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Forum: "Wenn Eltern mit dem Anwalt kommen"

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Wenn Eltern mit dem Anwalt kommenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2013 17:38:52

Klassenarbeiten werden auf Konzeptionsfehler durchforstet, Pädagogen als unfähig dargestellt: Immer mehr Familien gehen juristisch gegen die Schulen ihrer Kinder vor. Der bayerische Lehrerverband hat deshalb seine Rechtsabteilung aufgestockt.

http://www.sueddeutsche.de/bildung/schul-streitigkeiten-wenn-eltern-mit-dem-anwalt-kommen-1.1800034

Wie gut, dass es noch Bundesländer gibt, in denen man den Weg aufs Gymnasium nicht mit den Fäusten erkämpfen muss.


ein interessanter Artikelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2013 18:08:22

Zum Glück haben wir in RLP Wahlfreiheit der Eltern beim Übertritt an die weiterführende Schule. Dafür kommen die dann gelegentlich mit dem Anwalt, wenn ein Kind eine Klasse wiederholen soll. Da gabs bei uns gerüchteweise mal einen Fall, dass ein Schüler mit seinen Leistungen die 10. Klasse nicht bestanden hat, aber der Übertritt in die 11. Klasse aus formalen Gründen erklagt wurde. Die 11 hat er dann auch nicht geschafft und stand am Ende ohne mittlere Reife da, die er bei Wiederholung der 10 vielleicht hätte schaffen können. Da haben die Eltern ihrem Sprössling gewaltig ins Knie geschossen...

Von solch krassen Fällen, wie sie im Artikel beschrieben werden, habe ich aber noch nie gehört. Können die bayerischen Kollegen das denn aus ihrer eigenen Erfahrung so bestätigen? Geht es bei euch wirklich so krass zu, wenn das Übertrittszeugnis ansteht? Ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass dort nicht der Alltag, sondern ein "Kuriositätenkabinett" aller juristischer Exzesse der letzten Jahrzehnte präsentiert wurde. Und ich hoffe sehr, dass ich Recht habe...


Ich habeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2013 18:15:12

vor ca. zwei Jahren mal einen längeren Film/Reportage gesehen über den Drucmk in der GS in Bayern, der schon vom 1. Schuljahr auf die Lütten ausgeübt wird, weil es immer nur um den Gedanken des Übertritts aufs Gym ging.

Was da die Eltern alles exerziert haben, Nachhilfe hinten und vorne, Lob und Tadel, üben, üben, üben, es war unglaublich. Dieser Konkurrenzgedanke schon in der GS, da wird einem richtig übel.

Und ich erinnere mich, dass wir hier ein Forum zu dem Film hatten, und die Bayern unter uns haben das mehr oder wenig alles bestätigt.

Das ist doch krank, sowas.


Ich finde bei uns kämenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: starkedame Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2013 11:43:25 geändert: 23.10.2013 11:46:47

wir ohne Rechtsanwalt garnicht weiter.

Allerdings ist das mit einem speziellen Kind ja auch anders.


Da muss man schon Rechtsbeistand haben, ob es um Anträge, Nachteilsausgleiche oder sonst etwas geht.

Das mit den Noten und dem Üben, na - da findet man sowieso keinen Königsweg.

Üben ja, mein Sohn will üben, doch nicht vorarbeiten. Dann sollte auch der zeitliche Rahmen stimmen, allerdings passiert das bei uns in Absprache mit der Schule, was ich mache.

Aktuell arbeiten wir an speziellen Dingen, die mit der Feinmotorik zu tun haben, ich finde das schon wichtig.

Auch finde ich es wichtig spielerisch Inhalte von der Schule immer wieder aufleben zu lassen, doch Kinder sollten niemals überfordert werden. Ein gesundes fordern ist allerdings positiv.

Ganz nebenbei, das Benotungssystem bei manchen Dingen ist einfach nicht transparent genug, sonst würden Eltern nicht klagen. 50% (hab ich auf jeden Fall gelesen) der Fälle, die vor Gericht entschieden werden, verbessern die Note.

Je nach dem was auf dem Spiel steht, ist es also lohnend, vielleicht sollten andere Qualitätsstandards in der Bewertung eingeführt werden.


Liebe Grüße

PS. Überengagierte Eltern, die ihr Kind so viele Nachhilfestunden aufbürden, dass Kinder keine Freizeit mehr besitzen, handeln streng genommen im Widerspruch zum Recht des Kindes auf freie Entfaltung. Auch steht es im Widerspruch auf das Recht auf die körperliche Unversehrtheit. Das geht einfach garnicht. Ein Gymnasium ist nicht das wichtigste.


Wenn Eltern mit dem Anwalt kommenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2013 14:34:25

Wo ist das Problem?

Versetzungsbescheide und anderes sind Verwaltungsakte, Schule ist eben eine Behörde.

Der normale Weg ist zunächst gegen strittige Bescheide Einspruch zu erheben und dann, wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird zu klagen. Geklagt werden kann ja nur gegen den Beschluss zum Beispiel der Zeugniskonferenz auf Nicht-Versetzung. Widerspruchsbehörde ist die Schulaufsicht der Bezirksregierung, wird geklagt richtet sich die Klage gegen das Land. Als Lehrer wird man allenfalls als Zeuge einvernommen, meist wird aber anhand der Aktenlage geurteilt. Vor Gericht muss die Schule eben vom Rechtsdezernenten der Schulaufsicht als Justiziar vertreten werden, als Schulvertreter wird dann ggf. das Mitglie der Schulleitung geladen, das die Zeugniskonferenz geleitet hat. Der einzelne Lehrer ist folglich nicht direkt betroffen, kann sich also bequem zurück lehnen. er muss höchstens eine Stellungnahme im Rahmen des Widerspruchverfahrens schriftlich abgeben.


Leiderneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2013 14:43:47

wird heute jeder Verwaltungsakt (und das ist beispielsweise die Notengebung) als juristisch auf alle Fälle überprüfbar angesehen.
Wenn ich als Lehrer ohne verwaltungsrechtliche Ausbildung (die paar Stunden Schulrecht im Referendariat kannst du vergessen) auf die Schüler losgelassen werde, ist das juristisch gesehen ein Sakrileg!
Nicht umsonst sind immer mehr Mitarbeiter in den Kultusministerien Juristen!
Interessanterweise werden sehr selten echt pädagogische Entscheidungen von den Richtern moniert, sondern meist Verfahrensfehler.
Natürlich gibt es auch unter den Lehrern ein paar "Pflaumen", aberauch nicht mehr als unter den Richtern!
Natürlich erzeugt so etwas wie das bayerische Übertrittsverfahren bei einigen überehrgeizigen Eltern ein Gefühl, dass sie ihren Kindern mit allen (rechtlichen) Mitteln ghelfen müssten; geholfen würde den Kindern aber viel mehr durch eine vernünftige Zuwendung und eine vernünftige Einschätzung der je eigenen Voraussezungen.
Was hilft es einem Kind, wenn ich es ans Gymnasium klage / es nach Elternwille das Gymnasium besuchen muss, wenn es dort nur Misserfolgserlebnisse hat.
Klagen wir also gegen das nicht versetzen usw.
Irgendwann hat auch der Klageweg ein Ende und das Kind ist seelisch kaputt!

Lösungsmöglichkeit:
bessere öffentliche Würdigung der "nicht gymnasialen" Berufe, also z.B. Meister = fachgebundener Unizugang
Der Mensch beginnt nicht beim Abitur, Jugendliche mit Haupt-/Mittel-/ Volksschulabschluss sind oft praktisch sehr begabt und in ihrem Bereich kompetenter als jeder Abiturient.

rfalio


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2013 15:49:38 geändert: 23.10.2013 15:57:08

Geklagt werden kann ja nur gegen den Beschluss zum Beispiel der Zeugniskonferenz auf Nicht-Versetzung.

Nein, das stimmt so nicht.

Gerade in Bayern ist es Mode geworden, gegen jede kleine Note unter einer Klassenarbeit erst mal aufzumucken, zur Schule zu rennen und möglichst gleich zur Schulleitung. Es geht darum, den Kindern den Weg zum Gym auf Teufel komm raus zu ermöglichen, koste es, was es wolle. Da werden Eltern zu Hyänen. rfalio hat es richtig beschrieben.

Nur - was lernen die Kinder daraus? Die Eltern werdens schon richten, auch wenn die Leistungen vielleicht eine andere Sprache sprechen. Nur das Gym zählt, alles andere gilt als Versagen.

Schöne neue Welt.

missmarpel, dein Verwaltungsdenken hilft hier nun mal gar nicht weiter, hier geht es ums Mensch sein dürfen.

guckstu z.B. hier, Zeit v. 03/2010:
http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2010-03/lehrer-eltern-klage-gericht


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2013 16:50:28

Nee klexel, Formalia erleichtern das Leben ungemein.

Wenn Eltern zu einem Gespräch mit der Klassenleitung einen RA mitbringen, dann ist das ihr gutes Recht.

Nur ich persönlich werde dieses Gespräch dann umgehend verschieben und einen neuen Termin absprechen, zu dem ich den Rechtsdezernenten der Bezirksregierung sowie die Schulleitung hinzuziehe.

Für Einsprüche gegen versetzungsbescheide und dergl. mehr bin ich überhaupt nicht zuständig. Diese Einsprüche müssen schriftlich innerhalb der Einspruchsfrist an die SL gerichtet werden. Aus diesem Grund wird jeder RA als augebildeter Jurist sofort auf meinen Einwand "weder raümlich noch sachlich zuständig zu sein" eingehen.

Ja, es ist nicht verkehrt zwei Zweite Staatsexamina in der Tasche zu haben und über entsprechendes Verwaltungswissen zu verfügen.

Warum soll ich es "menscheln" lassen, wenn es formal korrekt auch anders geht.

Sollen die Eltern doch der SL die Bude einrennen, die bekommt dafür ja auch monatlich ein höheres Schmerzensgeld überwiesen als ich. Es ist eben alles eine Frage der Zuständigkeit. - Und dabei ist es egal, ob es um Noten der Kinder oder die Eintragung einer Grunddienstbarkeit geht. geht.


Wenn ich mir das so richtig überlege,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2013 17:48:49

fände ich es besser, der Schulleiter kümmert sich um pädagogisch relevante Fragen, als sich mit klagenden Eltern auseinanderzusetzen, trotz des erhöhten Schmerzensgeld. Auch der hat einen 8 Stundentag- den er meist freiwillig überzieht- und kann nur einmal arbeiten.

Was die Klagewut der Eltern betrifft, bin ich geteilter Meinung. Ich hätte mir manchmal gewünscht, dass Eltern gegen LuL geklagt hätten, die ihrer Willkür und Herrschsucht freien Lauf gelassen haben und schlimm gegen rechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Auf der anderen Seite ist es natürlich schwierig, wenn Eltern überehrgeizig sind und nach jeden Fehler des Lehrers suchen und dann rechtlich vorgehen. Aber vielleicht muss man dann eben sich nicht lange rumstreiten, es ist zwar schade um das Kind, aber letztendlich nicht mein Problem, wenn es scheitert.


Schulleiterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2013 20:32:05

Der Schulleiter ist Dioenststellenleiter und somit für derartige Angelegenheiten zuständig. Er kann deshalb auch die entsprechenden Dienstleistungen der Bezirksregierung einfordern.

Der leiter eines finanzamtes arbeitet auch nicht fiskalisch sondern adminstrativ. Wer pädagogisch arbeiten will solte eben nicht Schulleiter werden. Ärztliche Direktoren an Krankenhäusern fallen auch nicht durch besondere medizinische Leistungen auf.

BTW
Wer glaubt, dass ein Schulleiter die Schue leitet, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.


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