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Forum: "Recht am eigenen Bild"

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Recht am eigenen Bildneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: judeldu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2016 21:11:19

Hallo zusammen,

wenn ich es richtig sehe, darf ich als Lehrer (oder auch als SchülerIn oder irgendwer sonst) auf einer Klassenfahrt nur Fotos von den SuS machen, wenn die SuS bzw. deren Eltern dem vorher zugestimmt haben.

Und das unabhängig davon, ob ich die Bilder nur für mich privat (als Andenken) behalten will oder auch anderes damit machen möchte (z.B. auf eine CD brennen und den Kindern/Eltern zur Verfügung stellen).

Frage: Ist das wirklich so?

War das auch schon früher so, als es noch keine Digitalkameras gab, oder ist das eine Reaktion auf die neue Technik? Oder hat es früher nur keinen gestört, weil die Bilder so umständlich zu vervielfältigen waren?

Gruß,
judeldu


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von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2016 23:07:22

soviel ich weiß, besagt das "recht am eigenen bild" nur, dass du es nicht veröffentlichen darfst ohne zustimmung ("nicht der öffentlichkeit zugänglich machen").
fotografieren darfst du schon.


Geradeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2016 23:24:30

in der heutigen stark durch Medien geprägten Zeit sollte man auch für die in der Schule entstandenen Fotos sich die Fotoerlaubnis einholen, denn Schule ist nicht privat.

Es gilt nicht nur für die Nutzung/Veröffentlichung des Bildes, sondern auch schon die Erlaubnis fotografiert zu werden. Es besthet ein Unterschied zwischen Recht am Bild (Nutzung) und dem Persönlichkeitsrecht am Bild (also überhaupt abgelichtet zu werden).

Viele Schulen/Einrichten haben sich hier schon eine Fotoerlaubnis von den Eltern eingeholt. Das ist gerade von Bedeutung bei Kindern/Minderjährigen mit schwierigen familären Hintergründen.


Guck mal hierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2016 00:57:48 geändert: 01.03.2016 00:58:16



Löschungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gicevski Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2016 10:27:27

Das Recht über das eigene Bild geht in der Tat soweit, dass man auf Verlangen des Abgebildeten dessen Bild wieder löschen muss, obgleich einmal eine Erlaubnis vorlag. Für die Schulen entsteht dadurch insgesamt ein wenig einträglicher Aufgabenbereich, den man "Bildmangement" nennen könnte und der dazu führt, dass man Bilder weglässt, obwohl Hinz und Kunz vor jedem Schlafengehen mit der 16 MPixel-Kamera die erleuchtete Lampe fotografieren und bei twitter oder Facebook einstellen.


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von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2016 13:08:46

die erleuchtete lampe hat auch kein recht am eigenen bild


ja, janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2016 16:24:29

Datenschutz über alles!
Wenn ich meinen Klarnamen bei google eingebe und Bilder suche, bekomme ich hunderte von Bildern, auf denen ich vielleicht in 2 Fällen wirklich selbst abgebildet bin.
Da schießt man mit Kanonen auf Spatzen!
In der Schule plädiere ich für Eigenverantwortung!
Der Schüler muss aktiv sagen, dass er nicht abgebildet werden darf!
Ich muss doch nicht jedesmal die Datenschutzerklärung im Schülerakt rauskramen.
rfalio


@feulneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2016 16:29:52

die erleuchtete/erleuchtende Lampe hat kein Recht auf ihr eigenes Bild, der "Erfinder" der Lampe hat das Urheberrecht und der Fotograf der tollen Lampe das Verwertungsrecht (das ihm allerdings lediglich 50 Jahre zusteht...).

Ach wie gut, dass ich keine Lampe bin und das Fotografiertwerden ablehnen kann!

Eine selbst erlebte kuriose Geschichte:
Ich habe vor einigen Jahren eine Bekannte auf ihren eigenen Wunsch beim (brust)Schwimmen fotografiert. Durch die Lage des Körper und die ("Fotografier")Sicht von oben war ihr Gesicht nicht erkennbar.
Aufgeregt haben sich Badegäste und den Bademeister herzitiert, der dann allerdings mit einem Schmunzeln - nach einem Blick auf die Fotos der Digitalkamera und dem Gespräch mit der Bekannten - wieder von dannen trottete.

Fazit: Das Wasser des Hallenbades konnte sich nicht gegen das Fotografiertwerden wehren


dafyline


Seufzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: judeldu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2016 21:25:10

Danke für eure Antworten!

Es ist also tatsächlich, wie befürchtet.

Ich habe nämlich gestern Fotos beim Schlittschuhlaufen gemacht und wollte sie dann den Eltern per E-Mail senden.

Doch Halt! dachte ich mir. Ob ich mich damit in Teufels Küche bringe?

Also lieber nicht. Ich werde die Fotos ausdrucken und in der Klasse aufhängen. Auch, wenn das offenbar auch eigentlich nicht erlaubt ist, wird sich dagegen wohl kaum Protest regen. Gefährlich wird es ja eigentlich nur, wenn Fotos digital verschickt, kommentiert oder bearbeitet werden können.


@ judelduneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2016 09:54:55 geändert: 02.03.2016 09:59:05

Was ich schon öfter gesehen habe: Die Gesichter derer, die nicht auf einem Foto aufscheinen wollen/dürfen/... wurden geschwärzt (nicht gerade "farbschön", bzw. so aufgehellt, dass das Gesicht nicht mehr erkennbar war. An Kleidung und Haltung natürlich weiterhin erkennbar stellt sich die Frage, ob das zielführend ist.
Ich persönlich würde Eltern auch nie per Mail Fotos zukommen lassen.
Mein Vorschlag: Bei einem Elternabend Fotos (derer die keinen Einspruch erhoben haben) zeigen und fragen, ob andere Eltern das mittragen möchten.
Das Problem, das ich so im Hinterkopf habe, scheint darin zu bestehen, dass zwar alle vor den Gefahren von social medien warnen, dann aber Fotos anderer freigeben, die womöglich (von wieder anderen!) missbräuchlich verwendet werden könnten.
Wie, wenn ein solcher Schnappschuss, der bei 12jährigen einfach herzerfrischend war, auftaucht, wenn betreffende Person dann einen Ausbildungsplatz oder einen Arbeitsplatz sucht?

Ich persönlich finde es prima, dass du dir im Vorfeld Gedanken machst und so auch andere hier zum Nach/Überdenken anregst!

dafyline

PS:
Gefährlich wird es ja eigentlich nur, wenn Fotos digital verschickt, kommentiert oder bearbeitet werden können.

Diese Ansicht kann ich allerdings nicht teilen, denn jeder kann die Bilder von der Wand nehmen, fotografieren (es gibt Smartphones, die das flott beherrschen und dann bearbeiten können), bzw. ist das Recht auf das eigene Bild durch das Zurschaustellen auf jeden Fall bereits durchkreuzt!


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