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Forum: "Verletzung der Aufsichtspflicht "

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@strandhausneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2017 17:21:33

Kleiner Denkfehler:

Um ein Entfernen vom Schulgelände zu melden, muss dieses festgestellt = beobachtet werden.

Schüler einer weiterführenden Schule stehen nicht und müssen nicht derart permanent unter Aufsicht stehen, dass es in die allgemeine Aufsichtspflicht gehört ein unerlaubtes Entfernen vom Schulgelände feststellen zu müssen.



Interessant,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2017 19:33:20

denn bei uns an der Grundschule wären wir so vorgegangen wie strandhaus schildert. Eltern informieren, wenn Schüler nicht mehr auffindbar, wenn man Eltern nicht erreicht, dann Polizei einschalten.

Das übers Ziel hinausgeschossene Verhalten des Schülers x wäre anders, vor allem mit Hilfe der Sozialarbeit aufgearbeitet worden.



Mich würde jetztneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2017 19:35:39

mal interessieren, ob es und wenn ja welche Reaktionen von den betroffenen jetzt noch gegeben hat.

 

Übrigens : Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass die Polizei nicht sofort eingreift, wenn ein Schüler unerlaubt das Schulgelände verlässt. Das wird je nach Gesamtsituation entschieden.



@amannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nanation Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2017 21:50:14

Eine Oberschule bzw. Mittelschule ist in Sachsen die Sekundarstufe ohne Gymnasium



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rosagestreift Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2017 22:39:19

Highschool  

@ysnp: Bei uns in der Grundschule läuft es auch in diesem Fall nicht so einfach ab. Ich sehe schon keifende und prozessierende Eltern. Wären wir mal Gymnasiallehrerinnen geworden.  



Ein Gespräch fand stattneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frenni Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2017 22:42:20

Die Mutter von Schüler x hat inzwischen das Gespräch bei der Schulleitung gesucht. Die Schule hat zugegeben, Fehler gemacht zu haben. Welche Fehler genau das sind, möchte ich an dieser Stelle nicht nennen.

Betonen möchte ich aber, dass die Aufsichtsperson (es handelte sich dabei um die Inklusionsassistentin, die nicht allen schülern bekannt ist) sehr wohl beobachtet hatte, dass Schüler x den Klassenraum verlassen hat. Seine Mitschüler haben auch nach Stundenende den Schüler x gesucht, aber nicht gefunden. Spätestens an dieser Stelle hätte m. E. eine Meldung erfolgen müssen.

 

Geplant ist, dass eine Mitarbeiterin der Polizei in die Sache involviert wird, um demnächst mal in die Klasse zu gehen, damit sie mit den Schülern das Geschehene noch einmal aufarbeiten kann.

 

Den Eltern von Schüler x ist bewusst, dass ihr Sohn nicht die Schule hätte einfach verlassen sollen, wobei er dies nicht während der Unterrichtsstunde getan hat. Die Rangelei zwischen Schüler x und z fand wohl noch während der Unterrichtsstunde statt. Ebenso das Eingreifen der Inklusionsassistentin. Wütend den Raum hat Schüler x mit dem Klingelzeichen verlassen (dies wurde mir erst später so detailliert mitgeteilt). Es handelte sich dabei auch um seine letzte Unterrichtsstunde an diesem Tag, so dass er keinen weiteren Unterricht fern geblieben ist.

 

Rückblckend können alle Beteiligten froh sein, dass der Junge noch am Abend wohlbehanltend aufgefunden wurde und ihm nichts zugestoßen ist. Ich hoffe, dass er nicht mehr auf die Idee des Weglaufens kommt. Und vielleicht kann die Polizei in einem Workshop bewirken, dass das angespannte Verhältis zwischen Schüler x und z entspannter wird. Es war nämlich leidern icht der erste "Angriff" den Schüler z auf Schüler x vorgenommen hat.

Und für alle Lehrer und andere Mitarbeiter an Schulen wünsche ich mir, dass sie genauer hinsehen und lieber einmal mehr eingreifen bzw. handeln.

 



Wieso Aufsichtspflichtverletzung?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ta-ke-ti-na Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2017 23:48:00

"Es handelte sich dabei auch um seine letzte Unterrichtsstunde an diesem Tag, so dass er keinen weiteren Unterricht fern geblieben ist."

Das heißt aber doch, dass der Schule keine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen wäre, oder irre ich da? Der Schule damit einen Strick drehen zu wollen ist in meinen Augen der falsche Ansatz. Auch bei sorgfältiger Aufsichtsführung können nicht alle denkbaren Schäden verhinder werden.

Meine Frage wäre eher, was mit dem Kind los ist, wenn es in schwierigen / unangenehmen Situationen davonrennt.

 



@calderaioneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2017 07:33:43

Ich fühle mich von deinem Beitrag angesprochen. Ja, ich habe klipp und klar gesagt, dass es hier hauptsächlich um das unerlaubte Entfernen vom Schulgelände geht (was jetzt mit den neuen Informationen gar nicht mehr so unerlaubt ist, schließlich war Schulschluss). Dieses krasse und in keinem Verhältnis zum Vorfall stehende Vergehen muss daher im Mittelpunkt stehen. Ich hatte daher auch geschrieben, dass man ganz genau klären sollte, was die Gründe für dieses Fehlverhalten sind (Mobbing, psychische Probleme...). Als Sündenbock wollte ich den Schüler damit aber nicht darstellen, lediglich als Hauptperson in diesem Vorfall, um die man sich wirklich kümmern muss.



Schuleschwänzenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2017 15:17:17

Ich versteh den Sachverhalt - dank großer Begriffsstutzigkeit - noch immer nicht.

Verletzt die Schule auch ihre Aufsichtspflicht wenn ein SekI-Schüler die ersten beiden Unterrichtsstunden "abhängt", obwohl Mami ihn am Schulhof abgegeben hat?

Verlässt ein Schüler unerlaubt während der Unterrichtszeit das Schulgelände aus dem Unterricht heraus, kann ihn der unterrichtende Lehrer ja auch nicht nacheilen, um es zu verhindern, erwürde ja die Aufsichtspflicht den Schülern gegenüber vernachlässigen, die dann unbeaufsichtigt im Klassenraum allein zurückblieben.



als Mutter behaupte ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: starkedame Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2017 16:21:56

der Lehrer hat eine spezielle Fürsorgepflicht, nach der Situation hatte die Schule Glück, bei Minustemperaturen ohne Jacke....

Wäre ihm etwas ernstes passiert, Unterkühlung, Lungenentzündung oder sonst etwas, wäre es schon für die Schule ernst geworden.



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