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Forum: "Pausenaufsicht Mehrarbeit"

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Pausenaufsicht Mehrarbeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: histo-ranger007 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2015 02:25:41

Schulleitungen und Schulbehörden, die den "Diener" vor Eltern machen und denen die Arbeitsbedingungen und daraus resultierende Krankheiten der ihnen zur Fürsorge anvertrauten Lehrer nachrangig sind, spreche ich die Menschlichkeit ab,um dies mal klar als Reaktion auf den letzten Beitrag zu antworten!

Im Übrigen "pöbele" ich hier nicht herum, wie mir im letzten Posting vorgeworfen wurde, sondern ich argumentiere. In der Argumentation wird eine These vorgetragen und diese wird mit Beispielen/Belegen gestützt.

Die Gegenpostings enthalten dagegen keine Argumente, sondern nur Angriffe auf meine Haltung, woraus ich das alte Sprichwort ableite: "Getroffene Hunde bellen". In fast keinem der gegen mich gerichteten Postings werden sachliche Gesichtspunkte vorgetragen.

Einzig als akzeptables Gegenargument bezüglich der Anzahl der Aufsichten möchte ich werten, dass die personellen Möglichkeiten in einer kleinen Grundschule anders sind als die in einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule.

Aber die hier offenkundig gewordene Scheu vor dem deutlichen Bekenntnis für das Eintreten für das Lehrpersonal ist umso mehr Ansporn, von Kolleginnen und Kollegen in der Lehrerschaft in allen Bundesländern einzufordern, sich von Schulleitungen in Zukunft nicht mehr das Geringste gefallen zu lassen, sondern mit allen Mitteln gegen krankmachende Arbeitsbedingungen vorzugehen und notwendigenfalls die unmittelbaren Dienstvorgesetzten wegen Körperverletzung etc. anzuzeigen, wenn sich aufgrund widriger Dienstbedingungen Krankheiten einstellen.

Selbstverständlich sollten die widrigen Dienstbedingungen (etwa zu viele Aufsichten, wie hier im Foren-Thema eröffnet wurde) vorher bei dem Vorgesetzten schriftlich angemahnt worden sein, so dass ihm hätte Gelegenheit gegeben werden müssen, im Sinne des Beschäftigten eine Lösung herbeizuführen. Ändern sich nichts: Strafanzeige und fertig aus!


@histo-ranger007neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2015 14:07:28

Lieber Genosse histo-ranger007,

bedauerlicherweise stellst du mich zitierend in einen anderen Kontext, so dass der Inhalt meiner Aussage falsch wird. Ich habe mitnichten geschrieben, dass Lehrer Pause hätten, wenn sie eine zweistündige Arbeit beaufsichtigten. (Deine Behauptung wörtlich: "Nichts anderes an Gedankengut steckt hinter so unqualifizierten Postings, dass Lehrerinnen, die eine Klassenarbeit beaufsichtigen, gerade "Pause" machen.")

Ich schrieb: "Die Lehrerin wird auch bezahlt, wenn sie zwei Stunden im Klassenzimmer sitzt, während die Schüler eine Arbeit schreiben." Gemünzt war dies auf deine Feststellung: "Wenn man als Lehrer eine Doppelstunde erteilt hat, hat man das Recht, erst einmal durchatmen zu können." Es ist doch nicht von der Hand zu weisen, dass zwei Stunden Beaufsichtigung einer still vor sich hinschreibenden Klasse weniger Stress bedeuten als zwei Stunden aktiver Unterricht. Eine Differenzierung sollte doch möglich sein. Nicht jede Unterrichtsstunde ist gleich stressig. Dazu hätte ich genügend Beispiele aus Erzählungen meiner Kinder parat, die die Schulart besuchen, von der du berichtest. Ein Beispiel ist: Glotzen von Spielfilmen.

Dein doch etwas aggressiver Stil scheint dir eine genauere Sicht auf die Argumente der Foristen zu erschweren.


@histo-ranger007neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2015 14:33:36 geändert: 30.10.2015 14:35:29

Du schreibst:

"Deswegen kann ich hier nur in aller Deutlichkeit betroffene Lehrerinnen und Lehrer auffordern, mit unabhängigen Rechtsanwälten (Arbeits- oder Verwaltungsrecht) gegen Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden vorzugehen, wenn die Arbeitsbedingungen schlecht und überfordernd an einer bestimmten Schule und somit krankheitsauslösend geworden sind, weil betroffene Lehrer aus der Diensthierarchie heraus sicherlich kaum bis gar keine Unterstützung für bessere Arbeitsbedingungen erhalten werden".

Du forderst die Lehrerschaft auf, rechtlich gegen Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden vorzugehen, wenn die Arbeitsbedingungen schlecht seien. Bekanntlich gibt es in jedem Bundesland Schulgesetze. Darin enthalten sind die Klassenmesszahl, die zusätzlichen Unterrichtsstunden, die pro Monat zu leisten sind, etc. pp. Darüber hinaus gibt es die Schulträger: Kommune oder Kreis. Der Schulträger unterhält das Schulgebäude, zahlt die Hausmeister, die Sekretärinnen. Auch diese Umstände, wenn das Schulhaus dringend renoviert gehörte oder wenn die Hausmeister- und Sekretariatsstunden zu wenig sind, kann die Arbeitsbelastung des Lehrpersonals steigern.

Aber dafür kann ein Schulleiter nix. Du kannst gegen die Schulleitung vorgehen, wenn die gesetzlichen Vorgaben offensichtlich nicht eingehalten werden, aber sonst? Was kann er dafür, wenn Kolleginnen erkrankt und Vertretungen zu machen sind? Gymnasien können viele Schüler einfach nach Hause schicken. Grundschulen müssen alle da behalten. Ich kenne Fälle, da wurde das Lehrerpult auf den Flur gestellt, weil zwei GS-Klassen zu unterrichten waren. Aber da kann doch die Schulleitung, die du verklagen willst, nix dafür!

Hier musst du schon konkret werden, statt zu formulieren, "wenn die Arbeitsbedingungen schlecht und überfordernd an einer bestimmten Schule und somit krankheitsauslösend geworden sind. " Da musst du konkretes mobbendes Verhalten der Schulleitung vorwerfen können, etwa dass nur du zu Überstunden herangezogen werden würdest, oder dass dein Stundenplan immer so gestaltet werde, dass deine Hohlstunden stets deutlich über den anderen KollegInnen liegen, oder etwa dass du mehr Pausenaufsichten zu machen hättest als die anderen Lehrerinnen und Lehrer.


Und wieder einmal neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2015 16:04:47

meint hier jemand, seine Position mit Verdrehungen und "Pöbeleien (auch wenn er sie "Argumente" nennt, bleiben es doch Pöbeleien!) " untermauern zu müssen.

Ich kann janne60 verstehen - und ignoriere den Forumsteilnehmer zukünftig einfach...

LG

Hesse


und dann noch eine "einfache" Lösung des Problemsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2015 18:22:59

... in Frankreich Lehrer werden!
Laut Erzählungen unserer Französischlehrer ist dort für Aufsichten eigenes Personal zuständig.
Also, wer will tauschen?


Schulleitungen sind auch Lehrer und Menschenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2015 18:30:25

und bevor man über sie schimpft sollte man auch überlegen, ob
sie nicht an vielen Stellen, die Kohlen aus dem Feuer holen,
die andere ins Feuer geworfen haben!

Auch an meiner Schule haben Lehrer mehrere Pausenaufsichten,
die verteilt werden nach zu unterrichtender Stundenzahl und
Länge der einzelnen Pausen. Der Rohplan wird von der Sl
erstellt, dann hat man ca 7 Tage Zeit um untereinander zu
tauschen.

Und wenn man anfängt zu genau zu zählen, sollte man auch
darauf achten, dass im Umkehrschluss auch ausfallende Stunden
und Aufsichten gezählt werden können (zur Verrechnung) oder
die SL für solche Arbeitsauftrage erteilen kann.


ein letzter Satz noch @histo-rangerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2015 23:14:37

bevor ich dich und dein Pöbeleien ebenfalls ignorieren werde:

Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das gilt auch für Schulleitungen und Mitarbeiter in Ministerien und Schulämtern.


Aufsichtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2015 10:10:53

Ist an großen Schulen leichter, die haben mehr Personal. Bei ca. 100 Lehrkräften hat man nur 3 Aufsichten je Woche.

Wer die "kleinen" Systeme besser findet, der muss halt die Nachteile in Kauf nehmen. Es gibt die Möglichkeit per Versetzungsvertrag aus dem elbst gewählten Elend zu entkommen. Schulen, die kleiner als dreizügig sind, sollten per Erlass aufgelöst werden. Mam muss die Schule nicht in die Dörfer bringen, Eltern mit Kindern müssen eben bei der Wohnortwahl die erreichbarkeit der Schulen zum Auswahlkriterium ihrer Entscheidung machen.

Wer wegen der niedrigen Miet-/Kaufpreise ins letzte Kaff zieht, muss eben die anderen Nachteile in Kauf nehmen. Es ist wie immer eine Abschätzung der jeweiligen Situation. Nur für sich den Vorteil zu reklamieren und der Allgemeinheit die Kosten für die Nachteile auf zu drücken, der ist schief gewickelt.

BTW Aufsichten sind Teil des laufenden Dienstgeschäftes. Die Pausen sind keine Arbeitspausen der Lehrkräfte im Sinne der gesetzlichen/tariflichen Arbeitszeitregelungen, sie sind Pausen der Schüler. Es ist kein Verstoß gegen das Arbeitsrecht zu erkennen, wenn Lehrkräfte von der 1. bis zur 6. Stunde durchgehend eingesetzt werden. Dass eine Schulleitung gut beraten ist, ihre Lehrkräfte an solchen Tagen nicht auch noch mit zusätzlichen Aufsichten zu belasten, muss nicht weiter ausgeführt werden.


@missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2015 10:21:57

Schulen, die kleiner als dreizügig sind, sollten per Erlass aufgelöst werden.

Ich hoffe, du meinst nur weiterführende Schulen. Für einen Sechsjährigen ist eine dreizügige GS eine große Herausforderung, sich zu orientieren, weil die Kitas deutlich kleiner sind.


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2015 11:26:19

Ich meine das tatsächlich für alle Schulformen.

GS:
3 x 20 SuS je Jahrgang bei 4 Jahrgängen insgesamt - also maximal 350 SuS je Schule. Ca. eine Lehrhraft je 16 SuS bedeutet dann 22 Vollzeitkräfte. Das führt bei 2 Hofpausen und Frühaufsicht und Busaufsicht zu max. 8 Aufsichtskräften am Tag zu 40 Aufsichten je Woche - also 2 Aufsichten je Lehrkraft. Nebeneffekt für die suS ist, dass ihnen der Übergang in die SekI deutlich leichter fällt.

Nebenbei bedeutet Dreizügigkeit, dass eine Stammschule ggf. eine Zweigstelle hat. Deren 7 Lehrkräfte (Vollzeitstellen) haben dann aber das geschilderte Problem. 20 Aufsichten in der Woche müssen durch die 7 Lehrkräfte abgedeckt werden. Das sind 3 Aufsichten je Vollzeitstelle. Und dieser aufwand ist vertretbar.


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