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Forum: "Von der Schule verweisen . . . "

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Von der Schule verweisen . . . neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: huegel04 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.12.2019 18:19:12

Es gibt eine Schülerin, die massiv Lehrer mit Gewalt droht. Drei dieser Vorfälle sind ausgiebig dokumentiert. Die Schülerin ist erst seit vier Monaten bei uns.

Auf der heutigen Klassenkonferenz wurde mein Antrag, die Schülerin sofort von der Schule zu verweisen, von den Kollegen abgelehnt, nachdem die Schulleitung behauptete, die Landesschulbehörde würde das beanstanden.

Mir wurde immer gesagt, der Schutz der Lehrer geht vor. . . .
Und:
Wenn ihr nicht dokumentiert, kann nix gemacht werden. . . .

Die Kollegen ließen sich bequatschen und stimmten gegen meinen Vorschlag. Nur die betroffenen Kollegen stimmten dafür . . .


Kann sich jemand vorstellen, dass die Landesschulbehörde gegen den einstimmigen Beschluss eines Kollegiums die Entscheidung verwirft?

Schule in Niedersachsen.



Unterstützung suchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.12.2019 18:33:53

Ja,

kann ich,

habe ich auch schon erlebt.

 

Schule in Niedersachsen

Sinnvoll ist es, bei einem solchen Fall Rücksprache mit der Dezernentin zu halten oder vorab mit der Rechtsabteilung zu sprechen, welche Möglichkeiten die Anwälte dort sehen oder vorgeben.

Danach hat die Familie dann immer noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und ihr trefft euch erneut, um den Sachverhalt erneut zu beraten und zu beschließen oder "abzuhelfen"

Palim



Ich vermute malneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.12.2019 22:59:32 geändert: 12.12.2019 12:16:13

so schnell kann man niemanden von der Schule verweisen. Es gibt noch sooooo viele Möglichkeiten und m.E. sollte man da einiges vorher tun.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen durchsetzen (Verweis, Schulausschluss, Versetzung in die Parallelklasse) , Zusammenarbeit Jugendamt, Einbeziehung anderer Erziehungs- und Beratungsstellen. Bei uns in Brandenburg gibt es die 2 stündige Beschulung, Straftaten anzeigen. Im Krisenfall das Kind abholen lassen. Bei Wutanfällen Notarzt rufen. Bildungsvertrag abschließen.

Ein einfaches Abschieben in die nächste Schule würde ich als Amt auch ablehnen. Wie alt ist denn die Schülerin.



Schulgesetzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.12.2019 10:09:43

Du solltest Dich neben der pädagogischen Betrachtung um die schulgesetzlichen Bestimmungen Deines Bundeslandes kümmern. In den meisten Ländern gibt es stufenweise Vorgehensweisen bei Verstößen gegen die jeweilige Schulordnung. Man muss dann natürlich jede Entscheidung der eigenen Konferenz protokollieren, damit der nächste Schritt möglich ist. Das ist sehr mühsam. Aber was macht man, wenn die letzte Möglichkeit gewählt wurde? Da gebe jch Caldeirao recht. Wegschicken ist letztlich keine Lösung.

 



Na janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.12.2019 12:12:13 geändert: 12.12.2019 12:21:07

ganz so krass meine ich das nicht. Manchmal bleibt auch nur der Schulverweis übrig. Es geht hier auch um den Schutz aller anderen. Aber doch bitte nicht nach 4 Monaten. Da frage ich mich ernsthaft, was wurde pädagogisch und erzieherisch getan bzw. welche Netzwerke wurden geschaffen, damit das Mädchen eine Chance hat, sich positiv zu entwickeln.

Man kann sich ja auch mal fragen, warum ist das Mädchen so geworden? Es ist nicht so geboren. Und warum ist es für das Mädchen eine erfolgreiche Strategie, mit Gewalt und Aggression, ihre Probleme zu lösen. Ist es ein Hilfeschrei? Ist es eine Entwicklung seit der 1. Klasse oder gab es einen Anlass? Dass ihr das alles in 4 Monaten geklärt habt, halte ich für ein Gerücht.

Ich möchte aber auch klarstellen, dass die beschriebenen Verhaltensweisen überhaupt nicht zu dulden sind und ganz klar Konsequenzen nach sich ziehen müssen. Starke verbale Übergriffe auf das Lehrpersonal sowie  (auch kleinste  z.B. schubsen, unsanft anfassen) körperliche Gewalt auf Lehrkräfte sind absolut tabu und sollten einen sofortigen Unterrichtsausschluss des Kindes und eine ausführliche schriftliche Stellungnahme (Reflexion, ...) nach sich ziehen- egal mit welcher Diagnose das Kind in der Schule sitzt.



Ich weiß nicht,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.12.2019 09:34:33

was konkret an Gewalt angedroht wurde und wie glaubhaft dies war. Auch die Vorgeschichte, die Schülerin war vorher an einer anderen Schule (Weshalb erfolgte der Wechsel? Gibt es da einen Zusammenhang?), muß natürlich berücksichtigt werden.

Gehe ich mal davon aus, daß wir unter massiver Gewaltandrohung hier dasselbe verstehen und wir von einer "Wiederholungstäterin" sprechen, kann das m.E. nur heißen, die Schülerin wird von der Schule verwiesen - und dabei ist es völlig egal, ob sie erst vier Monate oder schon vier Jahre an der Schule ist.

Kein Argument ist in meinen Augen die Begründung der Schulleitung, mit der sie sich gegen einen Ausschluß positioniert hat (Wenn sich das Kollegiium ihr hier anschließt, stellt sich wiederum die Frage, ob das Fehlverhalten wirklich so massiv war bzw. von dem Kollegium so empfunden wird wie vom Foreniniator). Der Schutz von Schülern und Lehrkräften muß Priorität haben. Auch die Signalwirkung einer solchen Entscheidung kann (für Außenstehende, wie Eltern, Schüler etc.),  verheerend sein.

Sicher sollte man immer versuchen schwierige Schülerinnen einzubinden; viele tragen ein ganz schönes Päckchen mit sich herum. Andererseits kann die Schule nicht alles reparieren, was im Elternhaus oder wo auch immer über viele Jahre verbockt wurde. Irgendwann ist die Pädagogik am Ende.

LG  

Hesse



Alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: huegel04 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.12.2019 12:26:56

- das Mädel ist 16 oder 17 und hat somit die Schulpflicht erfüllt.

- das Mädel ist seit etwa vier Monaten bei uns. In der Akte sind diverse Klassenkonferenzen vermerkt.

- das Mädel hat aufgegeben und keinen Bock mehr auf Schule.

- daher konnte keine Maßnahme wireklich greifen.

- die Vorfälle sind dokumentiert.

- die Vorfälle sind glaubhaft.

- leider wurde das Mädel nicht direkt nach den Vorfällen suspendiert. Es wurde darüber nur sehr unbefriedigend Auskunft erteilt.

An meiner alten Schule war es überaupt kein Problem, dies Mädel zu verweisen . . . Es wurde gesagt, wenn es ordentlich dokumentiert ist, kein Thema.

 



Dias verstehe ich nicht:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.12.2019 15:02:11

- leider wurde das Mädel nicht direkt nach den Vorfällen suspendiert. Es wurde darüber nur sehr unbefriedigend Auskunft erteilt.

Bei uns beruft die Schulleiterin den Disziplinarausschuß ein, dem der Fall ausführlich dargelegt wird: Zu Wort kommen die Betroffenen (Opfer, Täter, Klassenlehrer etc.) und wir können nachfragen, sodaß wir uns ein umfassendes Bild machen können. Das Ganze wird also näher beleuchtet, diskutiert und dann eine Ordnungsmaßnahme vorgeschlagen, über die dann abgestimmt wird.

Da wir uns Zeit nehmen und auch die Möglichkeit haben, uns ein umfassendes Bild zu machen, werden die Maßnahmen in den meisten Fällen einstimmig beschlossen. Und direkt suspendiert hat die Schulleitung einige Delinquenten auch schon. Läuft das bei Euch nicht so? Wer hat denn "unbefriedigend" Auskunft erteilt?

 

LG  

Hesse



Privatneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.12.2019 22:00:24

Anzeige erstatten. Die Androhung von Gewalt ist eine Straftat.

 

Wenn die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist, kann man bei uns bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die SoS rausschmeißen.

 

Schau doch selbst mal ins Schulgesetz, was das so her gibt.



Letztlich ist...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.12.2019 03:14:51

... die Frage der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dokumentierte Vorfälle können da durchaus helfen, einen derartigen Beschluss der Klassenkonferenz gegen SA bzw. RP zu untermauern. Natürlich müssen vorher alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft worden sein.

Letztlich muss es ja erstmal ein Veto von oben geben, wenn ein Schulausschluss erstmal beschlossen ist.

Ich finde, dass solche Entscheidungen zu zögerlich und selten getroffen werden.



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