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Forum: "Hausaufgaben=Religiöse Diskriminierung?"

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@tanteernaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2014 11:48:52

Ich habe mal als BaWü-Fremder in euer Schulgesetz geschaut. Darin heißt es:

§ 100 Schulgesetz BaWü

Teilnahme am Religionsunterricht


(1) Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Nach Eintritt der Religionsmündigkeit steht dieses Recht aus Glaubens- und Gewissensgründen dem Schüler zu.

(2) Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist gegenüber dem Schulleiter schriftlich, von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen.

Inzwischen hat man den neuen § 100a eingeführt. Darin heißt es:

Ethikunterricht

(1) Für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, wird das Fach Ethik als ordentliches Unterrichtsfach eingerichtet. (…)

(3) Das Kultusministerium stellt bei Vorliegen der personellen und sächlichen Voraussetzungen durch Rechtsverordnung fest, ab welchem Zeitpunkt der Unterricht im Fach Ethik in den einzelnen Schularten und Klassen zu besuchen ist.


Also, es liegt nur noch noch am Minister, wann er bereit ist, das Fach Ethik in der GS einzuführen. Nirgendwo steht, Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben Zusatzaufgaben zu erledigen.


Chor-Unterricht?!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rojiblanco Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2014 11:49:31

Hääääääähhhhh

an was für einer Schule unterrichtest Du denn bitte?

Was ist den Chorunterricht?! Das kann doch maximal eine AG sein und diese wird (mehr oder weniger) freiwillig angewählt (von mir aus auch Wahl-Pflicht).

RELIGION aber ist ja, wie Du schriebst, ein normales verpflichtendes Unterrichtsfach.

Und nur weil Deine Schule keinen adäquaten Ersatz anbietet, kannst Du doch nicht die SuS "bestrafen" durch Zusatzaufgaben, die sie nur deswegen haben, da Deine Schule Ihnen keine Alternative anbietet.

Und nein, Religion bedarf einer Alternativ, so lange sie durch eine Religionsgemeinschaft geprägt wird.

Daher alle in Ethik (oder wie auch immer es heißen soll) und zack ist das Problem weg. Da können/müssen alle mitmachen und keiner/alle bekommen Hausaufgaben.


Dein Beispiel mit dem Chor hinkt dagegen gewaltig und wenn Du das so dem Vater gegenüber darlegst, kann ich seine Frustration verstehen.


@ rojiblanconeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2014 11:51:02 geändert: 21.09.2014 12:11:44

Wenn es so wäre, wie du schreibst, wäre es in der Tat überdenkenswert.

Da es aber nicht so ist - siehe mein voriges Posting - und du wahrscheinlich selbst weißt, dass du die Ausgangssituation verdreht und polemisch dargestellt hast, antworte ich nicht weiter auf dein Posting.

tanteerna


Also..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2014 11:59:43 geändert: 21.09.2014 12:00:36

... ich stelle jetzt zum letzten Mal meine Sicht dar. Es handelt sich nicht um ZUSATZaufgaben, sondern um Hausaufgaben, die jedes Kind bekommt, außer denen, die Nachmittagsunterricht haben. Die Art des Nachmittagsunterrichts ist völlig unerheblich. Auch wer nachmittags zwei Stunden in den Chor geht, bekommt keine. Es steht im Übrigen auch nirgends, dass ein Schüler keine Hausaufgaben bekommen darf, wenn andere Schüler Nachmittagsunterricht haben.

Ja, bei der Einrichtung von Ethikunterricht ist der Minister gefragt.

tanteerna



@tanteernaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2014 12:03:01 geändert: 21.09.2014 12:08:33

Du schreibst: "Die Regel ist ganz einfach: Nachmittagsunterricht => keine Hausaufgabe. Kein Nachmittagsunterricht => Hausaufgabe"

Weil Kinder am Religionsunterricht teilnehmen, müssen andere, die mit dem Fach nix zu tun haben, Zusatzaufgaben erledigen. Das kann Mathe, Deutsch oder Sachkunde sein. Dieses Junktim kann man nicht mal religiös motiviert herstellen. Ihr zieht euch am eigenen Schopf aus dem Sumpf, indem ihr diese Zusatzaufgaben mit dem Nachmittagsunterricht Anderer begründet.

Nachtrag: Ich hab jetzt dein Posting gelesen. Ihr nennt Zusatzaufgaben Hausaufgaben, von denen diejenigen befreit sind, die nachmittags Religion haben oder im Chor singen. Also: Wer nachmittags Religion hat, bekommt das Privileg keine HA machen zu müssen.


Egal, wie einige hier das Grundgesetz - ich habe es in der jetzt gültigenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2014 12:05:40 geändert: 21.09.2014 12:06:50

Fassung zitiert - es ist die Basis unserer Gesellschaft und daher schon ein paarmal gerade wegen der gesellschaftlichen Veränderungen angepaßt worden - für sich uminterpretieren wollen:
Es ist gültig!
Wem es nicht paßt, der muß die nötige 2/3-Mehrheit zu den von ihm gewünschten Änderungen zusammenbekommen. Mosern reicht da nicht!

Das GG ist wirklich staatstragend - weil es seine Basis ist -.

Darüber hinweg zu "flapsen", als sei es nur eine beliebige Regelung, die als antiquiert eigentlich abgeschafft gehört, finde ich schon bedenklich, zumal die hier Diskutierenden weit überwiegend Diener dieses Staates (mit Amtseid und so....) und das GG und die darauf fußenden Bundes- und Landesgesetze offensiv vertreten müssen!!!


@lupenreinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rojiblanco Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2014 12:08:06

Im GG steht nichts aber wirklich gar nichts bezüglich des Religionsunterrichts an Schulen und deren Auswirkungen auf den Nachmittagsunterricht.

Ob antiquiert oder nicht, spielt keine Rolle.


Der Vollständigkeit halberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2014 12:08:31

Ich kenne das baden-württembergische Schulgesetz. Für die, die es nicht kennen, hier die ergänzende Verwaltungsvorschrift:

Nach §100a Schulgesetz ist für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht
als ordentlichem Unterrichtsfach teilnehmen, das Fach Ethik als ordentliches Unterrichtsfach
einzurichten. Das Fach Ethik ist bisher eingerichtet an den
a) Klassen 8 bis 10 der Haupt- und Realschulen sowie der Sonderschulen mit
entsprechenden Bildungsgängen,
b) Klassen 8 bis 11 und den Jahrgangsstufen im neunjährigen Bildungsgang Gymnasien,
c) Klassen 7 bis 10 und den Jahrgangsstufen im achtjährigen Bildungsgang Gymnasien.

Ich denke, das Problem werden wir an unserer Schule nicht im Alleingang lösen können.
tanteerna


@lupenreinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2014 12:10:17

Du bist deines Herrn vollkommener Diener. Ich bewundere dich.


@tanteernaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rojiblanco Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2014 12:12:42 geändert: 21.09.2014 12:13:31

Es handelt sich nicht um ZUSATZaufgaben, sondern um Hausaufgaben, die jedes Kind bekommt, außer denen, die Nachmittagsunterricht haben. Die Art des Nachmittagsunterrichts ist völlig unerheblich. Auch wer nachmittags zwei Stunden in den Chor geht, bekommt keine. Es steht im Übrigen auch nirgends, dass ein Schüler keine.


Du willst das Problem nicht verstehen, welches ich Dir aufzeige...

Es geht mir nicht darum, was andere Kinder bekommen oder nicht, sondern darum, dass Ihr keinen adäquaten Ersatz für "Nicht-Christen" anbietet.

Da diese keine Alternative haben, sind sie gezwungen nicht am Religionsunterricht teilzunehmen.

Damit sind sie zum ersten Mal bestraft. Ihnen wird "Bildung" vorenthalten und zwar in einem durchaus signifikanten Umfang.

Die zweite Strafe folgt, dass Sie Aufgaben in der Zeit, in denen Ihnen Bildung im Bereich Ethik, PP, ... zugestanden hätte, machen müssen, die damit nichts zu tun haben.

Beispielsweise Rechtschreibübungen.


Das ist PURE Diskriminierung im Reinformat. Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst, ihr behandelt Kind A und Kind B anders und dies ist nicht zu rechtfertigen durch den Hinweis, das Kind A aber Religion machen "darf".

Das ist mit Verlaub abstrus.



@bakunix


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