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Forum: "Suche Clipartsammlung"
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| Abmahnverfahren bei Urheberrechtsverletzung | | von: gicevski
erstellt: 06.08.2013 12:41:10 |
Abmahnen läuft immer dann halbwegs gut, wenn ein klarer Rechtsverstoß vorliegt, z.B. Musik- und Videodownload über filesharing. Wenn z. b. dein Wlan nicht gesichert war, klagen Abmahner gar nicht mehr. Die von Abmahnern genannten Summen beziehen sich auf einen weiteren Rechtsverstoß zum gleichen Medium und sind vor Gericht kaum durchsetzbar.
Zwar will Schokojunkie meine 2 CDs nicht, aber im Vorspann steht Folgendes:
StarMedia - die ultimative Multimedia-Collection
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Auf den beiden CDs dieser Multimedia-Collection befinden
sich Sound-Dateien, Videos, Animationen etc. Diese Dateien
werden für den Einsatz in Multimedia-Anwendungen im
nicht-professionellen Bereich lizensiert. Die öffentliche
Aufführung oder Aussendung im Rundfunk ist untersagt.
Ebenfalls untersagt ist die kommerzielle Weitergabe
der Dateien außerhalb von Multimedia-Anwendungen.
Natürlich können Sie ClipArts, Bilder, Symbole etc. dazu
verwenden, um eigene Dokumente, Gestaltungen oder Multi-
media-Präsentationen zu erstellen. Nicht erlaubt ist es
jedoch, die von Star Division gelieferten Dateien einem
breiten Anwenderkreis frei zugänglich zu machen oder
sie über Mailboxen/CD-Roms zu verbreiten.
Vielleicht überlegt er es sich noch einmal! |
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