Lernmittelfreiheit beinhaltet die kostenlose Ausleihe von Schulbüchern an SuS. Bis Mitte der 70er Jahre wurde die kostenlose Überlassung von Lernmitteln durch die Schule in allen Bundesländern eingeführt.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage stellt sich heute die Lernmittelüberlassung in drei Varianten dar:
- kostenfreie Schulbuchausleihe, z.B. in BW, HE, MV
- entgeltliche Schulbuchausleihe, z.B. in NI, ST
- entgeltliche Schulbuchausleihe mit Gewährung von Zuschüssen oder Einräumung einer Obergrenze, z.B. in NW oder BE
Da die Bildungschancen für SuS besonders auch von der ökonomischen Situation der Herkunftsfamilie abhängen, ist in der Rücknahme der Lernmittelfreiheit eine Missachtung dieses Grundrechts auf Bildung zu sehen.