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Forum: "Nachsitzen ganzer Klasse"

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Dann sind wohlneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2014 16:18:45 geändert: 01.11.2014 16:26:56

unsere Wahrnehmungen unterschiedlich.

Ich lese aus deinen Postings vornehmlich eine deutliche Kritik an dem Verhalten der Kollegin heraus und habe das Gefühl, dass du dadurch den Finger noch mehr in die Wunde legst.

Können daraus sinnvolle Lösungsvorschläge zum Problem erwachsen?

Zur Elternrolle: (Anlass: "Da knallt es im Karton")
Auch Eltern müssen ihre Grenzen in der Schule erfahren. Die Ebene, in der sich Schule und Eltern sinnvoll begegnen, kann nur die kooperative sein. Das müssen einige Eltern lernen (leider immer mehr) und ich denke, das haben doch sehr viele Lehrer kapiert.


nur kurzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vg82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2014 16:34:55

Schule hat sehr wohl auch einen Erziehungsauftrag, der leider auch immer mehr wird, weil einige Eltern nicht mehr willens/ in der Lage sind, ihre Kinder adäquat zu erziehen.

Ich sehe dieses Forum auch als Hilfeforum und nicht als Diskussionsforum.

Die Ratsuchende hat keinen kapitalen Fehler begangen, also ist meiner Meinung nach Rückhalt gefragt. Sie hat mit ihrem Verhalten keinem geschadet.

Warum nur kann man nicht grundsätzlich erst einmal Kollegen unterstützen (statt ihnen erst einmal ihr falsches Verhalten vorzuwerfen)?

Ich verabschiede mich aus dieser Diskussion.



und ich nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2014 17:32:12

Und ich halte es wie jedes andere auch für ein Diskussionsforum.

Die eingangsposterin hat eine Situation geschildert, die sie selbst erlebt hat und auf die sie eine Reaktion gezeigt hat, die von den Eltern nicht unkommentiert blieb.

Die Frage war ja, wie sie auf die von Elternseite geäußerte Kritik an ihrer Entscheidung eingehen soll. Folglich hat sie eine Diskussion eröffnet.

Diskussionsgegenstand sind also sowohl der Anlass innerhalb der Klasse als auch die daraufhin ergriffenen Maßnahmen und Reaktionen.

Und wer Kritik nicht abkann, soll sich nicht öffentlich in Foren äußern.


Wenigstensneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2014 18:07:36

haben sich jetzt zwei unterschiedliche Herangehensweisen an ein solches Thema herauskristallisiert.

Die Foreneröffnerin möge selbst entscheiden, was ihr am besten hilft. Lösungsvorschläge gibt es ja einige.


@ysnpneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rojiblanco Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2014 18:14:46

Zur Elternrolle: (Anlass: "Da knallt es im Karton")
Auch Eltern müssen ihre Grenzen in der Schule erfahren. Die Ebene, in der sich Schule und Eltern sinnvoll begegnen, kann nur die kooperative sein.


Stimme ich mit Dir überein.

Da sind wir einer Meinung, einzig ich glaube weiterhin hin nicht, das Lehrer ohne Fehl und Tadel sind.


@vg82
Schule hat sehr wohl auch einen Erziehungsauftrag, der leider auch immer mehr wird, weil einige Eltern nicht mehr willens/ in der Lage sind, ihre Kinder adäquat zu erziehen.


Wenn Du das so siehst...
Ich sehe es anders und ich widerspreche dem Menschenbild das sich hinter der Aussage versteckt.

Das ist undifferenziert, das ist unhaltbar und das ist vor allem nicht Gegenstand dieser Diskussion.


Mit der Aussage...
Aber andere machen auch böse Sachen, entbindet man sich nicht davon, sich selbstkritisch zu hinterfragen.

Wir Lehrer machen genug falsch und sollten daran arbeiten, anstatt den Schwarzen Peter elegant den Eltern zukommen zu lassen.


Thema Diskussionsforum:
Wenn das hier nur ein Schulterklopf-Verein und Gut-Zureden-Forum sein soll, dann habe ich das hier falsch verstanden.
Ich dachte es geht gerade um den kritischen Austausch. Um verschiedene Meinungen und um das Dazulernen.

#QuoVadis


hab' ich auch schon gemacht!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maraa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2014 18:48:21

Hallo,

ja ich habe auch schon mal eine ganze Klasse nachmittags antreten lassen. Völlig Unschuldige waren auch dabei (!). Zu jener Zeit hatte ich eine sehr hausaufgabenfaule Klasse, die Besprechung der Aufgaben raubte mehr als die Hälfte der Unterrichtszeit. Da wir somit den Lehrstoff nicht zeitgerecht behandeln konnten, mussten wir das nachmittags nachholen. Natürlich nicht um 13.00 Uhr, denn da muss ich ja erst mal essen , sondern erst um 14.00 Uhr. Nacharbeit bis 15.30 Uhr. Ohne Pause. Ich hatte die Maßnahme wochenlang angedroht (8.Kl.), keiner hat's geglaubt. Die wirkliche Durchführung hab' ich mit der Direktion abgesprochen. Auch die Kids, die immer fleißig ihre HA gemacht hatten, mussten kommen, denn auch sie hatten ja Defizite im Lernstoff.
Die Reaktion der Eltern war - soweit geäußert - positiv. Der Erfolg war durchschlagend.

Schulrechtsregelungen sind meiner Meinung nach im Wesentlichen für die Leute da, die nicht "Manns" genug sind, ihre eigenen erzieherischen Maßnahmen mit der Direktion zu besprechen und sie dann auch durch zusetzen. Dieses Durchsetzen kostet halt meistens viel Energie und Zeit.

Ach ja, noch eine Ergänzung: Ich habe damals den Eltern einen Brief geschrieben, in dem ich meine Maßnahme begründet habe und es so aussehen lassen, als ob ich das alles nur zum Wohl der Kids machen würde. Strafe? NEIN -> Förderung!!!


Erziehungsauftragneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2014 20:58:41

@rojiblanco

Nach dem ich dir hier schon öffentlich die Eignung als Pädagogen abgesprochen habe, entlarvst du dich nun auch noch als Verachter des Schulgesetzes - ich hoffe, dass dein SL die geeigneten Konsequenzen zieht, wenn er Kenntnis davon bekommt.

Bei uns in BW steht es gleich im §1, bei Euch in NRW immerhin als §2, in allen anderen Ländern auch ganz weit vorne - der Erziehungsauftrag der Schule!

Deine eigene Meinung hin oder her - an der Anerkennung des Erziehungsauftrags, den die Schule hat und den du als Lehrer erfüllen musst, kommst du nicht vorbei.

Der §53 eures Schulgesetzes führt dabei explizit das Nachsitzen ("Nacharbeit unter Aufsicht") auf und fordert ein Zusammenarbeit mit den Eltern bei der Erziehung, wobei eindeutig geregelt ist, dass Verfehlungen in der Schule seitens der Schule erzieherisch geklärt werden und die Eltern dies unterstützen sollen: "Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann."


Nachsitzenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2014 21:59:32

Hier in NRW erfüllt es den Straftatbestand der Freiheitsberaubung. Und mit einer ebensolchen Anzeige würde ich gegen die Lehrkraft vorgehen, die dieses Nachsitzen gegenüber meinen Kindern anordnen würde.

Nacharbeiten, das mit den Eltern abgestimmt ist, kann aber auch nur gegenüber einzelnen SuS angeordnet werden - nicht gegen eine ganze Klasse.

Also können demnächst Polizisten "Raser" erschießen, da Vorschriften, die das Vogehen gegenüber Verkehrssündern regeln, nicht beachtet werden müssen, wenn das Streifenhörnchen Manns genug ist.

An der Stelle lässt sich nur anmerken, ich wäre wohl der Meinung, ich könnte mein Schwein pfeifen hören.

Wieso werden Lehrkräfte eigentlich größtenteils verbeamtet? Haben die Kritiker recht, die schon immer der Meinung waren, dass da Böcke zu Gärtnern gemacht würden?


@wabamineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rojiblanco Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2014 22:08:05 geändert: 01.11.2014 22:18:59

Ich will mich mit Dir hier nicht über Deine (Laien-
)Auslegung der § streiten.


Nach dem ich dir hier schon öffentlich die Eignung
als Pädagogen abgesprochen habe, entlarvst du dich nun
auch noch als Verachter des Schulgesetzes - ich hoffe,
dass dein SL die geeigneten Konsequenzen zieht, wenn er
Kenntnis davon bekommt.


Du kannst mir absprechen was Du magst, Du kannst
ebenfalls hoffen auf was immer Du magst, aber sei mir
nicht böse, wenn ich zufrieden und glücklich mein Leben
fortsetze, Getreu dem Motto:
"Was juckt es die Eiche wenn sich ein dummes Schwein an
Ihr schubbert"

Bei uns in BW steht es gleich im §1, bei Euch in
NRW immerhin als §2, in allen anderen Ländern auch ganz
weit vorne - der Erziehungsauftrag der Schule!


[url]http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulr
echt/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf[/url]

Wo genau steht denn da bitte, dass Du alle SuS sitzen
bleiben lassen kannst oder gar die Erziehung der Eltern
in Frage stellen darfst oder gar gegen den ausdrücklichen
Willen der Eltern die Kinder (um-)erziehen darfst?!

Gewagte Auslegung von Dir!

Ich zitiere da mal einen Artikel des Fokus:
Grenzen des erzieherischen Einwirkens ergeben sich
insbesondere aus dem verfassungsrechtlich bestimmten
Persönlichkeitsrecht der Schülerinnen und Schüler und dem
– neben dem der Eltern bestehenden – selbstständigen
Erziehungsauftrag der Schule. Maßnahmen oder andere
Einwirkungen müssen grundsätzlich immer auch erzieherisch
begründet und vor allem verhältnismäßig (also
erforderlich, geeignet und mithin das mildeste Mittel zur
Erreichung des Zwecks) sein. Maßnahmen allein strafenden
Charakters sind ausgeschlossen.
§ 125 Abs.1 des
Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sichert
einem Schüler „körperlichen Unversehrtheit“ gemäß Artikel
2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes zu.


[url]http://www.focus.de/familie/schule/recht/nordrhein-
westfalen-nordrhein-westfalen_id_2313503.html[/url]


So oder so, ich finde es erstaunlich, wie laut hier
einige offensichtlich angeschossenen "Kollegen"
reagieren...
Und mir warfst Du "Verbitterung" vor...



PS: § 53 im Wortlaut:
(...) Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und
Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder
oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.


und

Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören (...)
die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger
Benachrichtigung der Eltern


Na dann... Ich bin ebenfalls kein Jurist, behaupte aber,
dass Deine §-Reiterei kein Bestand hätte bei einer
genaueren Prüfung des geschilderten Falls.

EDITH MEINT: missmarple hat es ja ebenfalls bereits in
seiner unnachahmlichen Art und weise klar gestellt.


@rojiblanconeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.11.2014 00:19:32

besonders wichtig fand ich es, dass du auf das Problem der körperlichen Unversehrtheit hingewiesen hast, die ja beim Nachsitzen kaum garantiert werden kann. Aber nicht alle hier im Forum denken altlink.


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