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Forum: "Schüler ist während der Schulzeit auf Kreuzfahrt"

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Ähnlicher Fallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: johannaludwig Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.05.2013 23:01:17

bei uns gabs dieses Schuljahr einen ähnlichen Fall. Da wurde der Schüler samt Mutter von der Polizei am Flughafen aufgegriffen. Die kontrollieren da, wenn Ferien ins Haus stehen, dass keiner vorzeitig in den Flieger steigt. Da wars ganz ähnlich gelaufen: Anfrage der Mutter wurde abgelehnt, dann war er halt krank.
Das gab 'ne Abmahnung der Schulleitung und die Polizei war eh schon im Boot. Inwieweit die Familie Strafe zahlen musste, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber ich denke auch: Attest einfordern und Schulleitung einbinden. Die Aussage der Mutter ist dermaßen durchsichtig, selbst ohne Aussage der Mitschüler riecht das bis hier...


Ihr dürft Euch jetzt alle auf mich stürzenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.05.2013 23:59:31

aber solche Verbote laden doch zum Lügen ein. Die Mutter wollte ehrlich eine Freistellung erbitten, die ist auf Grund gesetzlicher Vorgaben abgelehnt wurde.

Ich finde, man sollte solche Freistellungen sehr situationsgebunden behandeln. Auf so einer Kreuzfahrt kann man eine Menge lernen und vielleicht mehr, als in der gleichen Zeit in der Schule.

Was gibt Euch ein hartes Durchgreifen? Hass, Ablehnung, Unverständnis,...? Ist es das wert? Glaubt ihr wirklich, wenn ihr jetzt lax reagiert, dass dann morgen die halbe Klasse auf Kreuzfahrt ist?

Na ja, ich habe dazu eine andere Einstellung. Aber solche Themen wurden hier schon diskutiert. Vielleicht findest Du ja beim Stöbern etwas.


OK,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.05.2013 00:30:58 geändert: 14.05.2013 00:35:44

dann geh ich morgen auch für ne Woche auf ne Kreuzfahrt - auf nem amerikanischen Schiff, da tu ich noch was für mein Englisch. Macht ja nix, und die Sorge, dass nun die Hälfte meiner Kollegen auch nächste Woche ne Kreuzfahrt buchen, ist ja nicht so groß.

Entschuldige, caldeirao, aber auch durchs Zuhausebleiben (wie schreibt man das?) lernt man was: nämlich dass es Regeln gibt, dass man auch mal auf etwas verzichten muss, dass nicht immer jeder Wunsch erfüllt werden kann, dass man Pflichten hat.

SOOO lernt der Schüler nur, dass seine Eltern Schlitzohren sind und dass es total in Ordnung ist, wenn man die Schule, den Arbeitgeber oder wen auch immer bescheißt.

Tolles Vorbild.

Wir sind eine Multikulti-Schule, da gibt es häufig Eltern, die ihre Kinder früher in die oder länger nach den Ferien behalten wollen. Solche Beurlaubungen direkt an den Ferien DARF ein Schulleiter nicht genehmigen.
Da wird inzwischen auf selten gefragt, die Krankheitskurve schnellt in diesen Tagen sprunghaft in die Höhe.
Und es passiert öfter, dass nach dem Sommer im neuen Schuljahr 1-2 Schüler pro Klasse erst nach 1 woche oder 14 Tagen auftauchen, die du in der neuen Klasse noch gar nicht gesehen hast.
Wie müssen sich die "braven" Schüler fühlen, die vielleicht auch gerne länger zu Hause geblieben wären?


Ja Klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.05.2013 20:43:45 geändert: 15.05.2013 09:10:18

deshalb sprach ich auch, dass man sehr differenziert solche Dinge beurteilen soll.

Auch als Lehrerin kann einem Sonderurlaub gewährt werden. Sicher nicht 5 mal im Jahr und auch nicht jedes Jahr 14 Tage. Deshalb sollte man sich den Fall sehr genau anschauen und dann entscheiden. Aber im konkreten Fall gibt es ja keinen Entscheidungsspielraum.

Auch das habe ich verstanden. Aber sinnvoll halte ich dieses Gesetz nicht.


Haben gerade einen ähnlichen Fall! neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jinges Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.05.2013 16:32:07

Allerdings keine Kreuzfahrt, sondern "nur" ein Türkeiurlaub, dafür aber 2 Wochen (dann ist das Kind pünktlich zur Klassenfahrt zurück). Neben Bußgeldverfahren wird jede unentschuldigte Fehlstunde mit 6 bewertet und das Fehlen wirkt sich auf das Arbeits- und Sozialverhalten negativ aus.



@jingesneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.05.2013 19:54:09

Mir stellt sich die Frage, wie man Fehlstunden benoten kann, oder ist das in Deutschland anders als in Österreich?


@caldeiraoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.05.2013 20:01:29

Ein Klasse hat - durchschnittlich 25 - 30 Schüler, ein Jahr doppelt so viele Wochen, ein Schuljahr natürlich wesentlich weniger. Und jetzt kommt die Optimierung:
Jeder Schüler ("Das Gesetz verleitet ja zum Übertreten") sucht sich eine Woche aus, weil da halt billiger ist/ die Eltern mehr Zeit haben/ Oma und Opa.../ es einfach toll ist/... und jetzt dürfen also (zumindest bei uns in Österreich) jede Woche nur 1 Schularbeit und maximal 2 Tests oder mündliche Prüfungen auf dem Programm stehen.
Rein rechnerisch das perfekte Chaos...
Wie man sieht, bin ich gegen ein "Freinehmen".
Bei uns ist das für Lehrer extrem kompliziert und natürlich unbezahlt. Zumindest habe ich da bei einer - durch das Zusatzstudium vorgeschriebenen - Studienreise so erlebt. Und da ging es nur um 2 Tage. Die allerdings verlängerten die Osterferien. Bloß: In den Ferien wären ja nicht so viele Schulbesuche (die u.A. der Anlass für die Studienreise waren) möglich gewesen... Das Ansuchen musste bis in die oberste Instanz des Bundeslandes geschickt werden.


@dafylineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.05.2013 20:09:00 geändert: 15.05.2013 20:12:31

Wird eine Stunde geschwänzt / unentschuldigt gefehlt, gilt das als Leistungsverweigerung.

Ist die Stunde RECHTZEITIG und glaubhaft entschuldigt, ist alles ok.

Erinnerst du dich noch an die Diskussionen, z.B. bei den Regen/Sonnentänzen im Wendland???


Dannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.05.2013 22:50:58

nennt mir doch ein reeles Beispiel, wo sich diese Art des Freinehmens schon mal gezeigt hat.

Ich habe eine andere Meinung zu dem Thema und habe keine Lust mich hier zu zerfleischen. Ich möchte aber diese nennen, da mir dieses Thema sonst zu einseitig diskutiert wird. Ihr könnt es gern weiter so handhaben und ich möchte Euch auch nicht umstimmen. Aber vielleicht setzt sich der eine oder andere mit dieser kontroversen Meinung auseinander und kommt dann zu anderen Schlussfolgerungen.


-neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.05.2013 23:08:52 geändert: 16.05.2013 00:38:10

nennt mir doch ein reeles Beispiel, wo sich diese Art des Freinehmens schon mal gezeigt hat.

z.B. wenn Eltern einen Antrag stellen, die Sommerferien aus finanziellen Gründen 1 Woche früher zu beginnen. Das DARF der Schulleiter nicht genehmigen.
Wenn der Schüler dann trotzdem fährt, gibts ein Bußgeld. Ebenso, wenn Schüler die Ferien einfach um 14 Tage verlängern.

Das hat es bei uns schon öfter gegeben. Ich verstehe deine Zurückhaltung da nicht so sehr. Zumal die Schulleiter bei Anfragen direkt im Kontakt mit den Ferien kaum Entscheidungsspielraum haben.

Bei Anfragen außerhalb von Ferien hat man als Klassenlehrer sicher eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Da kommt es eben auch auf den Schüler und die Umstände an. Konfirmandenfreizeiten (verlängertes Wochenende), große Familienfeiern etc. sind sicher machbar. Man kennt ja auch seine Schüler. Aber eine Kreuzfahrt just for fun?? Was ist das denn für ein Signal für die anderen Schüler?

Ich glaube, da gibt es auch unterschiedliche Haltungen je nach Schultyp. In der SEKI wird so etwas gerne ausgenützt, die Schüler sind da auch um einiges "ausgebuffter", und viele Eltern, die kein/kaum Deutsch verstehen, lassen sich das Problem durch die Kinder auch gerne klein reden bzw. haben ein recht gering ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein.

http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.50299.de

Darin:
7 - Leistungsverweigerung, Versäumnis, Täuschung und Unregelmäßigkeiten
(1) Die Schülerinnen und Schüler sind gemäß § 44 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind Leistungen in einem Fach aus von ihr oder von ihm zu vertretenden Gründen nicht bewertbar, werden sie in der Regel wie eine ungenügende Leistung bewertet. Unter Berücksichtigung von Alter und Reife der Schülerin oder des Schülers oder wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt, kann auf eine Bewertung verzichtet oder die Wiederholung angeordnet werden. Die Entscheidung trifft die Lehrkraft. Sofern eine Leistung wegen unentschuldigten Fehlens nicht erbracht wurde, ist dies als Leistungsverweigerung zu behandeln, wenn die Leistungsfeststellung angekündigt wurde.


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