transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 168 Mitglieder online 16.04.2024 09:43:53
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "schulrechtliche fragen aller arten...wer kennt sich wirklich aus?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
schulrechtliche fragen aller arten...wer kennt sich wirklich aus?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elgefe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2006 20:01:32

mich treiben im Augenblick diese Fragen um:

- wer von uns kennt sich wirklich aus im Schulgesetz?
und
- wann lesen wir in den Bestimmungen?

- Immer und meistens erst dann, wenn jemand einen formalen Fehler oder einen Missstand beklagt oder schon vorher?

- Lohnt es sich, sich selber in den Bestimmungen gut auszukennen?

- Oder ist es besser auf die schulrechtliche Schulaufsicht zu vertrauen?



imneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vectra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2006 20:05:49

augenblick, traue ich mich nicht auch nur eine vermutung in dieser richtung zu aüßern.

heute hü morgen hot --- wahrscheinlich auch noch richtig oder falsch geschrieben - je nach dem ..


Schulverwaltungsblattneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2006 20:06:08 geändert: 10.02.2006 20:08:34

ist für mich Pflichtlektüre. Damit ist jedesmal, wenn es dann kommt, eine Freistunde belegt.

Ob Grundsatzerlass, Konferenzordnung, Wandererlass...
die meisten Erlasse und Gesetze kennt man ja schon, eigentlich muss man sich nur um die "Updates" und Veränderungen kümmen. Wenn man das regelmäßig macht, ist man immer auf dem laufenden.

Nun habe ich das Glück, für solch ein Zeugs ein sehr gutes Gedächtnis zu haben. Wenn ich nachschlagen muss, dann häufig nur, weil ich unsicher bin. Meist stelle ich fest, dass das, was ich vorher dachte, auch richtig war.


naneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vectra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2006 20:09:27 geändert: 10.02.2006 20:12:49

endlich!
ich werde mich in allen angelgenheiten auf dich berufen!
informierst du uns über das, was läuft?

dürfen wir uns auf dich verlassen?

endlich jemand, der uns den update transparent macht!

danke dir viel-mals!

das kann ich dir nie irgenwie wieder gur machen.

ps: nie!



neulichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elgefe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2006 20:19:03

ist ein formaler fehler unterlaufen, der behoben werden musste.
also den gesamten aufwendigen vorgang von vorne und korrekt vorbereiten und wiederholen.
kurz vor der ausführung ein letzter anruf, eine letzte frage an den herrn justiziar, damit auch ja alles richtig werden würde....
und was tut der?
er wühlt sich ganz genauso durch die bestimmungen wie wir, er stellt dieselben klugen fragen und vermutungen an, liest dieselben §§ vor...alles bestens...
aber dann: leider hatte auch er eine kleinigkeit übersehen...leider zu spät....

und nun?
gibt es den dritten korrekturversuch mit einer neuen variante, die durch die fehlversuche offenbar wurde:
auch die bestimmungen sind nicht wasserdicht, doch die werden erst im sommer umgeschrieben....

nun erfolgt ein "korrekturversuch in voraussicht", denn sonst ist die korrektur im sommer schon wieder falsch und wenns dann einer merkt...owei


gummimäßige Erlasseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2006 21:13:16

...dagegen kann man natürlich auch nichts machen. Ich finde, es reicht, wenn man sich bei seinem Tun auf das beruft, was man an Vorgaben bekommen hat. Juristische Spitzfindigkeiten sind nicht unser Job.

Das meiste ist ja ziemlich klar und verständlich. Wenn dann mal doch was falsch interpretiert wurde, würde ich es nicht als Drama ansehen, denn wir sind nicht dazu da, um etwas zu interpretieren. Dafür
gibt es Leute, die dafür ausgebildet sind und A14 oder 15 dafür kriegen.
Sagt man eben mal "Upsss...hab ich nicht gewußt" und lächelt nett.


ach , darum laufenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elgefe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2006 22:04:40

also so viele Verantwortliche in etlichen Schulen mit einem angestrengten Dauerlächeln umher????


unbeliebt macht man sich,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2006 22:20:39

wenn man zu viel weiß von dem Zeug, ist meine Erfahrung. Zumindest wenn man an eine Schule kommt, wo seit 30 Jahren alles irgendwie so gemacht wird, wie man's halt immer macht. Die meisten Kollegen wissen's gar nicht anders und für die Schulleitung wird man schnell zum roten Tuch. (Vor allem, wenn man die Dinge weiß, die diese eigentlich wissen müsste....)
Irgendwie habe ich anscheinend auch ein ziemlich gutes Gedächtnis für solche Dinge (rhauda: Im nächsten Leben sollte ich's vielleicht mal mit der Juristerei versuchen )
Außer der Lektüre der spannenden Amtsblätter habe ich viele Informationen auch durch die Publikationen der GEW.


jetztneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vectra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2006 22:27:14

bin ich total verwirrt.

auf der einen seite die alles wissenden und nun die relativierung, wenns ernst wird.
also was nun?

etwas verwirrt dreinblickender vectra


ist so.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2006 22:55:11 geändert: 10.02.2006 23:10:22

Mir geht es genauso wie Ishaa. Glücklicherweise ist meine Schulleiter souverän genug, meine Kenntnisse auch anzuerkennen oder mich mal zu fragen, wenn ich in der Nähe bin, weil er zu faul ist nachzugucken.

Vectra, ich kann deinen Spott nicht nachvollziehen. Ist es etwa schon so, dass es schick ist, sich mit schulrechtlichen Fragen nicht auszukennen? Dass man damit kokettiert? Das finde ich in höchstem Maße unprofessionell. Die monatliche Lektüre des Schulverwaltungsblattes ist Dienstpflicht und nicht Beschäftigungstherapie für einzelne durchgeknallte Paragraphenreiter.

Oder ist es so, dass es unanständig ist, selbstsicher zu sagen, dass es ein Gebiet gibt, in dem man sich nicht verloren fühlt sondern gut auskennt? MUSS man denn immer diese lehrertypische Selbstgeißelung an den Tag legen und immer lauthals erklären, was man NICHT kann (auch wieder kokettierend, so wie die Schüler, die immer Einsen schreiben, aber immer laut verkünden :"ich schreib bestimmt ne 6, ich hab gaaaar nicht gelernt!")

Ich bleib dabei. Wenn es um das geht, was es an Erlassen und Gesetzen so gibt, die meine Arbeit betreffen, bin ich mit denen ganz gut vertraut. Passagen kenne ich sogar im Wortlaut (weil ich einfach ein gutes Gedächtnis habe).
Bisher habe ich auch bei Interpretationen ganz gut gelegen. Trotzdem sage ich, dass das KLein-in-KLein-Interpretieren nicht unsere Aufgabe ist.
Wo ist schon das Problem, wenn man am Endegesagt bekommt, dass es noch eine andere Auslegung gibt? Das merkt man sich für's nächste Mal und damit ist gut.


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs