transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 157 Mitglieder online 18.04.2024 17:34:38
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Müssen wir "jeden" Schüler aufnehmen? "

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

<<    < Seite: 2 von 3 >    >>
Gehe zu Seite:
aufnehmende Schuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2015 15:49:51 geändert: 06.02.2015 15:51:31

Die aufnehmende Schule entscheidet darüber, ob sie einen Schüler aufnimmt.

In NRW kann der Schulwechsel nur vollzogen werden, wenn eine Schule gefunden worden ist, die aufnimmt. Weiterführende Schulen haben in der Regel keine Schulbezirke, so dass die Eltern frei entscheiden können. Wenn ein Schüler die Schule wechseln soll (z.B. nach dem ein entsprechender Beschluss im Rahmen einer Teilkonferenz für Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen über die "Entlassung von der eigenen Schule" gefallen ist), muss ihm ein Platz innerhalb der gleichen Schulform in zumutbarer Entfernung zum Wohnort angeboten werden.

Im übrigen führt das GY nicht zwangsläufig zum Abitur. Nach Erreichen der Vollzeitschulpflicht kann das GY den Schüler mit dem erreichten Schulabschluss entlassen. Hat er die Versetzung nach Klasse 10 geschafft, hat er zumindest den Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Blöderweise ist die 10. Klasse am GY die EF - also Teil der Oberstufe.

Die Umsetzung von G8 bei Beibehaltung einer dreijährigen gymnasialen Oberstufe wirkt sich hier kontraproduktiv aus.
Ein Wechsel nach Klasse 9 vom GY an eine Sekundarschule, eine Realschule oder eine Gesamtschule ist nach NRW-Schulgesetz bzw. der APO-SI ausgeschlossen. Folglich wird das GY den Schüler nur los, wenn die Eltern mitspielen.


Danke für Eure Antworten! neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2015 18:55:53 geändert: 06.02.2015 18:57:43

Wie ich schon befürchtet hatte, ging es in der Diskussion doch wieder zu einem Teil darum, wie sinnvoll das "Abschulen" ist, und dazu möchte ich (natürlich ) auch noch meinen Senf geben...

Normalerweise versuchen wir an unserem Gymnasium, jedes Kind zu behalten, wenn es irgendwie geht, mit Förderunterricht und Beratungslehrer und allem.

Nun hat Karl allerdings wirklich Probleme gemacht, und zwar weniger den unterrichtenden Kollegen als vielmehr allen anderen.

Auf dem Schulhof gab es immer wieder Ärger, auch wegen respektlosen Verhaltens den aufsichtführenden Lehrern gegenüber... Einige Klassenkameraden haben Angst vor ihm...

Die Familie hat die Polizei eingeschaltet und andere Familien mit hineingezogen, weil Karl behauptet hat, von Max bedrängt worden zu sein - der Beratungslehrer, der nun beide Seiten kennt, hat mir gesagt, dass Karl sich das alles mehr oder weniger ausgedacht hat & Max auch Fallen gestellt hat...

Der Beratungslehrer, der ihn 3 Jahre lang in Einzelgesprächen betreut hat, hat von den Eltern eine Dienstaufsichtsbeschwerde angedroht bekommen, weil er auch die anderen an Konflikten beteiligten Kinder befragt hat...


Und so weiter.

Es geht in diesem Fall also wirklich nicht darum, ein Kind loswerden zu wollen, sondern eher darum, die anderen vor ihm zu schützen.

Ich persönlich bin der Meinung, dass Karl an eine Schule mit sehr guter Einzelbetreuung müsste, vielleicht ein Internat? Wir können das nicht leisten. (Und die Waldorfschule auch nicht.) Oder wieder in die Psychiatrie, wo er nach einem Suizidversuch neulich schon ein paar Tage verbracht hat?





Das hört sichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2015 22:39:07

ja nicht gut an. Irgendwie ist hier grade jeder mit jedem überfordert. Der Kerl braucht professionelle Hilfe und vielleicht eine Auszeit. Für ihn selber ist es doch auch nicht so toll, an eine Schule zurückzugehen, in der seine Eltern Rabatz machen und über die sie womöglich zu Hause schlecht reden. Die anderen haben ihn nicht gerade in guter Erinnerung, seine Leistungen sind im Keller. Keiner freut sich, wenn er wieder da ist. Wie kommt er da auf die Beine?


Ja, wie?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 05:58:26

Das ein schulwechsel sinnvoll erscheint, steht außer Frage - nur die Eingangsfrage war ja die nach einem Schulformwechsel (Abschulung).

Ein Schulwechsel innerhalb der gleichen Schulform trotz der schlechten Noten ggf. mit Rückstellung auf Antrag der Eltern (Wiederholung) ist angebracht. Nur welche Schule der gleichen Schulform in erreichbarer Nähe wird diesen Schüler aufnehmen wollen. Wenn dan doch nur im "Austauschverfahren" - "wir nehemen euren Problemfall, dafür nehmt ihr uns einen der unseren ab."

Abschulung - also Wechsel der Schulform kann doch nur mit Zustimmung der Eltern und mit Zustimmung der aufnehmenden Schule geschehen. Der Wunsch einen Schüler "los werden zu wollen" ist nicht ausschlaggebend. Ein Schüler muss inerhalb der Schulform, die die Eltern wünschen, bis zum Ende der Vollzeitschulpflicht beschult werden. Danach kann er eine Ausbildung starten oder muss bis zum Ende des Schuljahres, in dem er 18 Jahre alt wird, ein Berufskolleg besuchen. (Schulgesetz NRW)


Das war wohl ein Missverständnis... neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 08:00:27 geändert: 07.02.2015 09:16:27

nur die Eingangsfrage war ja die nach einem Schulformwechsel (Abschulung)


Die Eingangsfrage war "müssen wir jeden Schüler nehmen?"

Es gibt im Umkreis noch ein paar Gymnasien, die für Karl ohne Zumutung erreichbar sind; das ist in meinen Beiträgen bisher wohl nicht deutlich geworden.


"Müssen wir jeden Schüler nehmen?"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 08:24:25 geändert: 07.02.2015 08:35:24

die Frage ist - vom Gymnasium aus gestellt - gleichbedeutend mit der Frage, ob es das Gymnasium künftig geben soll als eine Schulform, die eine Mindestanforderung an Intelligenz, Arbeitsverhalten und Sozialverhalten stellen darf.

Das ist hier ja in gefühlten 300 Foren bisher diskutiert worden. Die Fronten sind hinreichend klar. In der Politik scheint es nun eher darum zu gehen, wer wen zu was zwingen kann.

Mein persönlicher Wunsch wäre, dass es diesen Zwang zu EINEM Schulsystem nicht gebe, denn die Meinungen in der Bevölkerung scheinen ja etwa halb und halb zu sein.

Aber im konkreten Fall ist es was anderes, es geht nicht nur um den einen Schüler, sondern auch um die Auswirkungen auf alle anderen. Natürlich ist es extrem unmodern, zu berücksichtigen, welche Folgen andere zu tragen haben, wenn einer sein "Recht" durchsetzt; trotzdem fände ich es nötig.


@rfalio:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 10:06:26 geändert: 07.02.2015 10:14:10

Ich stimme dir zu, was die Wertigkeit eines ordentlichen Abschlusses als Geselle/Favharbeiter etc. anbelangt.

Aber:

"Wenn ein KFZ-Mechatroniker eine Reparatur empfiehlt, widerspreche die wenigsten; wenn ein Lehrer eine Empfehlung gibt, meinen viele Eltern, es besser zu wissen"

Was mich stört:
Wenn ein gut zuweisender Grundschullehrer sich auch nur einmal irrt, hat er möglicherweise ein junges Leben nachhaltig negativ beeinflußt.Insofern hinkt der Vergleich gewaltig, weil die Auswirkungen der Fachkraft-Empfehlung deutlich andere sind.

Diese Last muß den Grundschullehrern von den Schultern genommen werden.

Sie existiert ja nur, weil es das gegliederte Schulsystem gibt.

Darum plädiere ich seit Jahrzehnten für eine Schule für alle bis zum 10. Jahrgang und einer sich bei entsprechenden Leistungen anschließenden gymnasialen Oberstufe.
Es ist mit Aufwand für die Differenzierung verbunden, aber im Sinne des Kindes sollten wir es tun.

Ganz nebenbei: Ein Gesamt- oder Sekundarschullehrer würde sich "einen Wolf" freuen, wenn er auf diese Weise eine bessere Klasse bekäme, weil die "Guten" nicht vorher ins Gymnasium "diffundierten" und ein Lehrer an einer gymnasialen Oberstufe hätte - fast - keine Last mehr mit pubertierenden Kids und - fast - nur noch intrinsisch motivierte Schüler.
Ich meine, sowas nennt man eine "win-win-situation".


@lupenreinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 11:59:09

Dass ich dir zustimmen kann, kommt selten vor. In diesem Fall tue ich das.

In den USA sind auch alle Schüler zusammen. Da werden die Schüler nicht in Leistungsgruppen eingeteilt, sondern die Schüler teilen sich selbst ein. Es gibt für jedes Fach drei Levels, die von der Schule angeboten werden. So ist es möglich, dass ein Schüler etwa in Mathe in Level drei aber in American Studies in Level eins ist. Wichtig ist aber: Alle gehen in die selbe Schule. Es gibt also, zumindest in Wisconsin, wo meine Tochter war, kein Klassensystem.


@lupenreinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 12:07:42 geändert: 07.02.2015 12:08:18

win - win?
Für wen?
Für die Eltern?
Für die Lehrer?
Für die Schüler?
Ich gehe das Problem von hinten an.
Was kommt am Ende raus?
Wie wird mein Abschluss in der Gesellschaft geschätzt, egal an welcher Schulform ich ihn erworben habe?
Da meine Frau Grundschullehrerin ist, kann ich den Spagat zwischen den Leistungsmöglichkeiten gut nachvollziehen.
Sicher ist bei einert sinnvollen Differenzierung hier durchaus eine gemeinsame Beschulung bis zu Jahrgangsstufe x machbar. Dazu bedarf es aber dann eiens wesentlichen erhöhten Personalaufwandes!
Wenn ich mir hier bei uns in Bayern die Unterschiede in den Lehrplänen von Realschule und Mittelschule in der 9. Jahrgangsstufe im Fach Mathematik anschaue, komme ich mit einer gemeinsamen Beschulung arg ins Rödeln!
Da liegen teilweise 2 Jahre Lernentwicklung dazwischen.
Wie und auf welche Niveau soll ich dann eine Leistungsfeststellung durchführen?
Eine 2 auf Niveau A ist dann eine 4 auf Niveau B?
Da kommen sich die Lernenden doch "verarscht" vor!
Wichtig ist die Durchlässigkeit.
Ich habe chon öfters als Praktikumslehrer/ Referendariatsbetreuer ehemalige Schüler der Realschule als angehende Kollegen betreut und das ist immer wieder ein Grund zur Freude.
Solange diese Durchlässigkeit gegeben ist, besteht doch wirklich kein Grund zur Gesamtschule.
Erfahrungsgemäß (hoppla, über diese Aergument kann man streiten) ist damit immer eine Nivellierung nach unten verbunden; mathematisch der Focus auf den kleinsten gemeinsamen Nenner!
rfalio


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 12:09:25

Bei der "neuen" Gemeinschaftsschule in der Nähe ist es leider so, dass die Lehrer je nach Ausbildung unterschiedliche Gehälter für die gleiche Arbeit bekommen. Der Rektor, ein Hauptschullehrer, bekommt ein niedrigeres Gehalt, als ein Gymnasiallehrer, der dort arbeitet. Viele Lehrer, vor allem die letztgenannten, wollen da gar nicht hin... Wie ist das denn an den schon lange existierenden Gesamtschulen in anderen Bundesländern?
(Ich weiß, das gehört alles nicht zum Thema)


<<    < Seite: 2 von 3 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs