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Forum: "Problemschüler"

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vielleicht ein tippneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: orangecat Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2006 16:22:52

was ist mit sonderpädagogischer beratung und unterstützung? ist über diese schiene was möglich?
war ein förderlehrer evt. schon mal eingeschaltet?


ähnliche Fälleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: zuckerbluemchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2006 02:12:21

Hallo Dirkxx (für was stehen die 2x? - )

habe gerade auch so zwei Spezis in meiner Klasse. Habe mit beiden Elternpaaren ausführliche Gespräche geführt und kamen dabei zu folgenden Ergebnissen.

1. Die Eltern müssen wieder mehr Kontrolle über ihre Kinder ausüben (auch wenn sie für das Ranzenpacken verantwortlich werden)

2. Der größte Feind ist eine schlechte Kommunikation. Kontakt über Hausaufgabenheft und E-mail wird täglich mit den Eltern gepflegt. Sie wissen somit über Hausaufgaben/Tests/arbeiten bescheid.

3. Wir müssen unsere Authorität und Regeln schützen. Deshalb:

- jedes Mal, wenn HS, Material, Hefte ..etc. vergessen werden, gibt es einen Eintrag.
- bei drei Einträgen gibt es eine Androhung des zwitweiligen Schullausschlusses.
bei fünf Einträgen zeitweiliger Schulausschluss (beginn mit 1 Tag, 2 Tage, 1 Woche ....etc)Pro Monat neue Runde.

4. Belohungssystem: wenn alles gut klappt, lobe ich und sie bekommen besondere Aufgaben in der klasse und die Eltern gehen mit ihnen Eisessen, Kino usw.

Seit wir das so handhaben, ist es bei dem einem Schüler deutlich besser geworden. Vergene kommen nach einmal Schulausschluss nur noch ganz selten vor. Beim zweitern Schüler gibt es auch eine Verbesserung. Allerdings bereitet er mir immer noch Sorgen. Aber Eltern sind nunmehr bereit, das Jugendamt mitwirken zu lassen.

Alles in allem bin ich mit der momentanen Entwicklung sehr zufrieden.

Gruß

Blume


Darf man für Nachlässigkeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2006 06:28:03

(Hausaufgaben u.ä. vergessen) einen Schulausschluss für einige Zeit (auch tageweise) androhen? Ist das konform mit der Schulordnung? In RLP hättest du da schlechte Chancen, das könntest du dort nicht machen. In welchen Bundesland ist das denn möglich?


Geht nicht ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2006 08:37:34

und wäre auch unglaublich unpädagogisch.

Entsorgen wir doch einfach ALLE, die uns nicht ins Konzept passen - grrr!

Ich verstehe die Problematik, aber versuche dochmal anders zu denken:
WARUM wird das Problem HA so groß?
WARUM ist das Arbeitsmaterial nicht da?

Nicht an den Symptomen arbeiten, sondern an den Ursachen!!!

Lösungsmöglichkeit:
Übungsphase HA in den Unterricht mit einbeziehen...???!!!
Materialien in der Schule aufbewahren...

Entstresst gewaltig, probieren!

Soviel zur schulischen Seite (Teilgebiet). Die Elternarbeit ist natürlich etwas anderes. Wenn sie nicht mitziehen, stehen sie sehr bald vor einem Problem, das sich direkt von ihrem eigenen Kind ausgehen gegen sie wendet. Du bräuchtest nur zu warten... aber das willst du ja nicht.
Bestell dir doch mal ein Elternteil in deinen Unterricht ein. Da können sie doch mal sehen, wie sich ihr Kind aufführt. Und frag sie mal, wie sie das berührt, dass ihr Kind DIESE Rolle in der Schule hat...
Naja, von Ferne redet es sich so daher .. wahrscheinlich sind bei euch schon viele Dinge festgefahren..
Vielleicht magst du ja das Kind trotzdem, es kann ja nichts für seine Eltern und deren Erziehung..??


Das hätte mich auch sehr gewundert,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2006 09:43:22

wenn es für solche "Kinkerlitzchen" solche Strafen geben würde, die absolut unangemessen sind.


Rein theoretischneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binimaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2006 10:14:36

ist auch Schulausschluss eine mögliche Schulstrafe, nach "Abarbeiten" der "milderen" Strafen wie Verweise. Rein praktisch stellt sich doch aber auch die Frage nach dem Sinn eines Ausschlusses - bei uns z.B. mal in der extremen Form, dass wir darüber beschließen sollten, ob ein notorischer Schulschwänzer (Oberstufe) für längere Zeit vom Unterricht ausgeschlossen werden sollte. Eigentlich war er uns mit seinem Schwänzen schon zuvor gekommen und hatte sich sozusagen selbst bestraft, oder?
Ansonsten stimme ich venezia ganz und gar zu.
binimaja


Ausschlussneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2006 10:52:11

Ob ein Ausschluss sinnvoll ist, muss natürlich von Fall zu Fall entschieden werden.
Wenn man aber glaubt, dass man mit einem Ausschluss Schülern, die ohnehin schwänzen, einen Gefallen, tut, dann täuscht man sich.
Es geht dann darum, dass sie nicht DÜRFEN, selbst, wenn sie wollten. Da hat für die Schüler eine ganz andere Qualität. Sie sind dann ja auch vom Kontakt mit den Mitschülern in der Schule ausgeschlossen und das ist schon ein ganz anderes Signal.



Ausschlussneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2006 10:55:48

außerdem werden sie behandelt, als ob sie dagewesen sind, d.h. sie müssen den Stoff selbstständig nachlernen .
Manchmal hilfts.
rfalio


ausschluss von schulschwänzernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sopaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2006 11:37:44

da geht mir gerade das "suizidkommando" aus dem film "das leben des brian" durch den kopf...
"denen haben wir's gegeben!"


mfg
sopaed


Schulausschlussneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2006 13:41:32

ist doch keine alltägliche Maßnahme! Sie wird doch in der Regel eingesetzt, wenn alle anderen Maßnahmen nicht fruchten. Die Androhung eines Verweises kann sicher auch Eltern ein Zeichen setzen. Wenn ein Schüler seine Mitschüler massiv bedroht oder in Gefahr bringt, kann sogar ein unverzüglich einsetzender Verweis ausgesprochen werden. Es gibt ja auch die Verweisung in eine andere Lerngruppe, eine andere Klasse, eine andere Schule oder den entgültigen Ausschluss.
Bei Ordnungsmaßnahmen muss man auch die Mitschüler und die Wirkung der Maßnahme auf Eltern und Schüler beachten.
Wirkungsvoll sind vor allem Ausschluss von beliebten Schulveranstaltungen wie Klassenfahrten, Exkursionen oder Abschlussfeiern.


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