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Forum: "Diskriminierung und Mobbing gegen schwerbehinderte Lehrkraft"

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@ mordentneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.08.2018 17:42:35 geändert: 17.08.2018 17:43:08

"Ich sagte zu Beginn: Ich suche klare Formulierungen in Gesetzen und Verordnungen, die mir Recht geben. Da die bislang ausgeblieben sind, muss ich weiterhin das Spiel mitspielen, bis ich konkretere Hinweise kriege, wie ich zurück in die Fahrrinne komme."

Ich muß offen gestehen, ich verstehe Dich nicht! Was versprichst Du Dir davon? Willst Du das unbedingt alleine ausfechten?  Damit wirst Du auf jeden Fall scheitern - aus vielerlei Gründen! Nicht zuletzt auch deshalb, weil Du m.E. eindeutige, klare Formulierungen, die Dir recht geben, nicht finden wirst! Hinweise hast Du jedenfalls bis zum Abwinken erhalten, nur nicht in der von Dir gewünschten Weise, weil das schlichtweg unmöglich ist!

Die Situation ist eben nicht so eindeutig/einfach, wie Du Dir das vielleicht vorstellst, denn - das habe ich ja schon mal geschrieben- es gibt halt NEBEN Deiner auch immer andere Sichtweisen!    Denn wenn es so einfach wäre, bräuchten wir ja keine Fachleute, die das für uns in die Hand nehmen. Dafür gibt es doch Rechtsbeistände bzw. Anwälte! Was sträubst Du Dich so dagegen? Oder ist mir da was entgangen und ich bin hier in der völlig falschen Fahrrinne?  

 

LG   

Hesse

 



In klexels Link...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.08.2018 19:20:50 geändert: 17.08.2018 19:39:27

gibt es unter "Rechtliches" einige interessante Paragraphen. Ist da nichts für dich dabei, das du in deiner Situation verwenden kannst? Vielleicht aus dem Papier, das in Richtung Integration geht? Ich glaube, da könnte man schon einiges in deinem Sinn interpretieren, wie ich es überflogen habe. In der Beurteilung darfst du auch nicht benachteiligt werden.

Als schwierig könnte sich das Spagat herausstellen, das die Schulleitung machen muss: Einerseits will man für die Behinderten vieles erleichtern, auf der anderen Seite ist die Integration wichtig.

Kann das sein, dass deine Schulleitung die Bürotätigkeit als Erleichterung sieht? Als ich mobile Reserve war, war ich, als es nichts zu tun gab, für Büroarbeiten eingesetzt. Das fand ich zwischendurch entspannender als ständig zu unterrichten. Ebenso ist der Einsatz in einer Doppelbesetzung als Unterstützung im Vergleich zum alleinigen Unterrichten nicht so anstrengend.

Wenn das natürlich nur auf solche Arbeiten hinausläuft, ist es unbefriedigend, denn dafür ist man nicht Lehrer geworden.

Deine Grenzen, in wie weit du etwas schaffst, sind dir, nehme ich an klar und ich hoffe, dass das das Kollegium auch akzeptiert. Unsere beiden körperbehinderten Lehrerkräfte sagen ganz klar, wenn sie etwas nicht mehr schaffen oder können oder sie Hilfe brauchen. Das akzeptieren wir im Kollegium.

Du möchtest es zwar auch nicht von mir hören, aber ich würde mit der Schulleitung zusammen eine gemeinsame Lösung zu deinen Tätigkeiten in der Schule finden, wo jeder damit leben kann, notfalls ein Gespräch zusammen mit einem Mediator, das ein Behindertenbeauftragter sein kann. Als Hintergrundwissen würde ich mir die Dinge von Klexels Seite aneignen.

Wenn du in der Schule bleiben willst, würde ich mir nichts auf dem Rechtsweg erstreiten, es sei denn, du hast da ein ganz dickes Fell. Ich hätte das nicht, denn ich möchte in einer für mich angenehmen Umgebung arbeiten. Verhärtete Fronten - wie du sie schon erwähnt hast- finde ich eine ganz schlechte Arbeitsumgebung, die einem noch zusätzlich stresst, ich vermute, die Schulleitung auch.

Wenn gar nichts mehr geht, würde, falls es dir möglich ist, die Schule wechseln und andere Ausgangsbedingungen aushandeln.

P.S.: Ich habe gerade nochmal alles nachgelesen. Als Erstes würde ich einmal meine Beurteilungsakte einsehen wollen. Dann hast du es schwarz auf weiß und siehst, ob dein Gefühl dir Recht gibt oder nicht. Mich wundert so oder so, dass man dich das nicht sehen lässt. Exisiert so etwas überhaupt?



Quatsch mit Soße!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.08.2018 19:21:48

Ich war mal betroffen, weil man mir monatlich 1.000,00 Euronen zu wenig gezahlt hat. Erst das Arbeitsgericht und dann das Landesarbeitsgericht haben die Bezirksregierung dann „überzeugt.

Ich weiß also sehr wohl, wovon ich rede!



Ich habe...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.08.2018 20:05:16

... geschrieben, was ich brauche, um tätig zu werden. Wenn es keine entsprechenden Schutzparagraphen für Behinderte gibt, muss ich noch 25 Jahre so weiter machen wie die letzten zwei Jahre: Schlucken, abwarten und zu der Erkenntnis kommen, dass Deutschland seine behinderten, aber gleichwertigen Arbeitskräfte nicht schützen will, sondern froh ist um jeden, der gar nicht vollwertig arbeiten möchte.

10 Jahre sind so rumgegangen, das 2,5fache davon nochmal halte ich auch noch durch. Ich sollte vielleicht sogar noch dankbar sein, Lagerarbeiter beim Staat mit E13 zu sein...

Ws ich mir erhoffe? Dass es mal ein Gesetz gibt, das für behinderte Angestellte und Beamte gleichermaßen gilt und so oder so ähnlich im Wortlaut klingt:

"Einem behinderten Mitarbeiter dürfen Unregelmäßigkeiten unterlaufen, solange diese nicht vorsätzlich herbeigeführt und/oder nicht beigelegt werden, sodass im Ergebnis niemand zu Schaden kommt."

 



Hmneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.08.2018 10:20:39

Zum einen ist das hier kein Juristenforum, die Chance, hier jemanden zu treffen, der einen Paragraphen genau passend zu deinem Thema hat, ist also ziemlich gering. Es wurde dennoch ganz schön viel Gehaltvolles geschrieben. Dass du keine passende Antwort gefunden hast, liegt vermutlich daran, dass die Gesetze nie  zementartig formuliert werden, sondern immer so, dass man sie dem Einzelfall anpassen und auslegen kann. Dafür gibt es ja die Anwaltsgilde! Sonst bräuchte man ja nur im Gesetzbuch nachzuschlagen wie in einer Gebrauchsanweisung. Außerdem wird immer auch die Gegenseite betrachtet, auch wenn du dich noch so sehr weigerst, dies zu akzeptieren.

Zum anderen habe ich den Eindruck, dass du dich in deiner passiven Haltung eingerichtet hast, zumindest klingt es hier so, als würdest du beleidigt abwarten, dass andere deine Geschicke lenken, aber bitte dann in die gewünschte Richtung. Ich sehe an keiner Stelle, dass du aktiv wirst, schon gar nicht an dem Punkt, den ich nach wie vor für den wichtigsten halte: Herauszufinden, warum dein SL dich dort eingesetzt hat, wo du jetzt bist. Was hast du denn zu verlieren, wenn du ihn darauf ansprichst? Wenn es jetzt eh schon am unteren Limit ist, dann kann es doch nur besser werden. Sachlich betrachtet kann man außerdem davon ausgehen, dass auch dein Schulleiter seine Arbeit ordentlich macht (bzw. so, wie er es für richtig hält, das tut doch jeder von uns!). Er wird also Gründe gehabt haben. Und die wird er dir erklären. Aber nur, wenn du ihn danach fragst. Vielleicht weiß er gar nicht, dass du so sehr damit haderst (oder, wie ysnp schon meinte, vielleicht dachte er sogar, er tut dir was Gutes). Auch ich setze meine Leute so ein, wie ich denke, dass sie es gut finden werden. Erst hinterher stellt sich manchmal heraus, dass ich an dem einen oder anderen vorbeiinterpretiert habe. Dann reden wir, und dann verändern wir die Situation. Wenn mir einer hinterrücks mit dem Anwalt käme, statt mich anzusprechen, wäre das eine Klatsche, die ich nur schwer verkraften könnte.

Ich an deiner Stelle würde es halten mit der Devise: Angriff ist die beste Verteidigung! 



Es wäre ja...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.08.2018 16:28:46

... völlig in Ordnung, wenn ein Thread nicht wächst, weil keiner bislang in so einer Situation steckte und demzufolge mit den entsprechenden Paragraphen noch nie in Kontakt gekommen wäre.

Wenn aber irgendjemand

1. schwerbehindert ist,

2. wegen seiner/ihrer Schwerbehinderung durch die SL diskriminiert wurde,

3. gegen die SL erfolgreich vorgehen konnte,

ist er/sie mein/e Mann/Frau... Und ob gerichtlich oder außergerichtlich geklärt, man hätte ja den Briefwechsel des Anwalts oder die Urteilserklärung des Gerichtes mit den Paragraphen, an denen es sich entschieden hätte.

Hat offenschtlich keiner, was mir entweder zeigt dass alle anderen sb Kollegen/-innen durch ihre Behinderung/en weniger eingeschränkt sind als ich, bislang mehr Glück hatten als ich oder eine SL haben, die fester hinter ihnen steht.

Vielleicht bin ich mit der Kombination meiner Einschränkungen auch so einmalig, dass die Gesetze nicht ausreichen.

Somit können wir das hier abbrechen und ich gehe den paar Hinweisen nach, die so kamen. Ich bin ein langsamer Leser, weshalb ich noch nicht durch alle Links von klexel durch bin.



Gesetzeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.08.2018 07:21:35

Gesetze regeln keine Einzelfälle. Dazu sind Gerichte zuständig. Richter müssen auf der Grundlage der bestehenden Gesetze Recht in Einzelfällen sprechen.

Ob behindert oder nicht, zunächst einmal liegt doch ein arbeitsrechtlicher Sachverhalt vor. Du bist mit einer Personalmaßnahme deines direkten, weisungsberechtigten Vorgesetzten nicht einverstanden. Diese personalmaßnahme ist Folge einer durch den Disziplinarvorgesetzten durchgeführten Revision (Begutachtung). Bei der Bewertung deiner Arbeit müssen dann Aspekte des Sozialgesetzbuches in besonderem Maße berücksichtigt werden.

Zum Revisionstermin, über den Du im Vorfeld unterrichtet werden musstest, hattest Du Gelegenheit bzw. die rechtliche Möglichkeit einen Verterter des Personalrates respektive den Beauftragten für Behindertenfragen (Behindertenbeauftragten) mit zu nehmen..

Gegen die Übernahme des Gutachtens in die Personalakte hättest Du Einspruch einlegen können. Gegen einen ablehnenden Bescheid (Niederschlagung des Widerspruchs) hättest Du auf Entfernung des Gutachtens bzw. von Teilen des Gutachtens aus der Personalakte klagen können. Darüber hinaus hättest Du dir schon mit Bekanntgabe des Inhaltes des Revisionsgutachtens einen Anwalt nehmen sollen, der dich auf dem weiteren rechtsweg hätte beraten können, da der Personalrat keine Rechtsberatung im Einzelfall machen darf.



Meines Erachtensneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.08.2018 12:06:28 geändert: 19.08.2018 13:49:51

ist alles Wesentliche gesagt. Janne60 hat letztlich nochmal das geschrieben, was ich ja auch schon versucht habe mordent klarzumachen: Es gibt nun mal keine genau auf den Einzelnen zugeschnittene Gesetzgebung. Und irgendwann muß man halt aus dem Quark kommen, es sei denn, man will sich in seiner Passivhaltung einrichten. Insofern scheint mir, wir drehen uns hier im Kreis.

 

LG  

Hesse



@mordentneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.08.2018 18:35:43

Klarer sagen kann man es wohl nicht:

Unternimm was - oder hör auf, dich zu beklagen - 



Ich tu' was...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.08.2018 18:47:49

... nämlich mich hier ausklinken.

Beklagt habe ich mich nie, lupi! Ich war auf Recherche unter potentiell gleich Betroffenen... Habe keine gefunden... Auch gut!

Ich habe zwischenzeitlich ein paar Paragraphen, denn wer wirklich interessiert wäre zu hellfen, schreibt per PN, um ein paar mehr Hintergrundinformationen zu erhalten.

... undschüss!!



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