite geklärt.

Wer in der Stadt sitzt mit 10-minütigen Busintervallen, der darf weiterhin allerlei Bedenken äußern. Nur sollte er dann bitte auch so konsequent sein und entsprechend handeln, wenn er auf's Land kommt. Da muss mann dann schon einmal um 5:00 Uhr aufstehen, nur weil man um 10:00 Schulbeginn hat. Entweder man nimmt den Bus zur ersten Stunde oder man hat eine spätere - zumeist private - Mitfahrgelegenheit. In den meisten gegenden Deutschlands gibt es auf den ländlichen Buslinien weniger Wagenumläufe am Tag als auf innerstädtischen Linien in Ballungsräumen in der Stunde, wobei da dann noch S-Bahn, U-Bahn und Bus oder Straßenbahn in Linienbündeln redundant verkehren.


Versicherungsschutzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.04.2013 10:06:08 geändert: 24.04.2013 10:07:31

So eine ähnliche Frage hatten wir schon einmal im Forum: "Darf ich einen Schüler im Auto mitnehmen?"

klexel hat damals auf ein Merkblatt der Unfallkasse Rheinland-Pfalz verwiesen. Ich denke, das beantwortet zumindest die Frage nach dem Versicherungsschutz recht klar.

Hier noch einmal der Link:
http://www.ukrlp.de/versicherte/schuelerstudierende/private-kraftfahrzeuge-zum-schuelerbefoerderung.html


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