transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 51 Mitglieder online 26.04.2024 16:35:11
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Klassenfahrt - alleine?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

<<    < Seite: 2 von 3 >    >>
Gehe zu Seite:
in unsererneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.05.2014 07:18:13 geändert: 09.05.2014 23:32:09

Verwaltungsvorschrift für Klassenfahrten, die klexel oben zitiert hat, heißt es zB:

Die Leitung einer Schulfahrt kann nur eine Lehrkraft übernehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann im Einvernehmen mit der leitenden Lehrkraft eine andere geeignete Person mit Aufsicht saufgaben betrauen, sofern eine zweite oder weitere Lehrkraft als Aufsichtsperson nicht zur Verfügung steht. Die mit Aufsichtsaufgaben betraute Person muss ihr schriftliches Einverständnis erklären.
Es ist bis einschließlich der Klassenstufe 10 sicherzustellen, dass in der Regel zwei Aufsichtsführende die Gruppe begleiten. Dabei ist anzustreben, dass jeweils ein Mann und eine Frau die Aufsicht führen.


Diese Vorschrift gilt in RLP, ich nehme an, dass andere Bundesländer das ähnlich geregelt haben.

"In der Regel" heißt, dass es für Ausnahmen eine gute Begründung geben muss. Da mir kein Grund einfällt, der mein o.g. Argument widerlegt, gibt es - für mich persönlich - keine Ausnahmen.


jugendsozialarbeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.05.2014 07:25:17

vielleicht hast du die möglichkeit, eine person der jugendsozialarbeit zu *begeistern*. sie dürfen nicht als aufsichtsperson teilnehmen, aber als begleitperson.


@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.05.2014 13:43:04

hbeilmann war schneller und klexels link beinhaltet das ja.

Was übrigens noch nicht zur Sprache gekommen ist:
Folgewirkungen:
- einerseits den Eltern (anderer Klassen!) gegenüber: "Bei dieser Klasse/dieser Lehrkraft war das möglich, also muss das auch bei unserer Klasse so gehandhabt werden!"
- andrerseits in Bezug auf den Gesetzgeber wäre folgende Überlegung (irgendwann aus finanztechnischen Gründen) denkbar: Die Eltern (!) übernehmen die Verantwortung, wir brauchen daher nur mehr eine Person (egal wie groß die Gruppe ist) und wir sind damit auch nicht mehr mit der Verantwortung zu befassen.
Klingt gar nicht erfreulich...


@dafylineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.05.2014 17:34:00

wie sovieles sind das entscheidungen, die jedeR für sich auf die hier genannten nachteile abwägen muss.
ich hab halt seinerzeit ganz egozentrisch unsere fahrt allein durchgezogen und es nie bereut.

die aus einem kollegenvergleich entstehenden eltern - und schüleransprüche hatten für mich schon immer etwas niedliches, da wir sicher vergleichbar aber schlicht nie identisch in unseren entscheidungen bzw. handlungen sein werden: das werde ich den erzeugern nebst brut auch weiterhin vermitteln müssen.

die gesetzeslage ist klar uneindeutig mit ihrer "regelklause" und auch daraus lässt sich ableiten, dass eben keine generalsierende weisung vorliegt.


@ unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.05.2014 18:59:40

Weil es einmal ohne Panne und Probleme gut geht, bedeutet das noch lange nicht, dass das generell so sein muss/darf/soll.
Abgesehen davon, dass es in Ö sowieso verboten ist, mit einer Gruppe alleine wegzufahren, würde die Versicherung auch "aussteigen" und sich regressmäßig an die Lehrkraft halten. Ein Gerichtsverfahren wegen unterlassener Aufsichtspflicht käme natürlich noch dazu, eine Verurteilung würde den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich ziehen...
Wenn dein "Alleingang" für dich in Ordnung war, ist es deine Sache - ich kann ihn nicht zur Nachahmung empfehlen.
Und darum ging es ja im EIngangstext.


@dafylineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.05.2014 00:13:21


die hier vorliegende anfrage kam aus deutschland.

offensichtlich ist also die gesetzeslage in austria eine eindeutigere mit entsprechenden konsequenzen. ob die nachahmenswerter sei oder nicht, steht also in etwas anderem kontext von rechtsverständnis.

wenn meine erfahrungswerte also nicht mit deinen konform gehen, sind sie hierzulande deswegen nicht unordentlicher.




Aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.05.2014 00:15:06 geändert: 10.05.2014 00:16:36

die Regeln sind doch eindeutig - in Deutschland - in RLP in diesem Fall.
Das steht in meinem Link und das hat hbeilmann noch mal hervorgehoben.

'In der Regel' bedeutet immer, dass dies der Normalfall ist - es sei denn, es gibt eine begründete Ausnahme.


ausnahmen neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.05.2014 00:26:38

bestätigen halt auch hier nur die gepriesene regel.


Anforderungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.05.2014 06:46:10

Die Anforderungen an die Begleitperson sind marginal, wichtig ist, sie muss über 18 Jahre alt sein. Das erfüllen dann auch schon einmal ältere Geschwisterkinder oder angehende Erzieherinnen in der Ausbildung. Mitfahrt gegen Gutachten und Praktikumsbescheinigung, mit den BKs lässt sich reden.


DANKEneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: traenika Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.05.2014 09:25:31

nochmal an alle, die mir hier ihre Erfahrungen und Tipps aufgeschrieben haben.

Auch, wenn ich die Lösung nicht optimal finde, wurden jetzt zwei Begleitungen gefunden, die sich diese drei Tage "teilen". D.h. "Nr.1" fährt mit auf Klassenfahrt und wird am NAchmittag des 2. Tages von "Nr. 2" abgelöst und fährt dann wieder mit der Klasse mit nach Hause. Somit ist die Klassenfahrt gerettet und findet auf alle Fälle statt.



<<    < Seite: 2 von 3 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs