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Forum: "Rechtliche Grundlage für das Zurückziehen einer Stegreifaufgabe Gym Bay"

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Rechtliche Grundlage für das Zurückziehen einer Stegreifaufgabe Gym Bayneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: claudia0085 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2014 14:45:44

Liebe Forenmitlieder,
ich befinde mich im 1. Abschnitt des Einsatzjahres an einem Gymnasium in Bayern. Leider habe ich anscheinend einen kolossalen Fehler begangen und in zwei 7. Klassen die selbe Ex geschrieben - aber mit einer Pause dazwischen.
Jetzt muss ich aber dazu sagen, dass es mir im Nachhinein auch unerklärlich ist wie ich auf die Idee gekommen bin, aber es war erst die 2. Woche dort und hatte bereits in der 1. Woche diese 7. Klassen 3mal in Vertretung... das heißt, in meinem Kopf habe ich die Stunden wohl falsch abgespeichert und gedacht ich hätte diese klassen in der 3./4. und nicht in der 1./2. Stunde. Am Tag der Ex war ich dann auch noch richtig krank und habe mich nur wegen der Ex in die Schule geschleppt. Und dann fand zu allem Überfluss noch verkürzter Unterricht statt und ich war etwas verwirrt mit den Stundenzeiten - so habe ich die Klasse der 2. Stunde 5min später rausgelassen und die Klasse der 3. Stunde hat mich schon 5min vor Unterrichtsbeginn am Zimmer erwartet - summa summarum hatten die Schüeler also bestenfalls 5min um sich auszutauschen. (Dass das auch schon nicht sein sollte, ist mir bewusst). Zudem kommt, dass die Klasse der 2. Stunde meine Ex-Ankündigung nicht ernst genommen hat, die Klasse der 3. Stunde mich schon am Vortag deswegen gelöchert hat. Meiner Meinung nach war die Klasse der 3. Stunde einfach besser vorbereitet.
So. Nichts desto Trotz, ärgere ich mich jetzt über den ganzen Ärger den ich habe, denn mein Betreuer - dem ich die Ex selbstverständlich vorher geschickt hatte und der über meine Pläne informiert war - meint nun, dass das einen ganzen rechtlichen Rattenschwanz hinter sich herziehen wird und dass die Ex unbedingt zurückgezogen werden muss.
... Um die rechtlichen Sachen, soll ich mich übrigens selbst kümmern, was ich auch versuch habe - ich finde aber weder in der GSO noch in der BayEUG einen Hinweis darauf, dass die Ex aus rechtlichen Gründen zurückgezogen werden muss.
Kann mir jemand weiter helfen und verraten, wo ich noch etwas zu dem Thema finden kann?

Claudia

Mein Betreuer hat sich heute nach über 3 Wochen zum ersten Mal bei mir blicken lassen, nachdem er schon mehrmals Termine mit mir hat platzen lassen.


Bayern... neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2014 15:47:03

Hallo Claudia,

inhaltlich kann ich Dir überhaupt nicht helfen, das muss ich gleich zugeben.
Nur als kleinen Trost, weil Du schreibst, dass Du im Nachhinein gar nicht weißt, wie Du auf die Idee gekommen bist, zwei Klassen die gleiche "Ex" schreiben zu lassen (was genau ist eine Ex? Wie viel zählt sie für die Zeugnisnote?) -
an meinem Gymnasium (in Niedersachsen) ist es bei manchen Kollegen durchaus üblich, gelgentlich dieselbe Klassenarbeit für Parallelklassen oder bei krankheitsbedingtem Nachschreiben zu verwenden. Daran hat sich noch nie jemand gestört, und die später geschriebene Arbeit fällt auch im Normalfall nicht besser aus.

Also mach Dir keine Vorwürfe wegen dieser Idee!


Parallelarbeiten neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: traenika Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2014 16:16:15 geändert: 12.03.2014 16:17:19

werden auch bei uns geschrieben. Sei doch mal ehrlich, was sollen denn Schüler (die vielleicht schon vorher nichts wussten) in der kurzen Zeit noch schnell erfahren können? Diejenigen, die gelernt haben, schaffen es so oder so und die, die Defizite haben, werden auch keine Supernote erlangen können.
Ich würde mir keine Vorwürfe machen. Es handelt sich hier ja um keine Staatsarbeit wie z. B. beim Abitur.



gemachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2014 16:20:51

Es ist nicht ungewöhnlich, die gleichen Arbeiten in 2 Klassen zu schreiben. Die 2. Klasse ist beileibe nicht besser vorbereitet als die erste. In 5 Minuten kann man sich beim besten Willen nicht auf eine Arbeit vorbereiten, wenn man sich vorher nicht mit dem Stoff auseinandergesetzt hat. Hinzu kommt noch, dass die "Informanten" meistens auch nicht genau wissen, was im Detail gefragt wurde.
Zudem würde ich um ein Gespräch mit Deinem Betreuer bitten. Es ist ein Unding, einen Newcomer so allein zu lassen, sich dann hinterher aber so auszuspielen. Mir ist keine Rechtsvorschrift bekannt, die hier anwendbar wäre.


Wer kann Dir helfen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2014 20:09:27

z.B.könntest Du mal beim Personalrat nachfragen, der kann Dir bestimmt helfen.

Vielleicht wäre es auch eine Idee, Dich irgendeinem Lehrerverband anzuschließen, der Dir bei rechtlichen Fragen hilft. Ich bin in der GEW (was ja nicht jedermanns Sache ist), aber ich habe mir dort schon desöfteren rechtlichen Rat geholt.

Was ist mit Deinem Seminarleiter? Kann der Dir vielleicht helfen. Ich würde mich auch dahin an ihn wenden, dass Dir die nötige Unterstützung fehlt.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es dazu eine Rechtvorschrift gibt. Und mir erschließt sich auch nicht, warum Du die Arbeit zurückziehen sollst. Welchen Wert hat eine Ex. Ich kann damit nichts anfangen. Ist das eine Klassenarbeit oder eine Kurzkontrolle?

Was lernt Du nun daraus?

Ich hoffe, Gehe nicht in die Schule, wenn Du krank bist. Es dankt Dir niemand- ganz im Gegenteil, du bist schwach und damit Fehleranfälliger.
Lass Dir vom Betreuer gegenzeichnen, dass er die Arbeit OK findet. (Kannst Du schon für ihn so vorbereiten.)

Ich wünsche Dir viel Erfolg und Kraft. Falls Eltern noch kommen und sich aufspielen, frage sie ganz ruhig nach der Rechtsgrundlage. Wenn sie rumeiern, lass sie abtreten. Wenn es die wirklich gibt, erst mal in Ruhe überprüfen und dann musst Du sie eben zurücknehmen. Davon geht die Welt auch nicht unter.


So weit ich weiß,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2014 20:43:12

gilt auch erst einmal am Gymnasium bei "Stegreifaufgaben" (oder Extemporalien) der Grundsatz:
Geschrieben ist geschrieben!
Nur der Schulleiter kann dann auf Antrag des zuständigen Lehrers (und das ist bei einem Referendar der Betreuungslehrer!) oder aus eigenem Ermessen die Arbeit für ungültig erklären.( § 54 bzw. 55 GSO).
Aber wie gesagt: Auch als Referendar im Einsatzjahr ist letztendlich dein Betreuungslehrer für die Leistungserhebungen verantwortlich.
Also red noch einmal mit dem.
Eine Frage: Ist denn die Stegreifaufgabe in der 2. Klasse so viel besser ausgefallen? Du hast ja schon angesprochen, das diese Klasse wesentlich motivierter war. Lässt sich der eventuelle Unterschied dadurch begründen?
Prüfe hier einmal die Argumente, vergleiche die Notenverteilung ...
und dann lass den Schulleiter entscheiden.
Kopf hoch!
rfalio


die gute alte "Ex"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2014 21:17:54

hat viele Namen:

Ex(temporalie)
Stegreifaufgabe
Hausaufgabenüberprüfung
Lernkontrolle
Test
...

Es handelt sich dabei immer um eine kurze, schriftliche Überprüfung von Unterrichtsstoff, der ca. in den letzten 2 Unterrichtsstunden behandelt wurde. Der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben liegt meist im Anforderungsbereich I (Reproduktion) bis II (Anwendung). Level III (Transfer) kommt nur in homöopathischen Dosen vor. Sie sind der Schrecken aller Schüler, und das Lieblingswerkzeug aller Lehrer, die "von der Klasse noch ne Note brauchen".

Ich kenne keinen Paragraphen oder irgendeine Verwaltungsvorschrift, die dir als Lehrer verbietet, dieselbe Arbeit in zwei Klassen zu schreiben. Ich mache das selbst häufiger - es hat den später schreibenden Klassen noch nie einen Vorteil gebracht, gelegentlich schneiden diese sogar deutlich schlechter ab. Dass jetzt dein Betreuer daherkommt und behauptet, in 5min hätten deine Schüler sich das komplette benötigte Wissen aneignen können, ist IMHO lächerlich. Ganz mal davon abgesehen wussten sie ja noch nicht einmal, dass du den selben Test in beiden Klassen schreibst.

Wenn es überhaupt Vorschriften gibt, die sich mit Tests befassen, geht es eigentlich immer um längere Formate wie Klassenarbeiten oder schriftliche Überprüfungen (bei uns in RLP 30min-Tests in Nebenfächern), die tatsächlich gewissen Regeln folgen müssen. Aber auch da hindert dich kein Mensch, dieselbe Arbeit in zwei Parallelklassen zu schreiben.

Gibt es denn Proteste von Schülern oder Eltern gegen diese Ex? Bei den Schülern kann ich es mir kaum vorstellen. Die Nachfolgeklasse wird sich wohl kaum beschweren, dass sie bessere Noten hatte. Und bei der vorangegangenen Klasse kann sich keiner beschweren, schließlich haben die Schüler selbst die Informationen weitergegeben (falls sie das überhaupt getan haben).
Und von Elternseite? Auch da werden, wenn überhaupt, nur Eltern aus der ersten Klasse meckern, deren Sprösslinge schlecht abgeschnitten haben. Dem kannst du leicht begegnen, indem du die Ex mit den Schülern besprichst, und dann den selben Test (evtl. mit kleinsten Änderungen) noch einmal schreibst. Lag es wirklich an der Faulheit der Mehrheit der Schüler, wird sich am Ergebnis nicht viel ändern.

Diese ganze Streicherei von Noten geht mir sowieso auf den Keks. Bei mir gilt immer die Devise "jede Note zählt". So langsam haben das auch meine Schüler begriffen und jammern nicht mehr ständig "Der Herr XY lässt uns aber immer eine Note streichen!"... Meine Antwort darauf lautet stets: "Soweit mir bekannt ist, heiße ich nicht Herr XY."


Keine Panik!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2014 21:47:11 geändert: 12.03.2014 21:51:08

Mein Betreuer...... meint nun, dass das einen ganzen rechtlichen Rattenschwanz hinter sich herziehen wird und dass die Ex unbedingt zurückgezogen werden muss.

Mir scheint, dein Betreuer weiß nicht was eine Betreuung wirklich bedeutet, wenn er sich so selten um dich kümmert. Und diese oben zitierte Androhung ist einfach nur Blödsinn. Stattdessen sollte er die Sache ganz klein halten und dir zur Seite stehen und Mut machen. Sein Verhalten ist unterirdisch.

Ich habe in 35 Lehrerjahren haufenweise Parallelarbeiten zeitversetzt geschrieben. Und auch da konnte es nicht immer so eingerichtet werden, dass die Schüler sich nicht begegnen. Wenn doch hat es niemandem geholfen. Die Schüler der späteren Arbeit haben meistens gar nicht kapiert, was ihnen die Schüler der 1. Arbeit da bruchstückweise mitgeteilt haben. Da ist meistens nur Blödsinn angekommen. Schüler der 7. Klasse sind noch nicht ausgebufft genug, um größere Zusammenhänge zu kapieren und auch noch in kürzester Zeit sinnvoll weiterzugeben.

Ansonsten kann ich mich meinen Vorschreibern nur anschließen.

Mach dir keinen Kopp und bewahre ruhig Blut. Du hast nichts falsch gemacht und darfst auch in Zukunft die gleiche Arbeit in zwei Klassen parallel schreiben lassen.

Frage: von welchem Fach ist hier eigentlich die Rede und um welches Thema ging es?
In deinem Profil steht, dass du Englisch und Geschichte unterrichtest. Ich habe auch Englisch unterrichtet, und gerade in diesem Fach habe ich festgestellt, dass die Schüler gar nicht in der Lage sind sinnvolle Infos weiterzugeben.

Und: gute Besserung, falls es dir noch nicht wieder gut gehen sollte.


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von: claudia0085 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.03.2014 18:59:55

Hallo ihr Lieben,
vielen Dank schon mal für eure Antworten. Ich habe ebefalls rechtlich gesehen keinen Grund auftreiben können, die Ex zurück zu ziehen.
Was meinen Betreuer angeht - wir hatten heute die nächste Sitzung anberaumt, die er dann gleich gestern Abend wieder gecancelt hat... er hätte andere Termine so wurde der Termin von der 6 auf die 2 Stunde verlegt. Spät Abends kam dann eine Mail, dass der Termin doch in der 6. Stunde statt findet. Da saß ich dann - er kam 30min zu spät und ist nach knapp 10min wieder abgerauscht in die nächste Unterrichtsstunde. Ergebnis: Er konnte jetzt eigentlich auch nicht gerade etwas rechtliches finden und so werden wohl beider Exen gezählt.
Der Schnitt der Exen beträgt 2,36 zu 3,13 - also doch besser. ABER ich habe die Ex entworfen und musste sie auf sein Anraten hin ändern, woraufhin ich den Eindruck hatte, dass es schon recht einfach werden würde... Aber gesagt getan - der Schnitt mit 2,36 war absolut zu erwarten.
Jetzt das nächste große Ding: Der Schnitt ist zu gut und zuerst hieß es, den Schülern sei es gegönnt und dann gehen wir eben zum Direktor und sagen, sie waren einfach super vorbereitet. In Kombination mit der aktuellen Situation findet er jetzt aber plötzlich dass der Schnitt doch nicht akzeptabel sei und ich die Noten nach unten korrigieren soll. Er hat mir heute in den knapp 10min "gezeigt" wie ich wo mit viel List und Tücke noch einen Punkt abziehen kann (den ich bei der anderen Klasse gegeben habe) und so vielleicht den Schnitt auf schlecher als 2,5 drücken kann.
Außerdem - und das fand ich sehr komisch - hat er mir geraten den Direktor außen vor zu lassen (denn ich wollte ihn heute auf die Sache ansprechen, war aber nicht erreichbar) OBWOHL ja der "Buschfunk unglaublich laut trommelt und das Direktorat bereits erreicht hat". Ich weiß gar nicht, was er mir damit sagen möchte...
... Jetzt sitz ich hier über der Ex und muss Punkte stehlen - ist das wirklich die gängige Pädagogik an Gymnasien??

Lange Rede kurzer Sinn:
- Ich werde nie wieder krank in die Schule gehen
- Ich werde alles gegenzeichnen lassen
- Auch wenn ich rechtlich im Recht bin, habe ich nicht recht
- Schülern, die unglaublich gerne Geschichte haben, sehr
motiviert mitarbeiten und gute Noten erziehlen, sollte
man doch den Schnitt nach untenkorrigieren - nicht dass
sie noch zu Überfliegern werden


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.03.2014 19:06:40

das ein Gymnasium oder ein türkischer Bazar, wo man handeln kann?

Dein Betreuer lässt ja wirklich zu wünschen übrig, um es mal sehr freundlich auszudrücken.

Ich würde zur Schulleitung gehen, um dich abzusichern, aber nix mehr ändern. Was soll diese Mauschelei? Damit machst du dich angreifbar. Was hat der Betreuer zu verbergen? Das ist doch alles nicht koscher.

Und gerade WEIL der Buschfunk pfeift, MUSST du jetzt den ersten Schritt zur Schulleitung tun, sonst wird es noch peinlich für dich.

Lass dich nicht entmutigen.

Hast du evtl. die Möglichkeit, deinen Betreuer zu wechseln? Ich würde das bei der SL oder im Seminar durchaus anklingen lassen, dass du dermaßen vernachlässigt wirst und keine Hilfe bekommst. Das geht gar nicht.


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