Eine Konferenzordnung legt fest, wie bei Schulkonferenzen, Klassenkonferenzen oder Fachkonferenzen zu verfahren ist. Sie wird durch das jeweilige Kultusministerium erlassen und kann ggf. durch eine schuleigene Geschäftsordnung ergänzt werden.
Eine Konferenzordnung enthält i.d.R. Aussagen zu folgenden Punkten:
- Leitung, Einberufung, Ladungsfrist, Zeitpunkt, Tagesordnung
- Beschlussfähigkeit, Stimmberechtigung, Abstimmung
- Teilnahmepflicht der Lehrkräfte und Teilnahmerecht des Schulleiters an Teilkonferenzen, wie Fach- oder Klassenkonferenz
- Teilnahme der Schüler- und Elternvertreter, der Schulaufsicht, des Schulträgers
- Entscheidungen
- Ausführung der Konferenzbeschlüsse
- Beanstandung von Konferenzbeschlüssen
- Nichtöffentlichkeit der Konferenz, Gäste, Pflicht zur Verschwiegenheit
- Verbot der Erörterung persönlicher Angelegenheiten
- Einsetzung von Ausschüssen durch die Konferenz
- Protokoll der Konferenz und Genehmigung der Niederschrift