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Forum: "Ausschluss von Klassenfahrten"
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| Da wir ja in jedem Bundesland | | von: kunkelinchen
erstellt: 16.03.2006 17:40:58 geändert: 16.03.2006 17:41:58 |
andere Schulgesetze haben, ist eine Antwort nicht ganz einfach. Ich arbeite in BaWü, habe aber einige Jahre in RPF gearbeitet, was ich bei dir aufgrund deiner PLZ auch vermute.
Ich habe ohne Probleme auch Schüler nicht mit auf Abschlussfahrt genommen, weil es mir zu heikel war (noch in RPF).
Ich frage mich, wie dir die Mutter ans Bein pinkeln will.
Außerdem lass dich gar nicht darauf ein, die Mutter mitzunehmen. Die beäugt dann wohl eher dich als ihren Sohn auf Schritt und Tritt.
Lass ihren Sohn in einer anderen Klasse in der Schule, wenn du mit der Klasse weggehst!
Ein kurzfristiges "Versetzen" in eine andere Klasse ist, soweit ich weiß, immer ohne rechtlichen Schwierigkeiten möglich! (Ich rede von BaWü und RPF!)
Sollte dies falsch sein, bitte ich um Korrektur durch andere Community-Mitglieder! Schulrecht war und ist nicht meine Stärke.
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| Anspruch auf Klassenfahrten... | | von: rhauda
erstellt: 16.03.2006 20:16:53 geändert: 16.03.2006 20:17:17 |
...(zumindest auf mehrtägige)haben Schüler/innen prinzipiell nicht.
Genausowenig wie man Lehrer zwingen kann, überhaupt mehrtätgige Klassenfahrten zu unternehmen, kann man sie zwingen, Schüler mitzunehmen, die eine Gefahr für sich oder Andere sind.
Hier geht es um eine freiwillige Leistung von Lehrern. Lehrer selbst bestimmen auch, ob sie Schüler mitnehmen, oder nicht.
KEINE KLASSENKONFERENZ kann Kollegen dazu zwingen, ein Aufsichtsrisiko auf sich zu nehmen, das er nicht auf sich nehmen will. Auch kein Schulleiter kann da Zwang ausüben.
Da reicht rechtlich eine schriftliche Mitteilung an die Eltern mit Begründung.
Ich mache außerdem darauf aufmerksam, dass die Anwesenheit von Eltern dich nicht aus deiner Verantwortung für diesen Schüler entläßt. Der Grund liegt in der Tatsache, dass Eltern nicht ausgebildet sind, auf Klassenfahrten Aufsicht zu führen, der Lehrer schon. Wenn also etwas passiert, bist du ohnehin der/die Gekniffene. Mit Mutter oder ohne. |
| schon | | von: vectra
erstellt: 16.03.2006 20:35:43 |
etwas älter:
http://www.pluspunkt-online.de/pp_03_02/pp_03_02_recht.html
allerdings zeigt es, worauf man sich einstellen können müssen sollte.
wie kajakwolfi ja schon andeutet - ohne profis steht man allein im nebel und hoffentlich nicht dann auch noch im regen - gute ratschäge hin gute ratschläge her. wenn etwas geschieht, stehst du plötzlich trotz aller guten ratschläge allein. sie lassen dich fallen wie eine heiße kartoffel. ja sie werden dir sogar vorwerfen, dass du vorausschauend aufgrund deiner erfahrungen damit hättest rechnen müssen und durch einen ausschluss die situation hättest vermeiden können.
interessant finde ich, dass in obigem artikel nach mehreren durchläufen, der pädagogische aspekt den ausschlag gegeben hat - nicht eine ordnungsmaßnahme.
ist schon irre, was es alles so gibt.
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