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Forum: "Grad der Behinderung von 50 Prozent"

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Grad der Behinderung von 50 Prozentneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: evinrude Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2013 17:42:22

Hallo,

den meisten Betroffenen müsste klar sein, was ein Grad der Behinderung von 50 Prozent für positive Auswirkungen hat.
Einige Punkte sind auch klar geregelt.
Andererseits (s.Schure o.ä.)gibt es mir zu viele Soll-/Sollte - Bestimmungen.
Die Schulleitung sollte dem Lehrer bei der Stundenplangestaltung entgegenkommen.
Die Schule sollte ... bei der Aufsichtsführung entgegenkommen usw.
Mich würde interessieren, wie dies an euren Schulen gehandhabt wird.
Mit den besten Grüßen
evinrude


kommt das nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2013 19:00:32

auf die art der behinderung an?
bei uns bekommen die behinderten das, was sie einfordern... meistens nichts..
sie erhalten ermäßigungsstunden, je nach grad der behinderung...
hab aber noch nie von einem kollegen gehört, der aufgrund seiner behinderung keine aufsicht machen konnte/wollte...
was genau ist denn dein problem?
skole


Schau malneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2013 19:15:03 geändert: 25.05.2013 19:15:56

in das SGB IX - dort ist das geregelt. Ansonsten ist im Bereich Bildung Weiteres geregelt - allerdings wg. der Bildungshoheit der Länder in jedem Bundesland möglicherweise anders. Ich empfehle dir, bei deinem Personalrat oder deiner Schwerbehindertenvertretung nachzufragen.

So ist es in Berlin geregelt (Klicke auf den Link ganz unten, letzte Zeile):
http://www.pr-fk.de/integration.php

LG


Duneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2013 21:34:57

hast ja schon bei schure.de für Niedersachsen geguckt.

Ich finde es auch wichtig zu wissen, um welche Art der Behinderung es sich handelt.

Es gibt Krankheiten, nach denen man nicht mehr so lange belastbar ist, oder nicht lange stehen kann, oder Ruhepausen braucht, oder was auch immer.

Oder man hat eine Gehbehinderung, was bedeutet, dass man z.b. Schwierigkeiten hat, Treppen zu laufen, hinter Schülern bei der Pausenaufsicht herzulaufen oder was auch immer.

Und sicher gibt es noch mehr Varianten.

Nicht dass du dich hier jetzt outen sollst, aber ich glaube, es gibt keine verbindlichen Antworten, weil die Einschränkungen und Belastungen von Fall zu Fall beurteilt werden sollten.


Behinderungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2013 22:54:45

Nun, die Behinderung führt doch zu Entlastungsstunden. Werden dann lediglich rd. 75% des Soll-Deputats erreicht, kann das zu einem freien Unterrichtstag führen - muss aber nicht, wenn es denn nicht geht. Im besten Fall erstrecken sich die verbleibenden 18 WS auf 4 Tage. Nur in diesen 4 Tagen muss der behinderte Kollege im Rahmen des Zumutbaren die gleichen Pflichten erfüllen wie der Rest. Wenn bei vollem Deputat 3 Aufsichten erbracht werden müssen, dann sind das bei 75% eben nur zwei Aufsichten usw. usf.

Man kann die "gesunden" Kollegen auch verheizen ...

... die einen sind zu alt, die nächsten schwanger oder allein erziehend und andere haben eine Behinderung. Deshalb bekommen die einen eine Altersermäßigung, die anderen können Teilzeit arbeiten und die Behinderten bekommen eine Ermäßigung wg. Behinderung, aber das kann nicht heißen, dass sie von den über den Unterricht hinaus zu erbringenden Tätigkeiten freigestellt werden müssten.


vieles möglichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2013 23:12:05

Es gab schon KollegInnen, die am Tag keine 6 Stunden übernehmen sollten und deshalb ihre wenigen Stunden auf viele Tage verteilten - wohl gemerkt war dies ein Entgegenkommen.

Andere verteilen wenige Stunden auf noch weniger Tage und haben häufiger frei... weil der Stundenplan der Schule dies erlaubt.

Einige übernehmen Aufsichten an ihren Tagen,
andere machen keine Aufsichten,
mit dem Ergebnis, dass die anderen dann eben eine Aufsicht mehr haben.

Gewundert hat mich, dass einer Referendarin nicht entgegen gekommen wurde.

Palim


Referendariatneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.05.2013 07:28:56

Die Arbeitsverpflichtungen für Refis legt das Zentrum für Lehrerausbildung (annodunnemals Studienseminar) bzw. die LPO fest. Refis und LAAs sind nur an ihre Ausbildungsschulen abgeordnet - vermutlich lag da der Hase im Pfeffer.


@evinrudeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.05.2013 11:10:06

den meisten Betroffenen müsste klar sein, was ein Grad der Behinderung von 50 Prozent für positive Auswirkungen hat.

gehst du ernsthaft davon aus, dass anerkannte schwerbehinderte im kontext ihrer einschränkung -welcher art auch immmer- sich darüber klar zu sein haben, dass diese behinderung sich POSITIV auswirkt?

sicher meinst du mit deiner frage, welcher berechtigte nachteilsausgleich sich aus der einschränkung als logische konsequenz ergibt, vermute ich.

in diesem sinne jedoch von einer "positiven auswirkung" zu schreiben empfinde ich als eine befremdliche formulierung, die unterschwellig suggeriert, dass sich gesundheitliche nachteile letztlich lohnen würden.


Wohlneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.05.2013 19:36:06

gesprochen - niemand ist gerne krank, keiner will sich zum alten Eisen zählen lassen oder bislang Selbstverständliches nicht mehr können.
Und ich halte es dieses Forums und dieser Einrichtung für unangemessen, wenn solch ernsthafte Fragen nicht sine ira et studio besprochen werden können.
Jawohl, ich bin be- und getroffen


Das SGB IXneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.05.2013 23:29:29 geändert: 27.05.2013 23:30:53

(Sozialgestzbuch 9) beinhaltet als Bundesgesetz alle Regelungen für den GdB (Grad der Behinderung) unabhängig von der Art der Einschränkung. Lies doch noch mal unter dem Link nach, den ich etwas weiter oben veröffentlichte.

Lass dich nicht verwirren, evinrude! Das Gesetz fragt nicht, was du noch gut kannst oder was dich sehr belastet. Grundlage für Gleichstellung ist ausschließlich der dir vom Versorgungsamt zuerkannten GdB!

Ich hoffe, es gelingt dir erfolgreich zu transportieren, dass nicht jeder, der gesund aussieht auch tatsächlich gesund ist.

Meine Erkenntnis ist bitter: Nur wenn sich ein Behinderter nicht zu vornehm ist, seine Rechte auch mir Gegenwind einzufordern, erreicht er das ihm Zustehende.

Mein Rat: Lies dich durch die Gesetze und erbitte mutig das, was deiner Gesundheit gut tut und der Gesetzgeber festlegt!

LG


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