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Forum: "Beschäftigungsverbot in schwangerschaft"

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Ein neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2013 14:02:55

Beschäftigungsverbot kann ausschließlich ein Arzt aussprechen / ausstellen.


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2013 14:11:50 geändert: 08.06.2013 15:20:58

der Arzt kann nur krank schreiben, aber die Userin ist ja nicht krank.

Die SL schickt ein Formblatt an den Arzt, der die (Nicht)Immunisierung gegen bestimmte Krankheiten bestätigen muss. Aufgrund dieser Antwort erteilt der SL dann Unterrichtsverbot, z.B. bis zur 20. SSW.

Steht in meinem 2. Link, da gibts auch das Formblatt zum Download.

Eigentlich müsste seitens der Schule überlegt werden, ob es Arbeitsmöglichkeiten ohne Schülerkontakt gibt (Korrekturen, Materialsammlung, Planung von Projektwochen oder Ausflügen etc) - bis hin zum Wechsel an eine andere Schule für ein paar Wochen. (Steht wirklich so in den Richtlinien)

Da das in der Praxis eher nicht realisierbar ist, wird es auf Beschäftigungsverbot hinauslaufen, das der SL ausspricht. Die Fristen stehen im oberen Link, S. 11.

Es geht hier um Niedersachsen, deswegen hab ich genau die Regelungen für Niedersachsen verlinkt.


@Hesseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2013 15:16:37

Ich überlege, was ich verwerfliches geschrieben habe. Als werdende Mutter würde ich erstmal alles dafür tun, damit ich/bzw. mein Kind vor Ringelröteln geschützt bin/ist. Schulleitung und Frauenarzt scheinen sich da ja schwer zu tun, auch wenn es lt. Klexels Links klare Vorgaben gibt. Und aus "Angst" können ja auch Übelkeit und Schmerzen anderer Art entstehen.
Da ist es dann in NRW scheinbar doch einfacher. Da stellt das BAD das Beschäftigungsverbot aus.
Während meines Beschäftigungsverbotes habe ich Fachpläne und Zeugnisformulierungen geschrieben und für Kollegen, die mich vertreten mussten, Unterrichtsvorbereitung gemacht, sofern dies aus der Ferne ohne live dabei zu sein, möglich war. Auch nach der 20. SSW wird man bei bestimmten Krankheiten für einen vorgebenen ZEitraum freigestellt.


@ brittaccineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2013 16:08:46

"Dir ist doch bestimmt gaanz furchtbar schlecht und hast Rücken und Schlafstörungen und was es da sonst noch so alles an "Nebenwirkungen" gibt. Dafür kann dich der Frauendoc doch bestimmt aus dem Verkehr ziehen. "

Ich verstehe Dein Motiv Deines Beitrags (das ist ja durchaus nachvollziehbar), das rechtfertigt aber nicht "krank zu machen!"

Meiner Ansicht nach kannst Du nicht zu Deinem Recht kommen, indem Du Dich (und den Arzt!!) ins Unrecht setzt! Das tust Du nämlich! Und so etwas dann noch von Deinem Arzt zu verlangen, geht ja wohl überhaupt nicht!

Unsere Arbeinehmerschutzbstimmungen geben uns Gott sei Dank genügend Mittel und Wege an die Hand. Wir müssen uns halt die Mühe machen diese auszuschöpfen!
Aber ich kann doch nicht einfach Regeln brechen, weil mir das in meinem Fall angemessen zu sein scheint!
Denn dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn sich keiner mehr an Vorgaben hält - wie weit kommen wir dann wohl in unserer Gesellschaft?!

Du siehst, das ist - m. E. - ein grundsätzliches Problem.
Dein "Ratschlag" ist leider kein Einzelfall und zeigt eine weit verbreitete Einstellung zu Regeln, die ich befremdend finde und die wir ja auch bei unseren Schülern häufig beklagen und wofür wir sie kritisieren! Nur: Woher haben sie das wohl?!

Nochmal, damit Du mich nicht mißverstehst: Ich zweifele nicht an Deinen guten Absichten - allein der Weg ist der falsche!


LG

Hesse


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von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2013 16:13:54

kommt ein Beschäftigungsverbot vom Arzt, von wem denn sonst. Ich erhalte sie zumindest von den Frauenärzten / -ärztinne der betroffenen Kolleginnen.


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von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2013 16:20:36

dann sind wir uns ja grundsätzlich einig. Ich kann halt die Haltung von Schulleitung und Arzt nicht nachvollziehen, die ganz klare Vorgaben haben und diese ja anscheinend nicht umzusetzen zu wissen. Und (Ringel)röteln in der Schwangerschaft ist für das Kind nunmal eine große Gefahr und da kann ich dieses "Rumgehampel" halt nicht verstehen.
Ein Arzt schreibt nicht ohne Grund krank, das ist klar, kann ich nachvollziehen und finde ich auch gut.


@sthneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2013 16:53:13 geändert: 08.06.2013 17:20:45

Das mag in deinem BL so sein.

In Nds. gilt das, was in meinem 1. Link auf Seite 2 steht (was ich leider nicht herauskopieren kann)

Der Arzt stellt die (Nicht)Immunisierung fest, schreibt aber nicht krank. Da es durchaus (zumindest theoretisch) die Möglichkeit gibt, dass eine Schwangere in anderen Bereichen ohne Schülerkontakt oder ohne Kontakt zu der betroffenen Klasse arbeiten kann, ist für alle daraus resultierenden Maßnahmen und die Umsetzung dieser Maßnahmen die SL zuständig und verantwortlich.
Diese Möglichkeiten bestünden ja bei einer Krankschreibung nicht.


Keine falsche Moralneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2013 19:00:20

Man nehme sich mal aus der Situation und schaue von oben drauf. Da ist eine Lehrerin, die erwartet ein Kind. Dieses Kind ist höchst gefährdet, weil in der Schule die Röteln sind. Es wäre doch höchst unverantwortlich, wenn diese Lehrerin in die Schule geht. oder sehe ich da was falsch?

Jetzt sind da 2 Leute- Frauenarzt und Schulleiterin, die wollen aus irgendeinem Grund nicht die Verantwortung übernehmen und die Lehrerin hängt in der Luft- wohlgemerkt in ihrem Zustand. Weil die beiden Schiss haben, irgendeine Entscheidung zum Wohle der werdenden Mutter zu treffen, wird diese in absolute Existenznöte gebracht. Sie soll das Risiko eingehen, welches auch nicht klein ist, dass sie ein schwer geistig behindertes Kind zur Welt bringt. Wie krank ist das denn. Schon der Gedanke der Mutter an diese Nöte, ist mit Sicherheit auch nicht förderlich für die weitere Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes.

Ich würde noch mal zum Hausarzt gehen und schauen, ob der ein bisschen Verstand im Kopf hat, ansonsten würde ich zu Hause bleiben. Das Arbeitsgericht möchte ich sehen, das dem Arbeitgeber Recht gibt, zumal Klexel uns hier über die rechtliche Sache aufgeklärt hat und die werdende Mutter im Recht ist.

Ich weiß ja nicht, wie Du zur SL sonst stehst und wie Deine berufliche Zukunft aussieht. Aber ich würde über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken. Das kann ja wohl nicht wahr sein.

Und hier an irgendwelche moralischen Verhaltensweisen zu appellieren und Dir ein schlechtes Gewissen einzureden, weil Du Dich vielleicht einfach krankschreiben lässt, halte ich für mehr als grenzwertig. Es sind doch andere, die Dich in diese Situation bringen. Du hast eine Verantwortung für das Kind und das unversehrt bleiben steht an aller erster Stelle. Du kannst doch nicht wegen der Unfähigkeit anderer Leute Dein Kind opfern! Wo leben wir denn?

Alles Gute


Nunneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2013 20:20:46 geändert: 08.06.2013 20:21:47

mal etwas entspannen..

Iris lädt sich das Formular für den Arzt runter und geht damit am Montag statt in die Schule zum Arzt, der es ausfüllt.

Jetzt am Wochenende mailt sie der Schule die beiden Links mit den rechtlichen Regelungen, damit sich der SL schlau machen kann. Ihn anzurufen kann auch nicht schaden.

Den ausgefüllten Zettel wirft sie am Montag in den Schulbriefkasten, ruft die Schule an, dass sie nun erst mal ohne sie planen müssen bzw. über andere Einsatzarten über sie nachdenken müssen, und das wars schon.

Über die Dauer des Beschäftigungsverbots entscheidet der SL nach Sachlage, sprich nach Auftauchen weiterer Rötelfälle bzw. nach den vorgegebenen Fristen.

Wo ist das Problem?


Ich sehe das Problem einfach darinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2013 20:13:43

dass die Userin durch mangelndes Wissen der SL und auch das Verhalten der Frauenärztin in absolute Existenzängste gebracht wird => Was wäre gewesen, wenn Du, liebe Klexel, nicht so genau und präzise geantwortet hättest. Wer nun was zu sagen hat, ging ja auch in diesem Forum mächtig durcheinander.

dass der Userin ein schlechtes Gewissen eingeredet, wenn sie sich einfach krank schreiben lässt. Sie macht nicht den Fehler, sondern andere und sie muss handeln in ihrem eigenen Interesse, aber auch im Interesse des Kindes und auch der Gesellschaft.

Und ich bin bestimmt nicht jemand, der sich einfach krank schreiben lässt- habe ich noch nie gemacht- aber vera... würde ich mich nicht lassen.


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