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Forum: "Ratlos - ?gefährlicher? Schüler"

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Schwierigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2005 16:55:00

Wenn du einen Schulverweis anstrebst, schau im Schulgesetz nach und arbeite die Punkte der Reihe nach ab. Eine chronologische Auflistung aller deiner Maßnahmen ist unbedingt notwendig. (sämtliche Gespräche mit Eltern, Schüler, Schulleiter, Psychologin, Jugendamt usw., Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen, Vorfällen usw.)

Versucht den Teufelkreis zu durchbrechen. Dieser S reagiert auf die normalen Maßnahmen nicht, vielleicht hat er sie schon alle erlebt und es kann ihn nichts mehr schocken. Lasst ihn zum King werden, wenn er positiv auffällt. Versucht mit dem Vater ein Belobigungssystem auszuarbeiten, wenn es in der Schule läuft. Stellt euch kleine Ziele und wenn er die erfüllt (z.B. keine körperliche Gewalt) dann geht der Vater mit ihm zum Fußballspiel oder ... Diese Gedanken stammen aus der Verhaltensmodifikation. Um dir ein besseres Bild darüber zu machen, lies bei google unter dem Stichwort "Verhaltensmodifikation, Aktivitätsverstärker" nach.

Ich wünsche dir viel Erfolg und Kraft.


@bernsteinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2005 17:57:22 geändert: 14.10.2005 18:02:04

Schulleiter haben leider in diesen Fällen nicht immer den A**** in der Hose, um auch hart durchzugreifen und hängen sich an der schrittweise Abarbeitung der Ordnungsmaßnahmenliste auf.

im Nds SchG heißt es, "in der Regel geht der Maßnahme die Androhung voraus".
Rechtlich sieht es so aus, dass es Ausnahmen von der Regel geben kann. Diese muss die Konferenz, wenn sie direkt die Maßnahme anstrebt, begründen und im Protokoll festhalten.
Laut Rechstauskunft der Justiziarin der (damaligen) BezReg in einem ähnlichen Fall ist Gewalt und Gefährdung von Mitschülern ein Fall, in dem man direkt von der Schule verweisen kann. Auch ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt es dazu.


schwierigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2005 18:06:00

in der Schule, mit solchen Situationen. Bei uns ist es auch so, dass ein riesiger Katalog abgearbeitet werden muss, um den Schüler von der Schule zu verweisen. Ich denke, das ist auch keine Lösung des Problems, sondern nur eine Verlagerung. Hast du dich schon mal mit der abgebenden Schule/Lehrer in Verbindung gesetzt, ob der Schüler schon länger so auffällig war? Ob da evtl schon irgendwelche Massnahmen gelaufen sind. Ich würde mir auf jeden Fall Hilfe von ausserhalb holen,z.B. bei einer Jugendberatungsstelle.
Ich wünsche dir viel Erfolg und starke Nerven
Grüssle maria77


Katalog abarbeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2005 18:11:24 geändert: 14.10.2005 18:17:26

Hier ist die Richtlinie, die wir in NDS anzuwenden haben. Dort ist bei der Durchführung überhaupt nicht von schrittweisen Annäherung die Rede, sondern nur von Verhältnismäßigkeit.
Es kann sogar eine sofortige Vollziehung der Maßnahme (hier: des Verweises) beschlossen werden, wenn andere gefährdet sind. In dem Fall hat ein Einspruch nicht einmal aufschiebende Wirkung.

Ich glaube nicht, dass es in anderen bundesländern andersgehandhabt wird.
Hier der link:
http://www.schure.de/nschg/erzordv1.htm


polizei?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2005 18:11:53

sopaed hat schon danach gefragt und dorfkind auch.
was ist mit dem jungen? was für ideen gibt es, ihm zu helfen?
wenn er in der 7.klasse ist, wird er 12 bis evtl. 14 jahre alt sein.
was hat er für lebensbedingungen, was für erhebliche einbrüche in seiner biografie?
wo ist die mutter? hat er geschwister? was arbeitet der vater?
wie war seine bisherige schullaufbahn?
wie wird üblicherweise darauf reagiert, wenn er andere geschlagen hat?
sopaed ist wirklich experte. solche auskünfte sind wichtig, damit er etwas vorschlagen kann.


Es gibt hier zwei Ebenenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2005 18:22:34 geändert: 14.10.2005 18:24:26

Ebene 1: Das Einschalten von externen Beratern/Fachleuten/Offziellen Stellen. Die leisten etwas, das wir als Lehrer nicht zu leisten vermögen.
Unsere Aufgabe besteht im Einschalten und Vermitteln und dann vielleicht im Umsetzen von maßnahmen und Hilfen, die von Fachleuten empfohlen werden.

Ebene 2: Die Schule und das Recht anderer Schüler auf körperliche Unversehrtheit und ungestörtes Lernen. Hier geht für mich das Recht vieler über das Recht eines einzelnen.

Und in begründeten Fällen Polizei? Ja. Körperverletzung ist eine Straftat. In einem ähnlichen Fall wirkte ein ernstes Gespräch mit dem Kontaktbeamten für unsere Schule Wunder.


Bisherige maßnahmen und Gespräche haben ja stattgefunden. Der nimmt doch die Lehrer gar nicht für voll.


Fragen über Fragenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2005 19:39:06

Wenn es Zeugen gibt, die gesehen haben, wer zugeschlgen hat, dann müsst!! ihr als Lehrer was tun. Erstens gibt es für alle Zeugen, die vom Täter bedroht werden Schutzmaßnahmen (sie bleiben anonym, gilt sogar vor Gericht)und zweitens ist der geschilderte Fall kein dummer Jungenstreich mehr.
Bei allem Verständnis für "schwierige Verhältnisse", müssen hier ja wohl ersteinmal die Mitschüler geschützt werden. Im Übrigen müssen vor einem dauerhaften Schulverweis laut neuer Rechtsprechung nicht alle Ordnungsmaßnahmen in der entprechenden Reihenfolge abgearbeitet sein.
Natürlich braucht der Schüler auch entspechende Hilfen, deshalb auf jeden Fall Jugendhilfe/Erziehungshilfe einschalten!


@thaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2005 21:42:26

Wenn sich keine Zeugen finden, die klipp und klar sagen, wer es war, hat die Schule keinerlei
Rechte, den Schüler von der Schule zu verweisen.Vermutungen nützen da recht wenig.
Wenn die Eltern, des geprügelten Schülers eine Anzeige machen würden wegen Körperverletzung, käme es zu einer Anhörung. Zeugen würden vernommen, und die Sache käme ins Rollen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ein Verweis von der Schule nur eine Verlagerung des Problems ist, und der Schüler, noch schulpflichtig, in der nächsten Schule sein Verhalten sicher nicht ändern wird. Er müsste sicher in eine erzieherische Massnahme gesteckt werden.
Grüssle


nochmal an rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2005 21:56:48

Der nimmt doch die Lehrer gar nicht für voll
ist das eine einstellung zu einem kind das du nicht kennst, dessen lebenssituation du nicht überblickst?
meine fragen an die eröffnerin dieses forums, die fragen von sopaed und dorfkind, sind nicht beantwortet.
mir kommt es immer wieder so vor als ob kinder und jugendliche in der schule als gegner gesehen werden. so werden sie sich dann verhalten.
es gibt andere möglichkeiten.


ebenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2005 23:03:49

lehrer und schüler= WIR!
miro


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