Die Strafarbeit ist eine Erziehungsmaßnahme (Erziehungsmittel).
Strafarbeiten ohne pädagogischen Sinn sind durch die Schulgesetze verboten. Erlaubt sind aber pädagogisch sinnvolle Zusatzaufgaben, wie Nacharbeiten einer nicht angefertigten Hausaufgabe oder Anfertigung eines Stundenprotokolls.