ja, liebe klexel,fragen über fragen und keine antworten...... kennst du einen guten rechtsanwalt, der uns diese fragen mit sicherheit beantworten kann?
zu manchem kann ich dir ganz klar auskunft geben:
"Leuchtreklamen" sind nun mal wahrscheinlich als werbung für geschäfte/produkte gedacht, die fast immer eine geschützte marke bewerben (nimm als beispiel den IKEA-schriftzug oder Coca-Cola). Also mit Sicherheit verboten.
Ich nehm mal an, selbiges gilt für alle Arten von Schildern für Geschäfte.
Auch Speisekarten fürchte ich, unterliegen demselben Prinzip, es wird auch hier einen "Urheber" geben, der diese geschaffen hat, wobei wahrscheinlich die sogenannte "Schaffenshöhe", von der in diesem Fall immer zu lesen ist, wesentlich niedriger ist.
Bei Straßen-, Hinweis- und Verbotsschildern haben wir noch keine genauen Hinweise finden können, da recherchieren wir gerade
aber -- so ausm bauch raus-- solang das einfache aufschriften sind, hinweise oder schilder in einer fremdsprache ohne "künstlerischen" hintergrund (Beispiel: Vorsicht, absturzgefahr!! oder sowas), kann ich mir nicht vorstellen,dass es da probleme gibt.
........und wenn du bei irgendeinem dieser "gestalteten" sachen um erlaubnis fragst, dann weder verkäufer noch kellner, sondern immer den "erfinder" , den urheber des schildes..........
(für diese auskünfte übernehme ich kein gewehr.........)