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Eine Schülerzeitung ist ein Druckerzeugnis, das von SuS geschrieben und gestaltet wird. Für sie gilt neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung auch die Pflicht zum Schutz von Persönlichkeitsrechten. Das verbietet zum Beispiel beleidigende Äußerungen gegenüber Mitschülern oder Lehrkräften. Die Zeitung muss ein Impressum enthalten, in dem ein volljähriger Verantwortlicher im Sinne des Presserechts benannt ist.

Eine Schülerzeitung unterliegt nicht der Zensur der Schule, sie muss deshalb auch nicht genehmigt werden. Bei der Verbreitung auf dem Schulgelände kann die Schulleitung allerdings eingreifen, wenn der Schulfriede gestört wird.

Meinungsfreiheit und politische Betätigung von Schülern




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