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Forum: "Ausschluss von Klassenfahrten"

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Ausschluss von Klassenfahrtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: saminda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2006 16:48:42

Wie handhabt ihr das, welche rechtlichen Vorschriften gibt es?

Mein aktuelles Problem: Einer meiner Schüler hat auf einem Ausflug einen anderen Schüler beim Aussteigen aus der Straßenbahn gegen ebenjene gestoßen. Der gestoßene Schüler konnte sich an der gerade anfahrenden Straßenbahn noch abstützen, passiert ist glücklicherweise nichts.
Daraufhin habe ich sowohl mit Schüler, mit Mutter und mit Schulleitung gesprochen sowohl über Tathergang als auch über meine Konsequenz daraus: Ich werde diesen Schüler nicht mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen, wenn nicht die Mutter dabei ist und ihren Sohn "in Schach hält".
Mir ist das Risiko und die Verantwortung zu groß.

Nun will mir die Mutter anscheinend irgendwie ans Bein pinkeln...


Schulleitung informierenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2006 17:40:40

Hallo Saminda,

es ist doch klar, dass die Mutter sich bemüht, dass ihr Sohn mit darf!
Du musst ihr dabei unmissverständlich klar machen, dass die Nichtmitnahme keine Strafe ist, sondern dem Schutz der restlichen Schüler und deiner selbst dient.
Die Alternative zur Nichtmitnahme ist der Ausfall der Fahrt!

Sie wird dies vielleicht nicht hinnehmen wollen, für den Fall sollte die Schulleitung informiert sein. Bei der Info wird dir der SL bestimmt auch bestätigen, dass du absolut richtig handelst.

Viel Spaß zur Klassenfahrt!

wabami


Da wir ja in jedem Bundeslandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2006 17:40:58 geändert: 16.03.2006 17:41:58

andere Schulgesetze haben, ist eine Antwort nicht ganz einfach. Ich arbeite in BaWü, habe aber einige Jahre in RPF gearbeitet, was ich bei dir aufgrund deiner PLZ auch vermute.
Ich habe ohne Probleme auch Schüler nicht mit auf Abschlussfahrt genommen, weil es mir zu heikel war (noch in RPF).
Ich frage mich, wie dir die Mutter ans Bein pinkeln will.
Außerdem lass dich gar nicht darauf ein, die Mutter mitzunehmen. Die beäugt dann wohl eher dich als ihren Sohn auf Schritt und Tritt.
Lass ihren Sohn in einer anderen Klasse in der Schule, wenn du mit der Klasse weggehst!
Ein kurzfristiges "Versetzen" in eine andere Klasse ist, soweit ich weiß, immer ohne rechtlichen Schwierigkeiten möglich! (Ich rede von BaWü und RPF!)
Sollte dies falsch sein, bitte ich um Korrektur durch andere Community-Mitglieder! Schulrecht war und ist nicht meine Stärke.


In RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2006 18:32:58

kann ein Schüler aufgrund seines Verhaltens mit Beschluss der Klassenkonferenz vom Unterricht oder von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden.
Sein Verhalten hat auf jeden Fall die Gesundheit / das Leben seines Mitschülers in Gefahr gebracht.
Die Mutter mit zu nehmen, davon rate ich dir dringend ab! Schüler müssen lernen ihr Verhalten selbst zu kontrollieren und die Folgen zu tragen. Es ist doch wohl logisch, dass jemand der sich auf einem Ausflug nicht benimmt, beim nächsten nicht mit darf.


IN RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2006 19:03:10

ist eine allgemeine "Bestrafung" durch Ausschluss von beliebten Schulveranstaltungen nicht zulässig.

Der Schüler hat Anspruch auf Teilnahme an den schulischen Veranstaltungen. Dazu gehören auch z.B. Klassenausflüge und Sportveranstaltungen. Ein Auschluss von diesen beliebten Veranstaltungen ist nur statthaft, wenn ein ordnungswidriges Verhalten unmittelbaren Bezug zu dieser Schulveranstaltung hat.

--> Dies bekam ich kopiert von einem Schulleitungsmitglied. Dies sind Erläuterungen zum §84.


Wenn man keine Möglichkeiten hat,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2006 19:13:20

einen Schüler nicht teilnehmen zu lassen, weil er sich zu riskant generell verhält, kann ich keinerlei Verantwortung mehr übernehmen und bleibe "zu Hause" ?
Hatte ich nur Glück, dass keiner Einspruch erhoben hat, wenn ich (bzw. die Klassenkonferenz) zu solchen Mitteln griff ?


Nee, kuno, das kann ja wohl nicht sein!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2006 19:44:00

In Hessen kann ich per Klassenkonferenzbeschluss einen Schüler von einer Klassenfahrt ausschließen, allerdings müssen schwerwiegende Gründe vorliegen.
Die Klassenkonferenz wird protokolliert und ein solcher Beschluss dem Schulleiter als Antrag vorgelegt.
Da will ich einen SL sehen, der dich dazu zwingt, ein so "unberechenbares" Kind mitzunehmen..

Für MICH wäre die klare Konsequenz, die GANZE Fahrt abzusagen. Fände ich zwar auch nicht richtig, aber ...

Bleib ganz klar bei deiner Aussage! Die Mutter hat da gar nicht mitzureden!

Zur Sicherheit solltest du dir nochmal die für dein Bundesland gültigen "Ordnungsmaßnahmen" vornehmen und studieren. Gewisse Schritte sind da in einer gewissen Reihenfolge einzuhalten. Findest du im Schulrecht/Verordnungen/Erlasse deines Bundeslandes.


Nein und nochmals nein!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kajakwolfi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2006 20:07:47

So ein Kind muss zu Hause bleiben und ein privater Bodyguard sprich die Mutter ist völlig kontraproduktiv.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Beamten- und Schulrecht in den verschiedenen Bundesländern so unterschiedlich ist, dass man dich dazu zwingen kann, das Kind mitzunehmen.

Wenn du eine Sache nicht verantworten kannst, DARFST du sie nicht tun. Banal- nicht? Andernfalls bist du im Fall der Fälle vor Gericht verloren, weil ein Fehlverhalten des Schülers für dich voraussehbar war und du einen entstandenen Schaden billigend und fahrlässig in Kauf genommen hast.

Gewiss - auch bei uns in BW haben Schüler einen Anspruch auf Klassenfahrten, aber nicht um den Preis der Gefährdung des Lehrerkollegen, wie es in diesem Fall sein würde. Und ein Disziplinarverfahren wg. Aufsichtspflichtverletzung (und das wäre es in diesem Fall) ist bestimmt nicht lustig.
Sollte ein Schulleiter trotzdem darauf bestehen, muss ein Beamter von seinem Remonstrationsrecht gebrauch machen. (MUSS!!!)

Wende dich bitte in diesem Fall unverzüglich an den zuständigen Personalrat und hole dir auch noch klare Instruktionen von deiner Gewerkschaft (falls du Mitglied der GEW sein solltest). Hier müssen Profis ran!









Anspruch auf Klassenfahrten...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2006 20:16:53 geändert: 16.03.2006 20:17:17

...(zumindest auf mehrtägige)haben Schüler/innen prinzipiell nicht.
Genausowenig wie man Lehrer zwingen kann, überhaupt mehrtätgige Klassenfahrten zu unternehmen, kann man sie zwingen, Schüler mitzunehmen, die eine Gefahr für sich oder Andere sind.
Hier geht es um eine freiwillige Leistung von Lehrern. Lehrer selbst bestimmen auch, ob sie Schüler mitnehmen, oder nicht.
KEINE KLASSENKONFERENZ kann Kollegen dazu zwingen, ein Aufsichtsrisiko auf sich zu nehmen, das er nicht auf sich nehmen will. Auch kein Schulleiter kann da Zwang ausüben.
Da reicht rechtlich eine schriftliche Mitteilung an die Eltern mit Begründung.

Ich mache außerdem darauf aufmerksam, dass die Anwesenheit von Eltern dich nicht aus deiner Verantwortung für diesen Schüler entläßt. Der Grund liegt in der Tatsache, dass Eltern nicht ausgebildet sind, auf Klassenfahrten Aufsicht zu führen, der Lehrer schon. Wenn also etwas passiert, bist du ohnehin der/die Gekniffene. Mit Mutter oder ohne.


schonneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vectra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2006 20:35:43

etwas älter:

http://www.pluspunkt-online.de/pp_03_02/pp_03_02_recht.html

allerdings zeigt es, worauf man sich einstellen können müssen sollte.

wie kajakwolfi ja schon andeutet - ohne profis steht man allein im nebel und hoffentlich nicht dann auch noch im regen - gute ratschäge hin gute ratschläge her. wenn etwas geschieht, stehst du plötzlich trotz aller guten ratschläge allein. sie lassen dich fallen wie eine heiße kartoffel. ja sie werden dir sogar vorwerfen, dass du vorausschauend aufgrund deiner erfahrungen damit hättest rechnen müssen und durch einen ausschluss die situation hättest vermeiden können.

interessant finde ich, dass in obigem artikel nach mehreren durchläufen, der pädagogische aspekt den ausschlag gegeben hat - nicht eine ordnungsmaßnahme.

ist schon irre, was es alles so gibt.



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