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Forum: "LehrerApp vs. Datenschutz (BW)"

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LehrerApp vs. Datenschutz (BW)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: deliverance Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.07.2014 19:40:45

Hallo zusammen,

Leider bin ich über die Suche nicht fündig geworden, deshalb hier einmal meine Frage.

Darf man als Lehrer Onlinesoftware wie die LehrerApp oder andere überhaupt nutzen? Bzw. die Funktionen, die im Zusammenhang mit Schülerdaten stehen. Ich habe versucht etwas darüber in den Datenschutzbestimmungen (in meinem Fall in BW) zu finden, habe aber nichts zu Onlinesoftware gefunden.
Klar geregelt ist die Speicherung und Verarbeitung von Schülerdaten auf heimischen PCs. Es gilt die Daten vor dem Zugriff "Dritter" zu schützen. Heißt das dann auch, dass ich sie nicht online speichern kann, da sie ja theoretisch vom Server ausgelesen werden können?
Würde mich über Meinungen freuen.

Hier noch die Links auf die BEstimmungen in BW:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/ge6/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVBW-VVBW000007084&doc.part=F&doc.price=0.0#focuspoint

[url]http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-KM-20091125-01-SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true#ivz1
[/url]


Mit Schülerdatenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.08.2014 14:10:01

bin ich extrem vorsichtig.
Zu Hause auf dem PC liegen höchstens Dateien mit den Namen, sonst nichts.
Noten oder andere Daten liegen auf dem Server der Schulverwaltung (nicht mein Bier, wenn das gehackt wird) oder schön brav auf dem Papier in meiner (verschlossenen) Schultasche.
rfalio


Verarbeitung erlaubtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: deliverance Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.08.2014 22:12:14

Vielen Dank für die Antwort. Allerdings geht es mir nicht darum, ob ich Schülerdaten auf dem Computer speichern darf oder nicht, da ist der Gesetzestext nämlich ziemlich klar. Auch nicht ob das sinnvoll / empfehlenswert ist. Mir geht es darum, ob ich das auch online tun darf.


Ich denke,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.08.2014 04:17:20

dass aus meinem Post ganz klar hervorgeht:
Schülerdaten auf dem eigenen PC = Vorsicht.
In der Cloud oder sonstwie online = no go!
Dienst-PC = da bin ich nicht verantwortlich!

Masg ja bequem sein, aber da bleibe ich lieber beim alten Papier.
rfalio


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von: deliverance Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.08.2014 19:40:04

Danke, dass habe ich schon verstanden.
Hast du zu der Aussage
"In der Cloud oder sonstwie online = no go!", auch einen rechtlichen Bezug, von dem man das ableiten kann. Oder ist es "nur" (bitte nicht falsch verstehen) deine persönliche Ansicht zu diesem Thema?


Versetzen wir unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.08.2014 20:11:01

in die Papierzeit zurück.
Schülerakten lagen damals im verschließbaren Schrank in der Schule, ab und an einmal zu Hause im Arbeitszimmer, aber nie in der öffentlichen Bibliothek oder am Bahnhof in einem Schließfach.
Denn der Schließfachbetreiber kann immer das Fach öffnen!
Und heute im Internet?
Ich denke schon, dass der Dienstherr Speichern im Internet als Verstoß gegen den Datenschutz ansieht.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article119209744/In-der-Datenwolke-lauern-Gefahren-fuer-Schueler.html
http://www.teltarif.de/datenschutz-cloud-computing-risiko/news/46211.html
http://www.cjd-update.de/cjd-jugenddorf-christophorusschule-oberurff/abhoerskandal-pst-freund-hoert-und-liest-mit/2013/06/16
beleuchten ein paar Aspekte.
rfalio


Vielleichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.08.2014 22:16:36 geändert: 02.08.2014 22:33:50

hilft dir das weiter? (für BaWü)
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/faq_ds/faq_datenschutz_an_schulen.pdf

Daraus (S. 13/14):
Die meisten Anbieter von Cloud Computing oder Online
- Ablagesystemen wie Dropbox u.a. ermöglichen es nicht, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des LDSG einzuhalten. Daher ist dort eine Speicherung von personenbezogenen Daten - auch in verschlüsselter Form - unzulässig


Superneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: deliverance Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.08.2014 22:52:50

genau, das habe ich gesucht. Danke.

(Jetzt frag ich mich wie LehrerApp nachweist, dass es diese Bestimmungen einhält.)


Bist duneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.08.2014 23:05:01 geändert: 02.08.2014 23:10:26

bei Facebook?

Falls ja, dann gib mal in das Suchfeld oben 'Lehrerapp' ein, dann gerätst du direkt in eine aktuelle Anfrage zum Thema (und Antworten von den Chefs) - oder bist du das gar selber?


Bin nicht der Chef,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: deliverance Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.08.2014 23:32:45

sondern wirklich nur Anwender, bzw. Anwender in spe. Ich habe mich registriert und mir das Ganze angeschaut und habe mir dann ein paar Fragen zum Thema Datenschutz gestellt, die in diesen Thread mündeten.


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