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Forum: "Nachsitzen ganzer Klasse"

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Rechtsgrundlageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2014 15:39:14

Komisches Rechtsverständnis für öffentlich Bedienste, das hier tlw. geäußert wird.

A Kollektivstrafen verboten.
B Nachsitzen als Betrafung verboten; es soll allenfalls dem Nacharbeiten dienen.
C Verletzung der Aufsichtspflicht wegen verlassens des Raumes.
D Verstoß gegen das Bestimmungsrecht der Eltern über den Aufenthalt ihrer Kinder.

Es ist ohne vorherige Ankündigung der "Nacharbeitsstunde" schon schwierig, die Klasse nachmittäglich zu versammeln, um den Vorfall aufzuklären. Also wer war beteiligt, warum, wie kam es zu dem Vorfall etc.

Im geschilderten fall halte ich die Androhung des nachsitzens für eine inhaltslose Drohung. Wäre die von einem Fachlehrer gegenüber meiner Klasse geäußert worden, hätte ich als Klassenlehrer die Schüler nach Hause geschickt.


@Rechtsgrundlageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2014 15:59:00

Kommt vielleicht aufs Bundesland an, aber:
Kollektivstrafen sind verboten, klar.
Anordnen einer Nacharbeit wegen Versäumnissen nicht!
Das ordne ich halt nicht für die Klasse, sondern für jeden einzelnen Schüler extra an.
Damit ist der Elternvorwurf der Kollektivstrafe vom Tisch (juristisch jedenfalls).
In dieser Stunde würde ich erst einmal mit den Schülerinnen und Schülern über ihr Fehlverhalten und die Gründe dafür sprechen und dann das Versäumte nachholen.
Eine andere Methode wäre, eine häusliche Nacharbeit anzuordnen:
Die Schülerinnen und Schüler bekommen ein zusätzliches Übungsblatt, das sie bearbeiten müssen und das die Eltern durch Unterschrift quittieren.
Vernachlässigung der Aufsichtspflicht sehe ich jetzt nicht, da die Lehrperson aus ihren bisherigen Erfahrungen von einem disziplinierten Verhalten der Klasse ausgehen konnte und das Verlassen des Klassenzimmers einen pädagogischen Zweck hatte (ist ja nicht auf ne Halbe Bier ins Lehrerzimmer entfleucht ).
Da die Schülerinnen und Schüler die Dauer der Abwesenheit nicht kannten, mussten sie sich außerdem durchaus beaufsichtigt fühlen.
Und darauf kommts an!
rfalio


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von: jheanna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2014 16:23:55

Den Schuh mit der Aufsichtspflicht ziehe ich mir durchaus an. Ich habe die Klasse in diesen wenigen Minuten unbeaufsichtig gelassen. Aber einen Nachbarlehrer hätte ich zu diesem Zeitpunkt nicht benachrichtigen können, da ich die Einzige auf der Etage war. Es hätte etwas passieren können und genug Pappenheimer dafür habe ich in der Klasse.

Seit der fünften Klasse bin ich die Klassenlehrerin, habe die Schüler mehrmals täglich in den unterschiedlichsten Fächern und ein gutes Klassenklime. Ich gehöre zu denen, die konsequent sind, aber ich lasse durchaus auch mit mir reden und höre mir die Meinungen von Schülern an.
Und wie gesagt, alle Schüler sind zur zusätzlichen Stunde erschienen. Es wurde Fachunterricht durchgeführt. Die Klasse war wie sonst ruhig, etwas verpeilt und hat durchschnittlich mitgearbeitet.

Ich glaube am meisten macht mir der von den Eltern benutzte Ausdruck "Kollektivstrafe" sorgen. Da die Schüler sich durchaus ihrer Schuld bewusst waren. Ich habe nicht Einzelene verdächtigt, die von der Klasse gedeckt wurden und daraufhin habe ich alle "bestraft". So würde ich den Begriff deuten.
In meinen zwei Jahren und zwei Monaten in dieser Klasse habe ich das erste Mal zu der Maßnahme des Nachsitzen gegriffen, die laut Erlass des MK in Sachsen-Anhalt gestattet ist. Ich habe sogar die Eltern vorher darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihre Kinder länger als üblich in der Schule bleiben.

Ich habe mir zunächst den Vorschlag zu Herzen genommen und meine Schulleitung in Kenntnis gesetzt. Sie stand auch in den anderen Auseinandersetzungen mit diesem Elternpaar immer hinter den Kollegen. Also hoffe ich das Beste.

Ich erzähle euch, wie es weitergeht.


Ehrlich:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2014 00:37:07

Ich hätte nicht zu so einer Maßnahme gegriffen.
Allerdings bin ich schon erstaunt darüber, was Eltern vermuten sich mit dem Schulgeld zu "erkaufen" zu können.


OMGneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rojiblanco Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2014 08:58:32 geändert: 31.10.2014 09:00:22

Also Aussagen wie z.B. die von "wabami" verstehe ich nicht.

Immer gleich das Feindbild aufzuziehen und die Kontroverse zu suchen ... Naja, jedem das Seine...


Du wolltest einen Rat, hier kommt meiner.

Sag den Eltern (in einem Brief oder Treffen) Du hättest die gesamte Situation bewertet, Du warst vom Verhalten der Kinder überrascht, da sie sonst ja so nicht reagieren und Du entschuldigst Dich für Deine aus der Situation heraus geboren Reaktion und Strafandrohung.

Im Nachgang hat sich gezeigt, dass so eine Art von Strafe unangebracht ist und zudem Du den Fehler begangenen hast.


Sei souverän, gestehe den Fehler ein, anstatt alles noch mehr zu verschlimmern und Vertrauen zu zerstören.

Die Eltern sehen das Ganze ZU RECHT anders als wie Lehrer.


Es bricht Dir keinen Zacken aus der Krone, kann Dir aber mglw. viel Ärger ersparen.

Ansonsten hat @missmarple wie so oft in nahezu allen Punkten recht, wenn auch wie immer leicht provokativ (mag ich) vorgebracht.


@Jheannaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2014 09:54:22

"aus rechtlichen Gründen ist es in Deutschland auch nicht erlaubt Kollektivstrafen zu verhängen. Wir erwarten eine schriftliche Stellungnahme und eine Begründung, warum diese dann doch recht fragwürdige "pädagogische" Maßnahme Ihrerseits ergriffen wurde."

Ich würde an deiner Stelle keinesfalls eine schriftliche Stellungnahme abgeben, sondern die Eltern zum Gespräch laden, um ihnen die Entscheidung zu erläutern, damit sie deine Motive nachvollziehen können.


mea maxima culpaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2014 14:35:05

Es ist für einen Lehrer immer wieder schwer zu entscheiden, welcher Grad an Selbstzerknirschung ausreichend sein könnte.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2014 16:30:03

Die "Nachsitzstunde" hat ja bereits stattgefunden. Alle Schüler waren anwesend, auch das Kind besagter Eltern. Was wollen die dann eigentlich noch?
Also, schriftlich würde ich auch nichts formulieren. Ich würde die Eltern zu einem klärenden Gespräch herbestellen, in Anwesenheit des Schulleiters oder eines weiteren Kollegen. Allein würde ich das nicht machen. So hast du für alle Fälle(man weiß ja nie) einen Zeugen und Verstärkung.

lG


2. Versuchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rojiblanco Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2014 19:27:57

Es geht ums MITeinander nicht ums GEGENeinander.

Du brauchst kein Gespräch mit "Zeugen" oder "Bodyguards".

Ihr steht nicht vor Gericht, kurz vorm Krieg oder ähnliches.

MITEINANDER ist das Zauberwort.
Die Eltern sind nicht die natürlichen Feinde des Lehrers.


Vielleicht liegt da auch ein Kommunikationsproblem vor. Wer weiß was das Kind erzählt hat.

Redet miteinander... Offen, ehrlich!


@rojiblanconeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2014 21:09:47

Wie die Ratsuchende schreibt, gab es schon öfter Auseinandersetzungen mit besagtem Elternpaar, bei denen die Schulleitung hilfreich zur Seite stand. Schaltet deine Ampel bei solchen Leuten nie auf rot? Ich meine, was fällt denen ein, eine schriftliche Begründung zu fordern?
Muss man sich als Lehrer denn dauernd rechtfertigen? Zumal diese Strafe in ihrem Bundesland erlaubt ist.


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